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Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen
Erasmus+ Beratung von Studierenden
Erasmus+ Finanzierung
Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden umfasst eine monatliche Förderrate, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) orientiert. Zusätzlich können sog. Top-ups beantragt werden.
Fördersätze für Studierende (Langzeitmobilität)
Die Förderraten sind deutschlandweit für ein Programmjahr festgelegt. Die Auslandsstudienphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.
Mobilitätszuschuss
Projekt 2026 (für Mobilitäten im akademischen Jahr 2026/27)
| Ländergruppe | Zielland | Förderbetrag je Monat* |
|---|---|---|
| Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 600,- EUR |
| Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540,- EUR |
| Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540,- EUR |
*je nach Budget kann die Förderdauer sog. „Zero-Grant-Zeiten” umfassen, das heißt Zeiträume ohne monetäre Förderung.
Aufstockungsbetrag (Top-ups)
Eine zusätzliche Förderung von 250 Euro pro Monat für Studierende mit geringeren Chancen beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Aufstockungsbetrag (Top-up) für Studierende mit geringeren Chancen*
*Hierzu zählen beispielsweise Herausforderungen wie eine chronische Erkrankung, eine Behinderung, Kinderbetreuung, Erstakademiker*in, Nebenjob
Tagessätze für Studierende (Blended Intensive Programmes)
Die Förderraten sind deutschlandweit für ein Programmjahr festgelegt. Bei hybriden Formaten (z.B. Blended Intensive Programmes) werden die Tagessätze für die Dauer der physischen Mobilität gezahlt. Die Förderphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status.
| Projekt | Tagessätze bis zum 14. Tag | Tagessätze vom 15. bis zum 60. Tag | Mögliche Top-ups |
|---|---|---|---|
| 2025 | 79 EUR | 56 EUR | für Studierende mit geringeren Chancen: 100 EUR einmalig (bei 1-14 Tagen) bzw. 150 EUR (ab dem 15. Tag) |
Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.
Reisekosten
Projekt 2026 (für Mobilitäten im akademischen Jahr 2026/27)
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 und 99 KM | 28 EUR + 0 Reisetage | 56 EUR + 0 Reisetage |
| 100 und 499 KM | 211 EUR + 0 Reisetage | 285 EUR + 2 Reisetage |
| 500 und 1999 KM | 309 EUR + 0 Reisetage | 417 EUR + 4 Reisetage |
| 2000 und 2999 KM | 395 EUR + 0 Reisetage | 535 EUR + 6 Reisetage |
| 3000 und 3999 KM | 580 EUR + 0 Reisetage | 785 EUR + 6 Reisetage |
Die oben genannten geförderten Reisetage wurden auf der Grundlage einer Bewertung der Entfernung und der durchschnittlichen Reisezeiten berechnet. Sie werden pauschal vergeben und sind nicht von Ihren individuellen Reiseplänen abhängig. Sollte Ihre Reise (ob umweltfreundlich oder nicht) mehr Reisetage erfordern als die oben für Ihre Entfernungskategorie aufgeführten, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um eine individuelle Prüfung Ihrer Reisepläne und -unterlagen zu erhalten. Die maximale Anzahl von Reisetagen sind 6 Tage für umweltfreundliches Reisen und 2 Tage für nicht umweltfreundliches Reisen. Sofern der Reisekostenzuschuss bei außergewöhnlich teuren Reisen gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für (nachhaltiges) Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für (nachhaltiges) Reisen erstattet bekommen. Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
Fördersätze Personalmobilität (STT und STA)
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Fördersätze für Hochschulpersonal
Die Förderung kann auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bzgl. Ihres Auslandsvorhabens werden Sie hierüber von uns genauer informiert. Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.
Sollte dem/der Teilnehmenden aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, wird darauf hingewiesen, dass dieser wie Einkommen privat vom Teilnehmenden zu versteuern ist und der/die Teilnehmende die steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten einhalten muss.
Ab vsl. Frühjahr 2026 wird aus Projekt 2025 gefördert. Eine Erasmus+ Förderung vsl. von bis zu 10 Arbeitstagen ist möglich. Bitte orientieren Sie sich an den entsprechenden Fördersätzen.
Beachten Sie zudem die neue Richtlinie für klimafreundliche Dienstreisen. Die CO2-Abgabe für Dienstreisen mit dem Flugzeug kann nicht aus den Erasmus+ Mitteln gezahlt werden.
Tagessätze
Projekt 2025
| Ländergruppe | Zielland | Tagessätze bis zum 14. Tag | Tagessätze vom 15. bis zum 60. Tag |
|---|---|---|---|
| Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 180 EUR | 126 EUR |
| Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
| Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 EUR | 98 EUR |
| Ländergruppe 4 Nicht assoziierte Partnerländer | Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 | 190 EUR | 133 EUR |
Förderung von Fahrtkosten und ggf. Reisetagen
Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge.
Fahrtkosten Projekt 2025
Reisekostenpauschalen im Projekt 2025 (für Mobilitäten im akademischen Jahr 2026/27)
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
Förderung von Reisetagen
Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen können Reisetage für Ihre An- und Abreise beantragt werden. Die Anzahl der Reisetage sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ehrenwörtlichen Erklärung auf der jeweiligen Programmseite (Lehrendenmobilität / Mobilität zur Fort- und Weiterbildung). Sollte Ihre Reise (ob umweltfreundlich oder nicht) mehr Reisetage erfordern als die oben für Ihre Entfernungskategorie aufgeführten, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um eine individuelle Prüfung Ihrer Reisepläne und -unterlagen zu erhalten. Die maximale Anzahl von Reisetagen sind 6 Tage für umweltfreundliches Reisen und 2 Tage für nicht umweltfreundliches Reisen. Sofern der Reisekostenzuschuss bei außergewöhnlich teuren Reisen gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für (nachhaltiges) Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für (nachhaltiges) Reisen erstattet bekommen. Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.