Erasmus+ Finanzierung

Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden umfasst eine monatliche Förderrate, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) orientiert. Zusätzlich können sog. Top-ups beantragt werden.

Fördersätze für Studierende (Langzeitmobilität)

Die Förderraten sind deutschlandweit für ein Programmjahr festgelegt. Die Auslandsstudienphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.

Projektjahr 2024 für das akademische Jahr 2024/2025

LändergruppeZiellandFörderbetrag je Monat
Ländergruppe 1 Länder mit höheren LebenshaltungskostenBelgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden600,- EUR
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren LebenshaltungskostenEstland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern540,- EUR
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen LebenshaltungskostenBulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn540,- EUR

Projektjahr 2025 für das akademische Jahr 2025/2026

LändergruppeZiellandFörderbetrag je Monat
Ländergruppe 1 Länder mit höheren LebenshaltungskostenBelgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden600,- EUR
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren LebenshaltungskostenEstland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern540,- EUR
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen LebenshaltungskostenBulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn540,- EUR

Zusätzlich wird eine Fahrtkostenpauschale gezahlt: 

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR

Aufstockungsbetrag (Top-ups)

Eine zusätzliche Förderung kann für nachhaltiges Reisen und für Studierende mit geringeren Chancen beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten: 

Aufstockungsbetrag (Top-up) für Grünes Reisen

Aufstockungsbetrag (Top-up) für Studierende mit geringeren Chancen*

*Hierzu zählen beispielsweise Herausforderungen wie eine chronische Erkrankung, eine Behinderung, Kinderbetreuung, Erstakademiker*in, Nebenjob

Tagessätze für Studierende (Blended Intensive Programmes)

Die Förderraten sind deutschlandweit für ein Programmjahr festgelegt. Bei hybriden Formaten (z.B. Blended Intensive Programmes) werden die Tagessätze für die Dauer der physischen Mobilität gezahlt. Die Förderphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. 

ProjektTagessätze bis zum 14. TagTagessätze vom 15. bis zum 60. TagMögliche Top-ups
202479 EUR56 EURfür Studierende mit geringeren Chancen: 100 EUR einmalig (bei 1-14 Tagen) bzw. 150 EUR (ab dem 15. Tag)

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und aktuelle Förderdauer für die Teilnahme an einem Blended Intensive Programme/Kurzzeitmobilität. Weitere Informationen finden Sie hier

Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.

Fördersätze Personalmobilität (STT und STA)

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Fördersätze für Hochschulpersonal

Die Förderung kann auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bzgl. Ihres Auslandsvorhabens werden Sie hierüber von uns genauer informiert. Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.

Seit dem 01. Mai 2024 wird aus dem Projekt 2023 gefördert. Eine Erasmus+ Förderung von bis zu 10 Arbeitstagen ist möglich. Bitte orientieren Sie sich an den entsprechenden Fördersätzen. 

Tagessätze Projekt 2023

LändergruppeZiellandTagessätze bis zum 14. TagTagessätze vom 15. bis zum 60. Tag
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 

Partnerländer der Region 1-12

180 EUR126 EUR
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 

160 EUR112 EUR
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen LebenshaltungskostenBulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR

Tagessätze Projekt 2024

LändergruppeZiellandTagessätze bis zum 14. TagTagessätze vom 15. bis zum 60. Tag
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

180 EUR126 EUR
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 EUR112 EUR
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen LebenshaltungskostenBulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR
Ländergruppe 4 Nicht assoziierte PartnerländerPartnerländer aus den Regionen 1 bis 12190 EUR133 EUR

Förderung von Fahrtkosten

Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge*.

Fahrtkosten Projekt 2023

ReisedistanzStandardreiseGrünes Reisen
10 bis 99 KM23 EUR-
100 bis 499 KM180 EUR210 EUR
500 bis 1999 KM275 EUR320 EUR
2000 bis 2999 KM360 EUR410 EUR
3000 bis 3999 KM530 EUR610 EUR
4000 bis 7999 KM820 EUR-
8000 KM oder mehr1.500 EUR-

Fahrtkosten Projekt 2024

Generell gilt ab dem Aufruf 2024 die Regel, dass Teilnehmende bei einer Strecke von weniger als 500 km mit emissionsarmen Verkehrsmitteln reisen mögen (Green Travel). Hierbei handelt es sich um einen Appell der Europäischen Kommission an alle Teilnehmenden, es ist jedoch keine Verpflichtung. Auch bei grünen Reisen unter 500 km, ist die ehrenwörtliche Erklärung abzugeben.

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 bis 99 KM28 EUR56 EUR
100 bis 499 KM211 EUR285 EUR
500 bis 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 bis 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 bis 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 bis 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR

Grünes Reisen

Unter „Green Travel” sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise (mehr als 50% der An- und/oder Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. In diesem Fall können im Projekt 2023 bis zu vier zusätzliche Reisetage beantragt werden (zwei für die Hinreise und zwei für die Rückreise). 

Im Projekt 2024 können bis zu sechs zusätzliche Reisetage beantragt werden (drei für die Hinreise und drei für die Rückreise).

Sie müssen nachweisen, dass ein tatsächlicher Bedarf an der Finanzierung dieser Reisetage besteht, es sei denn, es gibt einen konkreten Grund, dies nicht zu tun.

Beachten Sie ebenfalls den Reisekostenzuschlag für „Green Travel” im Reiter „Förderung von Fahrtkosten”.

Für die Gewährung des Aufstockungsbetrags und zusätzlicher Reisetage ist eine ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis ausreichend. Diese und weitere Unterlagen finden Sie hier. Bitte bewahren Sie entsprechende Belege (z.B. Tickets) auf, da diese bei einer Prüfung gegebenenfalls vorgelegt werden müssen. 

IO-Webmaster (Stand: 20.03.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p35475
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