Organisation
Kontakt zum Personalrat
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In seinen Sitzungen, die an jedem Dienstag stattfinden, befindet der Personalrat über sämtliche Vorgänge, die laut Niedersächsischem Personalvertretungsgesetzt der Mitbestimmung unterliegen.
Einen großen Teil der Personalratsarbeit macht die Begleitung von Einstellungsvorgängen aus. Nachdem die Besetzungskommission (in der Regel unter beratender Beteiligung des Personalrates) einen Besetzungsvorschlag gemacht hat, wird dieser im Personaldezernat bearbeitet und dem Personalrat wird der entsprechende Einstellungsantrag zur Prüfung und Mitbestimmung vorgelegt.
Aus organisatorischen Gründen werden alle Anträge, die bis mittwochs 15:00 Uhr durch das Personaldezernat eingereicht werden, geprüft und am Donnerstag in der Sitzungsvorbereitung besprochen. In der darauffolgenden Sitzung des Personalrates am Montag wird darüber entschieden – gelegentlich wird ein Antrag zurückgestellt, um noch Detailfragen zu klären oder Unterlagen nachzufordern. Der Beschluss des Personalrats ist der Dienststelle innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Vorgangs mitzuteilen. In wenigen Ausnahmefällen kann es verkürzte oder verlängerte Fristen geben.