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Kinderbetreuung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Angebote der Kinderbetreuungseinrichtungen in Oldenburg. Bei der Anmeldung müssen Fristen beachtet werden. Auf dem Campus sowie in direkter Nähe der Universität bietet auch das Studentenwerk Oldenburg in zwei Einrichtungen Betreuungsplätze sowie eine flexible Nachmittagsbetreuung an.

Gesetzlicher Anspruch

Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Besuch einer Kindertagesstätte (kurz: Kita oder KiTa) ist jedoch freiwillig. Da das Betreuungsangebot und die Betreuungszeiten je nach Einrichtung sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld bei den Einrichtungen zu informieren. In Kindergärten werden Kinder von 3 bis 6 Jahren betreut, Krippen/ Tageseltern/ Großtagespflegen nehmen Kinder unter drei Jahren auf. Der Besuch einer Betreuungseinrichtung kostet für Kinder unter 3 Jahren Geld. Die Höhe der Kosten variiert dabei je nach Leistungsumfang und richtet sich i.d.R. nach dem Einkommen der Eltern. Für Kinder ab 3 Jahren ist die Betreuung beitragsfrei (ggf. ausgenommen von einer Gebühr für die Verpflegung).

Anmeldung

Wenn Ihre Kinder mit Ihnen nach Deutschland reisen, sollten Sie sich so früh wie möglich nach entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten erkundigen. Das Kita-Jahr beginnt normalerweise im August, und nur in wenigen Fällen ist ein kurzfristiger Einstieg zu einem anderen Zeitpunkt möglich.

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz erfolgt bereits im Januar des gleichen Jahres. Viele Betreuungseinrichtungen bieten vorab einen „Tag der offenen Tür“ an, an dem man die Einrichtung besuchen und kennenlernen kann. In Oldenburg werden alle Plätze nach einem zentralen Verfahren vergeben.

Einzelheiten zum Anmeldeverfahren (Stadt Oldenburg)

Tageseltern

Eine individuellere und flexiblere Möglichkeit der Kinderbetreuung bieten Tageseltern: Diese kümmert sich in der Regel in ihrer Wohnung bzw. ihrem Haus um eine kleine Gruppe von Kindern. Voraussetzungen hierfür sind ein gültiges staatliches Zertifikat sowie eine Genehmigung durch das Jugendamt. Darüber hinaus müssen sie alle 2 Jahre einen Erste-Hilfe Kurs am Kind absolvieren. Kontaktadressen finden Sie entweder in der Zeitung oder Sie können diese beim Jugendamt erfragen. Wenn Sie lediglich auf der Suche nach einem Babysitter*in sind, der tagsüber oder abends für ein paar Stunden auf Ihre Kinder aufpasst, erkundigen Sie sich am besten bei Kolleg*innen oder Nachbar*innen.

Schulbesuch

In Deutschland beträgt die Schulpflicht zwölf Jahre. Kinder werden i.d.R. mit 6 Jahren eingeschult. Der Schulbesuch beginnt mit der Grundschule, die vier Jahre dauert. Danach folgt die Sekundarstufe I von Klasse 5 bis 10 mit drei verschiedenen Schulformen: Hauptschule, Realschule (in Niedersachsen sind beide Formen zu Oberschulen zusammengeführt worden), und Gymnasium. Nach erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse haben die Schüler*innen einen mittleren Schulabschluss. Schüler*innen, die das Abitur machen wollen, besuchen weiterhin die Schule bis Klasse 13 (Sekundarstufe II). Darüber hinaus gibt es noch die Gesamtschulen (GS) oder Integrierte Gesamtschulen (IGS), welche die drei Schulformen zu einer vereinen. Hier besuchen alle Schüler*innen dieselbe Schule und werden gemäß ihrer Leistungen in verschiedene Kurse eingestuft: Förder-, Grund- oder Erweiterungskurs. Kooperative Gesamtschulen (KGS) wiederum trennen die drei Schulformen, auch wenn die Schüler*innen ein- und dieselbe Schule besuchen, und unterrichten in den jeweiligen Schulzweigen getrennt voneinander.

Da jedes Bundesland eigene Ferientermine hat, beginnt das Schuljahr entweder im August oder im September. Bisher fand der Unterricht in Deutschland traditionell nur vormittags statt, mit Schultagen, die zwischen 13:00 und 14:00 Uhr endeten. In den vergangenen Jahren sind jedoch Ganztagsschulen immer wichtiger geworden, bei denen der Schultag bis 15:00 oder 16:00 Uhr dauert. Ganztagsschulen haben auch eine Cafeteria und/oder eine Mensa, in der die Schüler*innen zu Mittag essen können.

Die meisten Schulen in Deutschland sind öffentliche Schulen, die kein Schulgeld berechnen. Allerdings müssen Sie für Unterrichtsmaterialien und Klassenausflüge und -fahrten Ihrer Kinder aufkommen. Private Schulen sind in Deutschland eher die Ausnahme.

Beim Amt für Schule und Bildung der Stadt Oldenburg erhalten Sie Informationen darüber, welche Schulen und Schulformen es in der Stadt gibt. Sie können ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung führen und sich die Schulen ansehen, bevor Sie eine Wahl treffen.

Staatliche Familienleistungen

Familienleistungen in den einzelnen Ländern Europas sind sehr unterschiedlich geregelt. Welches Land Ihre Familienleistungen zahlt, hängt von Ihrem wirtschaftlichen Status und Ihrem Wohnort ab. Generell gilt:

  • Wenn Sie sich in einem anderen EU-Land niederlassen und daraufhin dessen Sozialversicherungssystem angeschlossen werden, unterliegen Sie hinsichtlich der Familienleistungen den Regelungen Ihres Gastlandes.
  • Wenn Sie jedoch kurzzeitig (weniger als zwei Jahre) ins Ausland entsandt werden und weiterhin durch das Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes abgedeckt sind, bleibt Ihr Heimatland auch für die Zahlung der Familienleistungen zuständig.
  • Wenn Ihre Familienangehörigen nicht in dem Land leben, in dem Sie versichert sind, haben Sie möglicherweise in mehreren Ländern Anspruch auf Familienleistungen.

Auf den Seiten der Europäischen Union können Sie sich hierzu detailliert informieren.

In Deutschland sind die folgenden staatlichen Familienleistungen gesetzlich geregelt:

Familienleistungen im Überblick auf dem Familienportal des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fragen zum Thema "Wissenschaft und Kind" beantwortet der Familienservice der Universität Oldenburg

Beschäftigungsmöglichkeiten für den*die Partner*in (Dual Career)

Wenn Ihr*e Partner*in Sie nach Oldenburg begleitet und während Ihres Aufenthaltes ebenfalls arbeiten möchte, sollten Sie sich so bald wie möglich über die entsprechenden Beschäftigungsbestimmungen informieren. Das Welcome Center der Stadt Oldenburg ist hier die richtige Ansprechperson und kann Sie darüber informieren, ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist bzw. wie diese beantragt werden kann. Aktuelle Stellenangebote finden Sie sowohl in den Tageszeitungen (vorwiegend am Wochenende) als auch im Internet, am Schwarzen Brett der Universität oder bei der Agentur für Arbeit Oldenburg.

Darüber hinaus finden Sie auf den Internetseiten von EURES (European Job Mobility Portal) Stellenangebote und Informationen für Partner*innen von Gastwissenschaftler*innen. Bei der Agentur für Arbeit in Oldenburg können Sie einen Termin bei der EURES-Beratung vereinbaren.

Stellenangebote an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

(Stand: 19.01.2024)  | 
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