Finanzierung
Finanzierung
Kosten der Ausbildung
Semesterbeiträge
Für die Ausbildungsteilnahme sind gegenüber der Ausbildungsstätte folgende Beträge zu entrichten:
- Einführungsseminar 150,- €
- 10 Semesterbeiträge à 1.550,- € (insgesamt 15.500,- €)
Die Semesterbeiträge werden jeweils zu Beginn eines neuen Ausbildungssemesters fällig. Darin enthalten sind die Veranstaltungen der theoretischen Ausbildung inkl. der kasuistisch-technischen Seminare, der Gruppenselbsterfahrung sowie die Verwaltungs- und Sachkosten.
Honorare für Lehrtherapeut*innen
In folgenden Bereichen sind zusätzlich Honorare mit den Lehrtherapeut*innen der Ausbildung direkt abzurechnen:
- Selbsterfahrung
- Supervision/einzeln
- Supervision/Gruppe
- Tiefenpsychologisch fundierte Praxisreflexion
Insgesamt betragen diese Honorare zwischen ca. 20.400,- € und 26.400,- €, je nach Umfang der in Anspruch genommenen Supervisionsstunden.
Andere Aufwendungen
Persönliche Aufwendungen für Lebensunterhalt, Reisen, Übernachtung und Internet sind in den Gebühren nicht enthalten. Bitte planen Sie für die Zeit der Praktika ("Praktische Tätigkeit") ggf. Verdienstausfall ein!
Steuerliche Absetzbarkeit
Ausgaben für Weiterbildungen können i. d. R. steuerlich geltend gemacht werden.
Einnahmen
Honorare
Für ihre im Rahmen der praktischen Ausbildung geleisteten Behandlungsstunden erhalten die Ausbildungskandidat*innen Honorar:
Die Hochschulambulanz der Ausbildungsstätten rechnet die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Nach Abzug einer Verwaltungspauschale und anderer Kosten werden die Honorare an die Ausbildungsteilnehmenden weitergegeben.
Die Höhe der Honorare differiert, je nach EBM-Schlüssel der Kassen und erforderlichem Unkostenabzug durch die Ambulanz. Derzeit liegt das an die Teilnehmenden ausgezahlte Honorar zwischen ca. 41.900,- € (600 Behandlungsstunden) und 55.900,- € (800 Behandlungsstunden).
Die Einnahmen aus der praktischen Ausbildung sind zu versteuern.