Kontakt

Beratung zu Auslandsaufenthalten

Lisa Hasselbrink

+49 (0)441 798-4669

Deutscher Akademsicher Austauschdienst (DAAD)

Semesteraufenthalte als Free Mover

Wenn Sie an einer Universität im Ausland für ein oder zwei Semester studieren wollen, mit der die Universität Oldenburg keine Kooperationsvereinbarung hat, können Sie sich individuell als sogenannter Free Mover bewerben. Dies bedeutet in diesem Fall, dass Sie eigenorganisiert und eigenfinanziert ein Studium (von 1-2 Semestern) an der Universität Ihrer Wahl durchführen.

Allerdings ist der organisatorische Aufwand höher als bei der Teilnahme an einem regulären Austauschprogramm des International Office.

Grundsätzlich sollten Sie zunächst das International Office der internationalen Hochschule zu kontaktieren, um Infos zu folgenden Aspekten zu erhalten:

  • Bewerbungsprozedere für Free Mover
  • Kosten für das Studium
  • Kursoptionen für Free Mover

Machen Sie dabei unbedingt deutlich, dass Sie an der Hochschule nur für ein oder zwei Semester studieren möchten, also nicht vorhaben, dort einen Studienabschluss zu machen.

Bei allgemeinen Fragen stehen Ihnen natürlich auch die Mitarbeitenden des International Office der Universität Oldenburg zu Verfügung (Kontaktmöglichkeiten siehe grauer Kasten links).

Einige Länder, wie zum Beispiel GroßbritannienSpanien und Frankreich bieten außerdem ein offizielles Webangebot mit nützlichen Studieninformationen für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber an. Bitte beachten Sie bei Ihrer Informationssuche, dass der Begriff Free Mover je nach Hochschulraum teilweise anders bezeichnet wird, zum Beispiel exchange free mover, visiting student, non-degree student oder auch occasional student.

Hier noch ein paar grundlegende Informationen und Tipps zum Auslandsaufenthalt als Free Mover

Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland

Ein Auslandsstudium als Free Mover kann an der Universität Oldenburg wie ein reguläres Austauschstudium über das IO anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass Sie die Wahl der Universität und der Kurse im Ausland vorher gut mit Ihrer Fakultät abgesprochen haben. Mehr Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie hier.

Bewerbung / Erfassen ihres Aufenthalts

Auf Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) §4 ist die Universität Oldenburg verpflichtet, sowohl organisierte, als auch selbstorganisierte Mobilitäten zu erfassen und zu dokumentieren. Füllen Sie daher vor Antritt Ihres selbstorganisierten Aufenthalts das Formular (siehe unten) aus und lassen sie es uns unter unkompliziert zukommen. Wir erheben dadurch Daten, die lediglich für statistische Zwecke genutzt werden und keinerlei Rückschlüsse auf individuelle Mobilitäten in Zusammenhang mit konkreten Namen zulassen.

Wichtig: Die Bewerbungsverfahren und -fristen sind von Land zu Land und Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich. Genaue Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Hochschule. Als grundsätzliche Hochschulzugangsberechtigung wird das deutsche Abitur in den meisten Ländern problemlos anerkannt. Abhängig von Studiengang und Universität können Faktoren wie Durchschnittsnote, Lebenslauf, bisherige Studienleistungen, Zeugnisse oder Gutachten eine wichtige Rolle bei der Bewerberauswahl spielen.

Außerdem müssen Sie in der Regel gute Kenntnisse der Landes- beziehungsweise Unterrichtssprache nachweisen. Hilfreich kann es sein, wenn Sie an der Hochschule Ihrer Wahl eine Dozentin oder einen Dozenten finden, die/der Sie beraten kann oder bereit ist, ihr Studienvorhaben zu betreuen. Das vereinfacht nicht nur die Studienvorbereitung, sondern kann auch ein entscheidender Erfolgsfaktor für Ihre Bewerbung an der Hochschule sein.

Während und nach der Mobilität

Es empfiehlt sich, für den Aufenthalt als Free Mover ein Learning Agreement abzuschließen. Dies erleichtert die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Nachgang des Aufenthalts. Bitte lassen Sie sich zudem den Aufenthalt im Ausland durch die Gasthochschule bestätigen. In der Regel erhalten Sie für den Aufenthalt ein Zeugnis, das als Nachweis ausreichend ist.

Finanzierung

Die meisten ausländischen Hochschulen verlangen Studiengebühren, die je nach Land, Studiengang und Renommee der Hochschule sehr hoch sein können. Deshalb ist es sinnvoll, sich als Free Mover nicht nur für einen Studienplatz zu bewerben, sondern auch für ein Stipendium, zum Beispiel beim DAAD, einer Stiftung oder einem Begabtenförderwerk. Diese Bewerbung muss etwa gleichzeitig mit der Studienplatzbewerbung erfolgen, da die Bewerbungsfristen der Stipendiengeber in der Regel schon sehr früh liegen. Sie können also nicht auf die Platzzusage der Hochschule warten, zumal viele ausländische Hochschulen Sie erst dann zum Studium zulassen, wenn Sie nachweisen können, wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren. Eine Übersicht über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier:

uol.de/finanzierung-auslandsaufenthalt

(Stand: 17.04.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page