Promotion zum Dr. med. und MD-Ph.D.
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Promotionsbüro
Promotionsausschuss
Vorsitzender:
Sitzungen von 16.00 bis 18.00 Uhr
Alle Anträge müssen jeweils bis spätestens 12 Tage vor der Sitzung sowohl in Papierformat als auch in digitaler Version als eine zusammenhängende PDF-Datei im Promotionsbüro der Fakultät VI eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Weiterführende Links
Promotion zum Dr. med. und MD-Ph.D.
Die Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften verleiht den Grad Doktorin oder Doktor der Medizin (Doctor medicinae, abgekürzt Dr. med.) sowie im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms den Grad Medical Doctor – Doctor of Philosophy (MD-Ph.D.) für vertiefte selbständige wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Medizin und Gesundheitswissenschaften gemäß der Promotionsordnung in der Fassung vom 12. Oktober 2021 und der 1. Änderung vom 21. März 2022.
Bei allen Fragen zum Verfahrensablauf, dem Einreichen von Antragsunterlagen u.ä. steht das Promotionsbüro der Fakultät VI gerne zur Verfügung.
Welche Leistungen sind zu erbringen?
An Promotionsleistungen sind zu erbringen:
- eine schriftliche Promotionsleistung (Dissertation),
- eine mündliche Prüfung (Disputation),
- die erfolgreiche Teilnahme am Begleitcurriculum (Dr. med) bzw. am strukturierten Promotionsprogramm (MD-Ph.D.)
- Veröffentlichung der Dissertation
Betreuung, Betreuungskomitee, Betreuungsvereinbarung, Logbuch
Die Promotionsordnung regelt in § 7 Abs. 1, welche Personen als Betreuerin oder Betreuer fungieren können. Die Betreuerin oder der Betreuer begleitet die Dissertation in fachlicher Hinsicht und unterstützt das Promotionsverfahren durch ein Votum informativum. Darüber hinaus wird in der Regel ein Promotionskomitee bestimmt, für das die Doktorandin oder der Doktorand Vorschläge unterbreiten kann.
Über eine Betreuungsvereinbarung wird die Beziehung zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer sowie dem Betreuungskomitee geregelt, einschließlich weiterer Aspekte zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens.
Während der Promotion ist ein Logbuch zu führen, das verschiedene Meilensteine Ihres Promotionsvorhabens dokumentiert und mit der Abgabe der Dissertation eingereicht wird.
Bei Fragen, Problemen oder Erschwernissen im Zusammenhang mit der Promotion besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, sich an den Promotionsausschuss oder an die für die Fakultät zuständige Ombudsperson zu wenden. Die vertrauliche Behandlung der Anfrage ist dabei selbstverständlich gewährleistet.
Annahme als Doktorandin oder Doktorand, Zulassung zur Promotion und Immatrikulation
Vor Beginn des Promotionsvorhabens erfolgt im ersten Schritt die Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand gemäß § 7 der Promotionsordnung durch Abschluss der Betreuungsvereinbarung, die vom Vorsitzenden des Promotionsausschusses gegenzuzeichnen ist.
In der Regel erfolgt zeitgleich auch die Zulassung zur Promotion gemäß § 8a der Promotionsordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Anlage 1 der Promotionsordnung „Verfahrensspezifische Bestimmungen Dr. med.“) kann die Annahme als Doktorandin oder Doktorand für ein Promotionsverfahren mit Abschlussziel „Dr.med.“ bereits vor dem für eine Zulassung erforderlichen Abschluss des Studiengangs Humanmedizin mit Bestehen der ärztlichen Prüfung erfolgen. In jedem Fall erfolgt der Antrag auf Zulassung zur Promotion als Doktorandin oder Doktorand spätestens ein Jahr nach der Annahme.
Bitte nutzen Sie untenstehende Formulare:
- Formular „Annahme als Doktorandin oder Doktorand“ [nur erforderlich bei zeitlicher Trennung von Annahme und Zulassung]
- Formular „Gesuch auf Zulassung als Doktorandin oder Doktorand"
Die Anträge auf Annahme als Doktorandin/Doktorand bzw. auf Zulassung zur Promotion werden an den Promotionsausschuss Dr. med./MD-Ph.D. gerichtet.
Über die Zulassung zur Promotion sowie in allen anderen Verfahrensangelegenheiten entscheidet der Promotionsausschuss Dr. med. /MD-Ph.D. in seinen Sitzungen.
Alle Anträge sind schriftlich an den Promotionsausschuss zu richten. Die notwendigen Unterlagen müssen vollständig sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form spätestens zwölf Tage vor der Sitzung des Promotionsausschusses beim Promotionsbüro eingereicht werden.
Da für die meisten medizinischen Promotionsvorhaben ein Ethikvotum notwendig ist, sollten Sie vor Beginn der Forschungsarbeit Kontakt zur medizinischen Ethikkommission der Universität Oldenburg aufnehmen. Für diese Anfragen nutzen Sie bitte das Formular zur Einschätzung der Beratungspflicht durch die Ethikkommission.
Nach der Zulassung sollen sich die Doktorandinnen und Doktoranden zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Promotionsstudierende einschreiben. Nähere Information hierzu finden sich auf der Homepage des Immatrikulationsamtes
Teilnahme am Begleitcurriculum (Dr. med.) bzw. am strukturierten Promotionsprogramm (MD-Ph.D.)
Dr. med.
Im Rahmen der Promotion zum Dr. med. ist als Promotionsleistung u.a. die erfolgreiche Teilnahme am Begleitcurriculum zur Erlangung wissenschaftlicher Fertigkeiten im Umfange von insgesamt 6 Kreditpunkten (KP) zu erbringen. Über dieses Begleitcurriculum erwerben Promovierende Fach-, Methoden-, aber auch Praxiskompetenzen, die einen erfolgreichen Abschluss der Promotion und einen Einstieg in eine wissenschaftsbasierte Tätigkeit ermöglichen sollen. Weitere Informationen zum Begleitcurriculum entnehmen Sie bitte der Anlage 1 der Promotionsordnung sowie dem folgenden Infoblatt: