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Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen
Erasmus+ Beratung von Studierenden
Erasmus+ Finanzierung
Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden umfasst eine monatliche Förderrate, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) orientiert. Zusätzlich können sog. Top-ups beantragt werden.
Erasmus+ Fördersätze für Studierende
Die Förderraten sind deutschlandweit für ein Programmjahr festgelegt. Die Auslandsstudienphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status.
Projektjahr 2024 für das akademische Jahr 2024/2025
Ländergruppe | Zielland | Förderbetrag je Monat |
---|---|---|
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 600,- EUR |
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540,- EUR |
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540,- EUR |
Projektjahr 2023 für das akademische Jahr 2023/2024
Ländergruppe | Zielland | Förderbetrag je Monat |
---|---|---|
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600,- EUR |
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540,- EUR |
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 490,- EUR |
Aufstockungsbetrag (Top-ups)
Eine zusätzliche Förderung kann für nachhaltiges Reisen und für Studierende mit geringeren Chancen beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Aufstockungsbetrag (Top-up) für Grünes Reisen
Aufstockungsbetrag (Top-up) für Studierende mit geringeren Chancen*
*Hierzu zählen beispielsweise Herausforderungen wie eine chronische Erkrankung, eine Behinderung, Kinderbetreuung, Erstakademiker*in, Nebenjob
Fördersätze Personalmobilität (STT und STA)
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Erasmus+ Fördersätze für Hochschulpersonal
Die Förderung kann auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bzgl. Ihres Auslandsvorhabens werden Sie hierüber von uns genauer informiert.
Seit dem 01. Mai 2024 wird aus dem Projekt 2023 gefördert. Eine Erasmus+ Förderung von bis zu 10 Arbeitstagen ist möglich. Bitte orientieren Sie sich an den entsprechenden Fördersätzen.
Erasmus+ Tagessätze Projekt 2022 und 2023
Ländergruppe | Zielland | Tagessätze bis zum 14. Tag | Tagessätze vom 15. bis zum 60. Tag |
---|---|---|---|
Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer der Region 1-12 | 180 EUR | 126 EUR |
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn | 140 EUR | 98 EUR |
Förderung von Fahrtkosten
Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge*.
Fahrtkosten Projekt 2022 und 2023
Reisedistanz | Standardreise | Grünes Reisen |
10 und 99 KM | 23 EUR | - |
100 und 499 KM | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1999 KM | 275 EUR | 320 EUR |
2000 und 2999 KM | 360 EUR | 410 EUR |
3000 und 3999 KM | 530 EUR | 610 EUR |
4000 und 7999 KM | 820 EUR | - |
8000 KM oder mehr | 1.500 EUR | - |
Grünes Reisen
Unter „Green Travel” sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. In diesem Fall können im Projekt 2023 bis zu vier zusätzliche Reisetage beantragt werden (zwei für die Hinreise und zwei für die Rückreise). Der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen muss durch die Teilnehmenden begründet werden. Beachten Sie ebenfalls den Reisekostenzuschlag für „Green Travel” im Reiter „Förderung von Fahrtkosten”.
Für die Gewährung des Aufstockungsbetrags und zusätzlicher Reisetage ist eine ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis ausreichend. Diese und weitere Unterlagen finden Sie hier. Bitte bewahren Sie entsprechende Belege (z.B. Tickets) auf, da diese bei einer Prüfung gegebenenfalls vorgelegt werden müssen.