Bitte nutzen Sie diese Adresse um ihren formlosen Antrag einzureichen

Härtefallregelung

Das im Folgenden skizzierte Vorgehen bezieht sich auf die Module/Veranstaltungen im Bereich der Module/Veranstaltungen der Bildungswissenschaften, sofern diese durch das Institut für Pädagogik verantworteten werden (alle mit "biw"-gekennzeichneten Module).

Bei der Vergabe der Plätze werden Studierende mit einem sogenannten "Härtefallgrund" vorrangig behandelt.
Studierende die einen Härtefall nachweisen können werden auf einer anonymisierten Liste in Stud.IP eingetragen und bei der Verteilung der Plätze im Anmeldeverfahren nach Prioritäten (Losverfahren) vorrangig berücksichtigt. 
Eine vorzeitige Eintragung in die Lehrveranstaltung oder eine Eintragung nach Ablauf der automatischen Platzvergabe findet nicht (mehr) statt.

Kriterien und Nachweis für einen "Härtefall"

  • Schwerwiegende längerfristige Erkrankung oder Behinderung
    Nachweis: z.B. aktuelle Bescheinigung des Arztes über die Erkrankung mit Angabe der Dauer, Schwerbehindertenausweis
  • Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt.
    Nachweis: z.B. Geburtsurkunde des jüngsten Kindes
  • Pflege naher Angehöriger (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister oder Kinder)
    Nachweis: z.B. Bescheinigung der Krankenkasse über die Pflege und den zu betreibenden Aufwand
  • Studierende eines Kooperationsfaches an der Universität Bremen
    Nachweis: z.B. Immatrikulationsbescheinigung
  • Aktive Mitarbeit in den Gremien der Fakultät I, den Instituten Pädagogik, Sonder- und Rehabilitationspädagogik oder Sozialwissenschaften
  • Wichtig! Eine berufliche Tätigkeit wird nicht als Härtefall gewertet

Antragstellung

Für die Inanspruchnahme ist ein formloser Antrag per E-Mail an
Hängen Sie Ihrer E-Mail unbedingt eine Datei mit einem eingescannten oder abfotografierten Nachweis (s.o.) als Anhang an. Die eingereichten Nachweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nach Kenntnisnahme umgehend gelöscht.
Die Anträge müssen bis spätestens 3 Tage vor Vergabe der Veranstaltungsplätze (genaue Datum findet sich in den Anmelderegeln)  gestellt werden.

Ein genereller Anspruch auf Berücksichtigung des Härtefallantrages besteht nicht, sondern ist u.a. jeweils abhängig von den vorhandenen Kapazitäten in den Lehrveranstaltungen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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