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Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen

Christa Weers

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Erasmus+ Beratung von Studierenden

Andreas Männle

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Erasmus+ Finanzierung

Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden umfasst eine monatliche Förderrate, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) orientiert. Zusätzlich können sog. Top-ups beantragt werden.

Fördersätze für Studierende (Langzeitmobilität)

Die Förderraten sind deutschlandweit für ein Programmjahr festgelegt. Die Auslandsstudienphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.

Mobilitätszuschuss

Projekt 2026 (für Mobilitäten im akademischen Jahr 2026/27)

LändergruppeZiellandFörderbetrag je Monat*
Ländergruppe 1 Länder mit höheren LebenshaltungskostenBelgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden600,- EUR
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren LebenshaltungskostenEstland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern540,- EUR
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen LebenshaltungskostenBulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn540,- EUR

*je nach Budget kann die Förderdauer sog. „Zero-Grant-Zeiten” umfassen, das heißt Zeiträume ohne monetäre Förderung. 

Aufstockungsbetrag (Top-ups)

Eine zusätzliche Förderung von 250 Euro pro Monat für Studierende mit geringeren Chancen beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten: 

Aufstockungsbetrag (Top-up) für Studierende mit geringeren Chancen*

*Hierzu zählen beispielsweise Herausforderungen wie eine chronische Erkrankung, eine Behinderung, Kinderbetreuung, Erstakademiker*in, Nebenjob

Tagessätze für Studierende (Blended Intensive Programmes)

Die Förderraten sind deutschlandweit für ein Programmjahr festgelegt. Bei hybriden Formaten (z.B. Blended Intensive Programmes) werden die Tagessätze für die Dauer der physischen Mobilität gezahlt. Die Förderphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. 

ProjektTagessätze bis zum 14. TagTagessätze vom 15. bis zum 60. TagMögliche Top-ups
202579 EUR56 EURfür Studierende mit geringeren Chancen: 100 EUR einmalig (bei 1-14 Tagen) bzw. 150 EUR (ab dem 15. Tag)

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und aktuelle Förderdauer für die Teilnahme an einem Blended Intensive Programme/Kurzzeitmobilität. Weitere Informationen finden Sie hier

Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.

Reisekosten

Projekt 2026 (für Mobilitäten im akademischen Jahr 2026/27)

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 und 99 KM28 EUR + 0 Reisetage56 EUR + 0 Reisetage
100 und 499 KM211 EUR + 0 Reisetage285 EUR + 2 Reisetage
500 und 1999 KM309 EUR + 0 Reisetage417 EUR + 4 Reisetage
2000 und 2999 KM395 EUR + 0 Reisetage535 EUR + 6 Reisetage
3000 und 3999 KM580 EUR + 0 Reisetage785 EUR + 6 Reisetage

Die oben genannten geförderten Reisetage wurden auf der Grundlage einer Bewertung der Entfernung und der durchschnittlichen Reisezeiten berechnet. Sie werden pauschal vergeben und sind nicht von Ihren individuellen Reiseplänen abhängig. Sollte Ihre Reise (ob umweltfreundlich oder nicht) mehr Reisetage erfordern als die oben für Ihre Entfernungskategorie aufgeführten, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um eine individuelle Prüfung Ihrer Reisepläne und -unterlagen zu erhalten. Die maximale Anzahl von Reisetagen sind 6 Tage für umweltfreundliches Reisen und 2 Tage für nicht umweltfreundliches Reisen. Sofern der Reisekostenzuschuss bei außergewöhnlich teuren Reisen gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für (nachhaltiges) Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für (nachhaltiges) Reisen erstattet bekommen. Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

Informationen zur Förderung nachhaltiger Mobilität

Fördersätze Personalmobilität (STT und STA)

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Fördersätze für Hochschulpersonal

Die Förderung kann auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bzgl. Ihres Auslandsvorhabens werden Sie hierüber von uns genauer informiert. Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.

Sollte dem/der Teilnehmenden aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, wird darauf hingewiesen, dass dieser wie Einkommen privat vom Teilnehmenden zu versteuern ist und der/die Teilnehmende die steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten einhalten muss.

Ab vsl. Frühjahr 2026 wird aus Projekt 2025 gefördert. Eine Erasmus+ Förderung vsl. von bis zu 10 Arbeitstagen ist möglich. Bitte orientieren Sie sich an den entsprechenden Fördersätzen.

Beachten Sie zudem die neue Richtlinie für klimafreundliche Dienstreisen. Die CO2-Abgabe für Dienstreisen mit dem Flugzeug kann nicht aus den Erasmus+ Mitteln gezahlt werden.  

Tagessätze

Projekt 2025 

LändergruppeZiellandTagessätze bis zum 14. TagTagessätze vom 15. bis zum 60. Tag
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden 

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

180 EUR126 EUR
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 EUR112 EUR
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen LebenshaltungskostenBulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR
Ländergruppe 4 Nicht assoziierte PartnerländerPartnerländer aus den Regionen 1 bis 12190 EUR133 EUR

Förderung von Fahrtkosten und ggf. Reisetagen

Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge.

Fahrtkosten Projekt 2025

Reisekostenpauschalen im Projekt 2025 (für Mobilitäten im akademischen Jahr 2026/27)

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR 
500 und 1999 KM309 EUR 417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR 
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR 

Förderung von Reisetagen

Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen können Reisetage für Ihre An- und Abreise beantragt werden. Die Anzahl der Reisetage sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ehrenwörtlichen Erklärung auf der jeweiligen Programmseite (Lehrendenmobilität / Mobilität zur Fort- und Weiterbildung). Sollte Ihre Reise (ob umweltfreundlich oder nicht) mehr Reisetage erfordern als die oben für Ihre Entfernungskategorie aufgeführten, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um eine individuelle Prüfung Ihrer Reisepläne und -unterlagen zu erhalten. Die maximale Anzahl von Reisetagen sind 6 Tage für umweltfreundliches Reisen und 2 Tage für nicht umweltfreundliches Reisen. Sofern der Reisekostenzuschuss bei außergewöhnlich teuren Reisen gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für (nachhaltiges) Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für (nachhaltiges) Reisen erstattet bekommen. Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

Informationen zur Förderung nachhaltiger Mobilität

(Stand: 13.08.2026)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p35475
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