Praktische Tätigkeit

Priv.-Doz. Dr. Joseph Rieforth

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Praktische Tätigkeit

Praktische Tätigkeit

Während der psychotherapeutischen Ausbildung sind Praktika im Umfang von insgesamt mindestens 1.800 Stunden zu leisten.

Die Praktika werden absolviert

  • in einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung (1.200 Stunden) und
  • in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung (600 Stunden).

Mit Inkrafttreten des Psychotherapiereformgesetzes im September 2020 sind Kliniken, in denen das psychiatrisch-klinische Praktikum geleistet wird, zu einer Vergütung der Tätigkeit in Höhe von mindestens 1.000,-€ (Vollzeit) verpflichtet.  Die Ausbildungsstätten der Universität Oldenburg haben Kooperationsverträge mit allen zugelassenen Kliniken der Region und vielen weiteren deutschlandweit. Auch mit vielen psychotherapeutischen Praxen arbeiten wir zusammen.

Der Zeitraum der Praktischen Tätigkeit innerhalb der Ausbildung ist von den Ausbildungskandidat*innen frei wählbar. Empfohlen wird jedoch, diesen Teil der Ausbildung in den ersten Semestern zu absolvieren.

Besuchen Sie das C3L auch hier:

(Stand: 28.11.2024)  | 
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