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CampusCard für Gasthörende

An der Universität Oldenburg wird an eingetragene Gasthörende die CampusCard ausgegeben.

Neue Gasthörer*innen erhalten die CampusCard mit der erstmaligen Anmeldung zum Gasthörstudium funktionsfähig postalisch zugeschickt. Die Erstkarte erhalten Sie vollständig beschriftet und validiert. In den Folgesemestern ist die Karte halbjährlich nach der Rückmeldung zu validieren. Nach erfolgter Rückmeldung erhalten Sie das Zulassungsschreiben in gewohnter Form per E-Mail oder postalisch mit der Aufforderung, die Karte zu validieren. Mit diesem Schritt wird das Gültigkeitsdatum um das jeweilige Semester verlängert, die Karte ist somit durchgängig nutzbar.

Welche Funktionen erfüllt die CampusCard für Gasthörende?

Die CampusCard vereinigt die meisten Funktionen, die Sie rund um den Uni-Alltag benötigen:

  • Ausweisfunktion
  • Bezahlfunktion in Mensa, Cafeteria und Bibliothek
  • Schließmedium für Schließfächer und Garderobenschränke
  • Drucken und Kopieren an den Multifunktionsgeräten in der Bibliothek (Die Ausleihe erfolgt weiterhin über den Bibliotheksausweis)

Wie bekomme ich die CampusCard?

Nachdem Sie sich für das jeweilie Semester als Gasthörer*in angemeldet haben, wird Ihnen die Erstkarte zusammen mit dem Zulassungsbescheid postalisch zugestellt. Die Karte ist dann bereits vollständig beschriftet und für das aktuelle Semester validiert.

Wie und wo kann die CampusCard validiert werden?

In den Folgesemester müssen Sie die Karte selber validieren. Dies kann sowohl im Mensafoyer Haarentor als auch im Foyer in Wechloy von Montag bis Freitag vorgenommen werden, zudem befindet sich ein weiterer Validierer im Gebäude des C3L (V02). Die Validierung kann von Ihnen vorgenommen werden, sobald Sie sich als Gasthörer*in angemeldet und von uns den Zulassungsbescheid erhalten haben. Sollten Sie für ein Semester oder über einen längeren Zeitraum pausieren, kann die Karte nicht validiert werden und sämtliche Funktionen sind ausgeschaltet bis Sie sich erneut anmelden.

Wie die Validierung genau funktioniert, wird an den entsprechenden Geräten erklärt. 

Wie lange ist die CampusCard gültig?

Die CampusCard gilt immer für das jeweils angemeldete Semester. Im Sommersemester vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres und im Wintersemester vom 01.10. bis 31.03. des Folgejahres.

Welche Daten befinden sich auf der CampusCard?

Auf der CampusCard werden folgende Informationen aufgedruckt bzw. gespeichert:

Sichtbare Daten (Stand 01.02.2021):

  • Bezeichnung "Gasthörendenausweis"
  • Vorname, Nachname
  • Gasthörendennummer
  • Gasthörendenausweis/Gültigkeitszeitraum
  • Logoaufdrucke für nutzbare Einrichtungen
  • CampusCard-ID
  • Kartenseriennummer

Elektronisch auslesbare Daten (Stand 01.02.2021):

  • Kartenseriennummer
  • CampusCard-ID
  • Personenkennziffer, bei Gasthörenden der Typ „Gasthörende“
  • Gasthörendenausweis / Gültigkeitszeitraum
  • Schließfachberechtigung (elektronischer Schlüssel)
  • Geldbörse für die Personengruppe Gasthörende

Durch die Konfiguration der Daten wird sichergestellt, dass jeweils nur auf die Daten zugegriffen werden kann, die für die gerade genutzte Funktion jeweils erforderlich sind.
Beispielsweise wird das Studentenwerk nicht wissen, wer wieviel Geld auf eine Karte geladen hat. Es weiß nur, wieviel Geld auf welche Karte gespeichert wurde. Das Studentenwerk wird auch nicht wissen, wer welche Dienste bezahlt hat.

Eine Lichtbildfunktion ist, wie bspw. bei den CampusCards von Studierenden, für Gasthörende nicht vorgesehen und für die Funktionen auch nicht notwendig.

Was kostet die CampusCard?

Die Erstausgabe der CampusCard ist kostenlos. Sie wird Ihnen postalisch zugestellt.
Für die Erstellung einer Ersatzkarte, z. B. bei Verlust oder Beschädigung, wird eine Gebühr in Höhe von 15,- EUR erhoben. Dies gilt nicht bei einem technischen Defekt, der von Ihnen nicht zu vertreten ist, sowie bei einer Namensänderung.

Die Beantragung einer Ersatzkarte ist direkt über das Gasthörbüro möglich. Die Bezahlung ist nur durch Überweisung möglich; die Kartenproduktion erfolgt nach verbuchtem Zahlungseingang. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte wird noch geprüft.

Bekomme ich in jedem Semester eine neue CampusCard?

Nein, Ihre CampusCard behalten Sie für die Dauer Ihres Gasthörstudiums an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Um die Gültigkeit für das jeweilige Semester auf der CampusCard zu vermerken, müssen Sie die Karte selbstständig nach erfolgreicher Rückmeldung validieren.

Was passiert, wenn ich meine CampusCard verloren habe?

Bei Verlust oder Diebstahl der CampusCard melden Sie dies bitte umgehend:

  • telefonisch dem Servicesdesk 0441/798-5555 oder
  • in Stud.IP mit der Funktion CampusCard sperren untern Profil - CampusCard

Beantragen Sie ggf. die Neuausstellung einer Karte im Gasthörbüro. Sobald die Ersatzkarte neu produziert wurde, werden Sie per E-Mail bzw. telefonisch informiert. Sie können diese dann im Gasthörbüro abholen oder Sie erhalten eine postalische Zustellung.

Meine CampusCard ist defekt oder meine Daten haben sich geändert. Was muss ich tun?

Bei einem technischen Defekt beantragen Sie bitte die Neuausstellung der Karte am Servicedesk in der Bibliothek oder telefonisch unter 0441/798-5555. Wird der Fehler anerkannt und ist nicht auf eine missbräuchliche Handhabung der Karte zurückzuführen, erhalten Sie die neue Karte ohne die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr.

Hat sich Ihr Name geändert, so wenden Sie sich bitte an das Gasthörbüro. Sie erhalten dann ebenfalls eine neue Karte ohne zusätzliche Kosten.

Wie kann ich Geld auf die CampusCard laden und damit bezahlen?

Das Aufladen von Geld (Höchstbetrag 55,00 €) auf die Karte ist an den Aufwertern in den Mensabereichen sowie an den Kassen der Cafeteria (nicht in der Mensa)  und in der Bibliothek möglich.
Für die Zahlung halten Sie die CampusCard vor ein Lesegerät und der Betrag wird kontaktlos auf dem Chip der Karte vom Guthaben abgezogen. Das Guthaben von gültigen Karten lässt sich an den Kassen der Cafeterien auch wieder auszahlen. Es ist zudem auch weiterhin möglich, an den Kassen des Studentenwerks bar zu zahlen.

Wie funktioniert die Nutzung in der Universitätsbibliothek?

Für die Ausleihe von Literatur muss weiterhin der Bibliotheksausweis genutzt werden. Die CampusCard ist hier lediglich für das Drucken und Kopieren an den vorhandenen Druckern sowie für die Bezahlung von Gebühren/Entgelten vorgesehen. Falls Sie noch keinen Bibliotheksausweis besitzen, können Sie diesen in der Bibliothek beantragen.

Wie benutze ich die CampusCard für die Garderobenschränke der Universität?

Die CampusCard muss für diese Funktion einmalig an einem Anzeigegerät für die Belegung aktiviert werden (befinden sich an den Standorten der Garderobenschränke). Danach kann die CampusCard an allen Standorten für die Schließung verwendet werden.

Eine Nutzung der Garderobenschränke über Nacht ist nicht erlaubt. Die Garderobenschränke verriegeln daher in der Regel automatisch nach Ende der Öffnungszeiten der Gebäude. Am folgenden Öffnungstag werden vom Personal vor Ort die Schränke nur gegen eine Gebühr von 5,- EUR wieder freigegeben.

Beachten Sie bitte die jeweils geltenden Benutzungsbedingungen und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

Eine Haftung wird nicht übernommen.

Was passiert, wenn ich meine Gasthörerschaft dauerhaft beende?

Die Gültigkeit der Karte endet mit Ablauf des jeweiligen Semesters. Falls Sie die Gasthörerschaft dauerhaft beenden, kann die Karte entsorgt werden. Lassen Sie sich bestehendes Geldguthaben ggf. im laufenden Semester in der Cafeteria an einer Kasse des Studentenwerks auszahlen.

Besuchen Sie das C3L auch hier:

(Stand: 22.02.2024)  | 
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