Kontakt
Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen
Erasmus+ Beratung von Studierenden
Erasmus+ Finanzierung
Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden umfasst eine monatliche Förderrate, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“) orientiert. Zusätzlich können sog. Top-ups beantragt werden.
Fördersätze für Studierende (Langzeitmobilität)
Die Förderraten sind deutschlandweit für ein Programmjahr festgelegt. Die Auslandsstudienphase kann allerdings auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.
Projektjahr 2024 für das akademische Jahr 2024/2025
Projektjahr 2025 für das akademische Jahr 2025/2026
Aufstockungsbetrag (Top-ups)
Tagessätze für Studierende (Blended Intensive Programmes)
Fördersätze Personalmobilität (STT und STA)
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Fördersätze für Hochschulpersonal
Die Förderung kann auch sog. „Zero Grant“-Zeiten umfassen. Dies sind Aufenthaltstage ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss aber mit Erasmus-Status. Bzgl. Ihres Auslandsvorhabens werden Sie hierüber von uns genauer informiert. Bewilligungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.
Sollte dem/der Teilnehmenden aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, wird darauf hingewiesen, dass dieser wie Einkommen privat vom Teilnehmenden zu versteuern ist und der/die Teilnehmende die steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten einhalten muss.
Seit April 2025 wird aus dem Projekt 2024 gefördert. Eine Erasmus+ Förderung von bis zu 10 Arbeitstagen ist möglich. Bitte orientieren Sie sich an den entsprechenden Fördersätzen.
Beachten Sie zudem die neue Richtlinie für klimafreundliche Dienstreisen. Die CO2-Abgabe für Dienstreisen mit dem Flugzeug kann nicht aus den Erasmus+ Mitteln gezahlt werden.