Wichtige Informationen

Erklärungspflicht Hausarbeit (gute wissenschaftliche Praxis)

Jeder Hausarbeit/Ausarbeitung muss eine Erklärung der/des Studierenden beigelegt werden, dass sie/er die Arbeit eigenständig und nur mit den angegebenen Quellen verfasst hat. Diese Erklärung muss von der/dem Studierenden unterschrieben werden. Ohne diese Erklärung werden Hausarbeiten/Ausarbeitungen nicht angenommen!

Anwesenheitspflicht

Für die Teilnahme an den Modulen bzw. an einzelnen Bestandteilen der Module ist die aktive Teilnahme der Studierenden konstitutiv. Zur aktiven Teilnahme können gehören: Regelmäßige Anwesenheit und Beteiligung in den Veranstaltungen, Vor- und Nachbereitung des Lehrmaterials (z.B. Protokolle, Aufgaben, Vorbereitung / Lektüre von Texten) sowie, je nach Veranstaltungsform, die Übernahme von Referaten, Kurz- und Impulsreferaten, Präsentationen, Kurzpräsentationen o.ä. Die jeweils geltenden Kriterien aktiver Teilnahme werden zu Beginn der zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen in Absprache mit den Studierenden festgelegt. Über die Erfüllung der Kriterien der aktiven Teilnahme entscheiden die Lehrenden, ggf. in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen.  

Der Institutsrat der Germanistik hat hierzu auf seiner Sitzung am 31.5.2010 beschlossen, dass die Lehrenden innerhalb der ersten zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn die festgelegten Bedingungen für die aktive Teilnahme für jede Veranstaltung in Stud.IP einstellen bzw. verlinken. 

Mastermodule

Bitte beachten: Das ger771/ger800/ger805 wird nur im WiSe angeboten!

Mastermodule "Sprachwissenschaft" und "Literaturwissenschaft": Sie müssen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. D.h. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  1. Sie beginnen ein Mastermodul im WiSe und schließen es im darauffolgenden SoSe ab.
  2. Sie beginnen ein Mastermodul im SoSe und schließen es im darauffolgenden WiSe ab.
  3. Sie studieren das gesamte Mastermodul im WiSe.
  4. Sie studieren das gesamte Mastermodul im SoSe.

Welche Mastermodule Sie studiert haben müssen, um sich zur Masterarbeit anmelden zu können und wie viele KP Sie insgesamt für die Anmeldung schon studiert haben müssen, finden Sie in der Prüfungsordnung, nach der Sie studieren. Schauen Sie bitte sowohl in den allgemeinen Teil (Anzahl KP gesamt) und in die fachspezifische Anlage Germanistik, sofern Sie Ihre Arbeit in Germanistik schreiben möchten.

M.Ed. G und M.Ed. HR

Seit WiSe 14/15 sind keine Immatrikulationen mehr in die Studiengänge M.Ed. GH und M.Ed. R möglich. Stattdessen wurden neu eingeführt die Studiengänge Master of Education Grundschule und Master of Education Real- und Hauptschule. Die Studiendauer beträgt dann 4 Semester. Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier und hier.

Die Prüfungsordnungen finden Sie hier.

M.Ed. GH und M.Ed. R (keine Neuimmatrikulation mehr möglich!)

Die folgende Information richtet sich an Studierende des Masters of Education GH, die den BA Germanistik nicht in Oldenburg erworben haben und die mit der Auflage immatrikuliert wurden, das BA-Aufbaumodul AM 4 (Sprachlich-literarische Sozialisation) nachzustudieren.

Wenn Sie im Laufe Ihres BA-Studiums bereits ein Aufbaumodul in der Fachdidaktik Deutsch im Umfang von mindestens 6 KP mit einer benoteten Pruefungsleistung absolviert haben, muessen Sie nicht das gesamte Modul AM 4 nachholen, sondern nur die Veranstaltung zum Erstlesen/ Erstschreiben, in der dann keine Prüfungsleistung zu erbringen ist. Der Grund: Die Oldenburger BA-Prüfungsordnung (fachspezifische Anlage Germanistik) verlangt nicht, dass die Prüfungsleistung von AM 4 im Rahmen des Seminars zum Erstlesen/ Erstschreiben erbracht wird, vielmehr kann dies auch in der anderen fachdidaktischen Veranstaltung des Moduls geschehen. Eine Prüfungsleistung im Bereich Erstlesen/ Erstschreiben kann von den auswärtigen BA-Absolventinnen also aus Gründen der Gleichbehandlung nicht verlangt werden.

Der Modulverantwortliche wird Ihnen das bereits absolvierte Fachdidaktik-Modul als adäquat für AM 4 anerkennen, vorausgesetzt, Sie weisen ihm nach Ende der Vorlesungszeit die Teilnahme an der Veranstaltung zum Erstlesen/ Erstschreiben gesondert nach. Die Dozentinnen der Veranstaltung zum Erstlesen/ Erstschreiben werden Ihre aktive Teilnahme kontrollieren, um die Bescheinigung ausstellen zu können. Dies ist nicht als Prüfungsvorleistung zu verstehen, sondern als Sondernachweis für die Modulanerkennung. Studierende, die nicht bereit sind, die aktive Mitarbeit an der Veranstaltung kontrollieren zu lassen, holen das gesamte AM 4 einschließlich der Prüfungsleistung nach.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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