PROMOS-Stipendien
Kontakt
PROMOS
Dokumente
-
PROMOS Fördersätze 2025 Länderpauschalen, herausgegeben vom DAAD
-
PROMOS Vergaberichtlinien Richtlinien zur Vergabe von PROMOS-Stipendien, Universität Oldenburg
PROMOS-Stipendien
Bewerbungszeitraum
Die Ausschreibung der PROMOS-Stipendien erfolgt zweimal jährlich:
- Bewerbung bis 30.09. eines Jahres für Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.01. bis 30.06. des Folgejahres.
- Bewerbung bis 31.03. eines Jahres für Beginn des Auslandsvorhabens ab dem 01.07. bis 31.12. desselben Jahres.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen (PROMOS).
Dieses Stipendienprogramm des DAAD soll einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden und Promovierenden leisten, deren Vorhaben oder Zielort nicht über ERASMUS+ oder andere Programme des DAAD (z. B. Lehramt.International) gefördert wird.
Die Universität Oldenburg fördert über die PROMOS-Stipendien folgende Vorhaben:
- Studienaufenthalte im außereuropäischen Ausland,
- das Verfassen von Abschlussarbeiten im Ausland,
- die Teilnahme an einem Sprachkurs im Ausland,
- die Teilnahme an einem Fachkurs im Ausland und
- Auslandspraktika außerhalb des ERASMUS+ Raumes.
Bewerbungsvoraussetzungen: Wer kann gefördert werden?
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende und Promovierende der Universität Oldenburg, wenn sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden auf dieser Seite).
- als Studierende und Hochschulabsolvent*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Ziel an der Universität Oldenburg eingeschrieben sind, einen Abschluss zu machen oder zu promovieren. Aufenthalte im Heimatland können bei Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht gefördert werden. Als Heimatland gilt das Land, in dem der/die Studierende oder Promovierende seit mindestens fünf Jahren seinen/ihren Lebensmittelpunkt hat.
Die PROMOS-Stipendien richten sich vorrangig an Bachelor- und Master-Studierende, einige Förderlinien sind auch für Promovierende offen.
Bewerbungsvoraussetzungen: Zielländer
Studienaufenthalte und Praktika im ERASMUS+ Raum (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) können grundsätzlich nicht über PROMOS gefördert werden, wenn eine Förderung durch ERASMUS+ möglich ist. Ausnahmsweise ist eine Förderung nur möglich, wenn keine ERASMUS+ Kooperation besteht oder Studierende keine ERASMUS+ Förderung mehr erhalten.
Kurzaufenthalte zum Verfassen einer Abschlussarbeit und zur Teilnahme an einem Sprach- oder Fachkurs können im inner- und außereuropäischen Ausland gefördert werden.
Überblick: Förderlinien, Zielgruppen und Stipendienleistungen
Förderlinie | Zielgruppe | Stipendienleistungen |
---|---|---|
Studienaufenthalt | Studierende (auch Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren) |
|
Abschlussarbeit | Studierende (auch Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren) |
|
Sprachkurs | Studierende und Promovierende |
|
Fachkurs | Studierende und Promovierende |
|
Praktikum | Studierende (auch Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren) |
|
Aufgrund der erneuten Kürzung der Fördermittel 2025 durch den DAAD beträgt die Förderungshöchstdauer für Studienaufenthalte und Praktika nur noch 2 Monate.
Die Höhe der monatlichen Teilstipendienrate und Reisekostenpauschale, die sich nach dem jeweiligen Zielland richtet, sind vom DAAD verbindlich vorgegeben (siehe „PROMOS Fördersätze 2025“).
Ausschreibungs- und Auswahlverfahren
Die Ausschreibung der PROMOS-Stipendien erfolgt zweimal im Jahr über verschiedene Kanäle. Der Bewerbungszeitraum beträgt i. d. R. sechs Wochen. Die Bewerbungsfristen sind am 30. September und am 30. März. Die Studierenden erhalten per E-Mail eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung.
Die PROMOS-Stipendien werden von einer hochschulinternen Auswahlkommission unter Einbindung aller Fakultäten vergeben. Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden berücksichtigt. Die Auswahlkommission tagt etwa sechs Wochen nach Ende des jeweiligen Bewerbungszeitraums.
Anhand festgelegter Kriterien vergibt die Auswahlkommission Punkte und erstellt ein Ranking. Bei den PROMOS-Stipendien handelt es sich um leistungsbezogene Förderungen, sodass die akademische Leistung (Durchschnittsnote gemäß aktueller Notenbescheinigung) der Bewerber*innen ein wesentliches Auswahlkriterium ist. Neben der Studienleistung ist für die Auswahlkommission besonders die Motivation der Studierenden auschlaggebend. Bewerber*innen sollten deshalb in ihrem Motivationsschreiben unbedingt auf folgende Aspekte eingehen:
- die fachliche Motivation für einen Auslandsaufenthalt inkl. der Gründe für die Wahl des Gastlandes und der Gasthochschule/Gastinstitution,
- die Auseinandersetzung mit dem Kursangebot der Gasthochschule und eine mögliche Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen,
- der Mehrwert des Auslandsaufenthaltes für das Studium und die berufliche Zukunft und
- das Interesse an der Kultur des Gastlandes und eine deutlich erkennbare (inter-)kulturelle Offenheit.
Die Auswahlkommission schätzt und berücksichtigt ehrenamtliches Engagement. Bewerber*innen müssen zudem ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache nachweisen.
Entscheidend für das Ranking sind folgende Kriterien:
- Motivation (je nach Förderlinie max. 3 oder 5 Punkte; Gewichtung: dreifach)
- Studienleistung (max. 3 Punkte; Gewichtung: zweifach)
- Ehrenamtliches Engagement (max. 2 Punkte; Gewichtung: einfach)
Die Auswahlkommission fördert vorrangig Studierende, die noch nicht am Ende ihres Studiums in Oldenburg stehen, um die hochschulinterne Internationalisierungsstrategie zu unterstützen.
Die Bewerber*innen werden nach der Vergabesitzung zeitnah über die Entscheidung der Auswahlkommission informiert. Erfolgreiche Bewerber*innen erhalten nach Einreichen ihrer schriftlichen Annahmeerklärung die individuelle Stipendienvereinbarung sowie Stipendienurkunde.
Die Vielfalt der Auswahlkriterien, ihre Gewichtung untereinander und die Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit der Entscheidungsfindung in der Auswahlkommission führen dazu, dass die Auswahlentscheidungen den Bewerber*innen gegenüber nicht im Einzelnen begründet werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kompatibilität mit anderen Förderprogrammen
Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien der verschiedenen Förderlinien miteinander kombiniert werden. Allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts, der jeweils mit dem Ablegen eines Abschlusses (Bachelor, Master, etc.) endet, sechs Monate nicht überschreiten. Möglich ist beispielsweise die Förderung eines viermonatigen Studienaufenthalts und eines zweimonatigen Auslandsaufenthalts zum Verfassen einer Abschlussarbeit im gleichen Ausbildungsabschnitt.
Auslands-BAföG
Das PROMOS-Stipendium muss beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt angegeben werden. Studierende, die während ihres Studien- oder Praktikumsaufenthaltes im Ausland gleichzeitig über Auslands-BAföG gefördert werden, erhalten lediglich die monatliche Teilstipendienrate – eine Reisekostenpauschale kann beim zuständigen BAföG-Amt beantragt werden.
DAAD-Individualstipendien
DAAD-Individualstipendien und eine PROMOS-Förderung dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Deutsche öffentliche Stipendien
Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht erlaubt, wenn derselbe Zweck verfolgt wird. Das PROMOS-Stipendium muss bei anderen deutschen öffentlichen Stipendiengebern angegeben werden.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderung können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
ERASMUS+
ERASMUS+ und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
STIBET
Sie können sich nur dann auf STIBET und PROMOS gleichzeitig bewerben, wenn unterschiedliche Ziele (und somit Förderprogramme) gefördert werden sollen. Zwei unterschiedliche Förderprogramme kommen z. B. zum Tragen, wenn über PROMOS ein Studium oder Praktikum im Ausland und über STIBET das Verfassen einer Abschlussarbeit gefördert werden soll.
Stipendien aus privaten Mitteln
Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Versicherungshinweise
Stipendiat*innen verpflichten sich, für die Zeit des geplanten Auslandsaufenthaltes für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen und die Kosten für Versicherungsleistungen selbst zu übernehmen.
Der DAAD bietet Studierenden und Promovierenden die Möglichkeit, über einen Gruppentarif eine Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) abzuschließen. Informationen zum Versicherungsschutz und den Tarifen finden Sie unter
Reise- und Sicherheitshinweise
Das International Office weist Sie ausdrücklich darauf hin, bei der Planung und Durchführung Ihres geplanten Auslandsaufenthaltes die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.
Reisehinweise enthalten regelmäßig überprüfte und aktualisierte Informationen über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten.
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Ggf. wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten.
Reisewarnungen für ein Land oder Teilreisewarnungen für Regionen eines Landes enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amtes, Reisen in ein Land oder in Regionen eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen dorthin gewarnt werden muss. Das International Office empfiehlt PROMOS-Stipendiat*innen dringend, einem etwaigen Appell des Auswärtigen Amtes zu folgen und Reisen in entsprechende Regionen zu unterlassen.
Das International Office empfiehlt Stipendiat*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft, sich auch bei kürzeren Auslandsaufenthalten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland – „Elefand“) zu registrieren:
Die Auslandsvertretungen vor Ort können so in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen schnell mit den Deutschen in ihrem Amtsbezirk in Verbindung treten.
FAQ
Was ist mit ehrenamtlichem Engagement gemeint?
Eine ehrenamtliche Tätigkeit zeichnet sich durch ein freiwilliges und andauerndes Engagement zu einem wohltätigen Zweck aus, das ohne Entgelt oft neben dem Studium oder einer Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Die Einsatzgebiete für ein ehrenamtliches Engagement im In- oder Ausland sind vielfältig: Umwelt- und Tierschutz, Kulturarbeit, Sportvereine, Flüchtlingshilfe und Menschenrechte, karitative Einrichtungen, Kinderbetreuung und Seniorenhilfe, Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz.
Wann erhalte ich Nachricht, ob ich ein Stipendium erhalte?
In der Regel erhalten Sie zeitnah nach der Vergabesitzung, die etwa 6 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist (30.09. oder 31.03.) stattfindet, eine Nachricht vom International Office.
Ich habe das PROMOS-Stipendium erhalten. Muss ich dafür noch etwas zusätzlich tun?
Als PROMOS-Stipendiat*in repräsentieren Sie die Universität Oldenburg im Ausland. Sie verpflichten sich, bei entsprechender Gelegenheit im Gastland und/oder an der Gastuniversität aktiv Werbung für Oldenburg und einen potentiellen Studienaufenthalt an der Universität zu machen. Hierzu werden wir Ihnen ein "digitales Werbepaket" mit Infomaterial zum Studium und Leben in Oldenburg zur Verfügung stellen.
Zudem müssen Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt einen Erfahrungsbericht einreichen, der idealerweise auch anderen Studierenden zugänglich gemacht wird, um möglichst viele Studierende zu einem Aufenthalt im Ausland zu motivieren.
Behinderung oder chronische Erkrankung – wird das bei einer PROMOS-Förderung berücksichtigt?
Studierende und Promovierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bis zu 10.000 EUR für auslandsbedingte Mehrausgaben erhalten, sofern andere zuständige Stellen (z. B. Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Sozialversicherungsträger) diese abgelehnt haben.
Der Beihilfeantrag wird durch das International Office mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme beim DAAD eingereicht. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, wenn Sie einen Beihilfeantrag erwägen!
Bei chronischen Erkrankungen orientiert sich das International Office an die Definition des Bundesministeriums für Gesundheit: