Qualitätsmanagement Fakultät I - Bildungs- und Sozialwissenschaften

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Feedback und Beschwerdemanagement

Im universitären Alltag kann es, trotz des Bemühens aller Beteiligten, zu Situationen kommen, in denen Sie sich ungerecht behandelt fühlen und mit dem Verhalten einer Lehrperson nicht einverstanden sind. Auch können sich die Vorstellungen darüber, was ein angemessener Arbeitsaufwand oder ein sinnvolles didaktisches Konzept für eine Lehrveranstaltung ist, unterscheiden. In solchen Fällen ist es wichtig schnell und angemessene Rückmeldung geben zu können.

Vertraulichkeit

Die hier genannten Ansprechpersonen werden ihre Rückmeldungen auf Wunsch vertraulich behandeln, dies bedeutet, dass Ihr Name nicht weitergebeben werden. Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihnen Nachteile durch eine Beschwerde entstanden ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Studiendekanat um die Angelegenheit zu klären.

Empfohlene Vorgehensweise:

1. Suchen Sie das Gespräch
Viele Probleme lassen sich in einem Gespräch ausräumen, daher sollten Sie zunächst Kontakt zu der/dem Lehrenden aufnehmen. Hierbei kann es sinnvoll sein, weitere Personen hinzu zu ziehen; dies können andere Studierende der Lehrveranstaltungen oder Mitglieder der studentischen Vertretung (Fachschaften) sein.

2. Wenn das Gespräch nicht weiterhilft
Wenn das Gespräch mit der betreffenden Person nicht weiterführt oder in Ihren Augen nicht konstruktiv verläuft, sollten Sie zunächst die Modulverantwortliche Person zu beteiligen, da diese auf inhaltlicher Ebene verantwortlich für die Durchführung der Lehrveranstaltungen ist. (Die Modulverantwortlichen Personen sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben).

Sollte das Problem nicht inhaltlicher Natur sein, sondern sich vielmehr auf das Verhalten einer Lehrperson beziehen, wenden Sie sich bitte zunächst an die jeweilige Institutsleitung (uol.de/fk1) und beziehen die für Ihren Studiengang zuständige studentische Vertretung (Fachschaften) ein.

3. Das Studiendekanat als Beschwerdestelle
Gerne können Sie sich jederzeit auch direkt an das Studiendekanat als Beschwerdestelle wenden. Wir versuchen Sie dann bei Ihrem Anliegen zu unterstützen und eine Klärung mit den Beteiligten zu organisieren. 
Nutzen Sie hierzu bitte folgende Kontaktadresse:


Wenn Sie sich im Zusammenhang Ihres Studiums sexuell belästigt oder wegen Ihrer sexuellen Orientierung, Ihres Geschlechts oder in anderer Weise diskriminiert fühlen

Wenden Sie sich bitte direkt an:

conTakt Beratungsstelle zu Fragen sexualisierter Diskriminierung an der Universität Oldenburgoder die

Gleichstellungsbeauftragten des Instituts


Was tun bei ausstehenden Bewertungen?

Vorgehensweise bei Modulprüfungsleistungen:

Die  Prüfungsordnungen  der  C.v.O.  Universität  Oldenburg  sehen  eine  Bewertung  von Modulprüfungen innerhalb von fünf Wochen nach dem Absolvieren der Prüfungen vor. Da die Abgabezeitpunkte in der Regel individuell mit den Prüfer*innen vereinbart werden, findet keine systematische  Nachverfolgung  der  Korrekturzeiträume  oder  automatische  Erinnerung  nach Fristüberschreitung statt. In der Regel werden die Prüfungsleistungen von den Prüfer*innen in einem angemessenen Zeitrahmen bewertet und die Noten an der Prüfungsamt übermittelt.
Sollte es dennoch zu einer unverhältnismäßigen Überschreitung der Korrekturdauer kommen, empfiehlt das Studiendekanat das folgende Vorgehen:
1.  Vor der Beteiligung des Beschwerdemanagements / Studiendekanats:
1.1.  Erstmalige Kontaktaufnahme der Studierenden mit den Dozent*innen mit freundlicher Erinnerung an die ausstehende Bewertung.
1.2.  Nach 14 Tagen: Zweite Erinnerung an die ausstehende Bewertung, verbunden mit dem Hinweis sich nach Ablauf einer weiteren Woche an das Beschwerdemanagement/Studiendekanat zu wenden.
2.  Eskalation im Rahmen des Beschwerdemanagements:
2.1. Unverzüglich nach Eingang der Beschwerde: Erinnerung an die ausstehende Bewertung durch die Koordination von Studium und Lehre; nachrichtlich an das Studiendekanat.
2.2. Eine Woche nach der ersten Erinnerung durch die Koordination von Studium und Lehre: Zweite Erinnerung durch das Studiendekanat mit dem Hinweis auf mögliche Regresspflichten, nachrichtlich an die Modulverantwortung.
2.3. Zwei Wochen nach Erinnerung durch die Koordination von Studium und Lehre: Dritte Erinnerung durch das Studiendekanat mit dem Hinweis auf die mögliche Beteiligung des Vizepräsidenten für Studium und Lehre; nachrichtlich an die Institutsleitung und den Dekan.
2.4. Vier Wochen nach Eingang der Beschwerde: Vierte Erinnerung durch den Dekan der Fakultät, nachrichtlich an das Vizepräsidium für Studium und Lehre mit der Bitte um weitere Veranlassung.
 

Vorgehensweise bei Abschlussarbeiten:

Die  Prüfungsordnungen  der  C.v.O.  Universität  Oldenburg  sehen  eine  Bewertung  von Abschlussarbeiten  innerhalb  von  sechs Wochen  (bei  B.A.-  und  M.Ed.-Arbeiten),  bzw.  acht Woche (bei M.A.-Arbeiten) nach der Abgabe. Der  Abgabezeitpunkt  und  die  Fristsetzung  werden  durch  das  Akademische  Prüfungsamt dokumentiert. In der Regel werden die Abschlussarbeiten von den Gutachter*innen in einem angemessenen Zeitrahmen bewertet und die Noten an der Prüfungsamt übermittelt.
Sollte es dennoch zu einer unverhältnismäßigen Überschreitung der Korrekturdauer kommen, empfiehlt das Studiendekanat das folgende Vorgehen:
1.  Vor der Beteiligung des Beschwerdemanagements / Studiendekanats:
1.1.  Zweimalige Erinnerung durch das Akademischen Prüfungsamt (1. Erinnerung zum vorgesehenen Zeitpunkt der Begutachtung; 2. Erinnerung nach Ablauf von 14 Tagen).
2.  Eskalation im Rahmen des Beschwerdemanagements:
2.1. Unverzüglich nach Weiterleitung der Angelegenheit durch das Akademischen Prüfungsamt: Erinnerung an die ausstehende Bewertung durch die Koordination von Studium und Lehre; nachrichtlich an das Studiendekanat
2.2. Zwei Wochen nach erster Erinnerung durch die Koordination von Studium und Lehre: Zweite Erinnerung durch das Studiendekanat mit dem Hinweis auf mögliche Regresspflichten; nachrichtlich an Institutsleitung und Dekan.
2.3. Vier Wochen nach der ersten Erinnerung durch die Koordination von Studium und Lehre: Dritte Erinnerung durch das Dekanat; nachrichtlich an das Vizepräsidium für Studium und Lehre mit der Bitte um weitere Veranlassung.

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Geben Sie uns ein Feedback!

Auch ohne konkreten Anlass freuen wir uns über konstruktive Kritik – oder auch über ein gutgemeintes Lob zu Studium und Lehre in den Studiengängen der Fakultät I – Bildungs- und Sozialwissenschaften. Wir sind immer bestrebt Ihre Rückmeldungen in die Diskussionen zur Verbesserung unserer Studiengänge (z.B. in die Studiengangskonferenzen) einzubringen.

Ihre Rückmeldung an das Studiendekanat der Fakultät I

(Stand: 12.02.2024)  | 
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