Priv.-Doz. Dr. Joseph Rieforth
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Prüfungen, Abschluss, Leistungsnachweise
Nach dem 5. Ausbildungssemester findet eine schriftliche und mündliche Zwischenprüfung statt. Mit Bestehen dieser Prüfung erhalten Teilnehmende die Berechtigung, mit der eigenen Behandlungstätigkeit unter Supervision in der praktischen Ausbildung zu beginnen.
Zur Abschlussprüfung anmelden kann sich, wer alle Ausbildungsbestandteile absolviert hat.
Die Meldung zur Abschlussprüfung ist zweimal jährlich möglich. Die schriftliche Abschlussprüfung wird vom Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erstellt und findet in Hannover statt. Diese Prüfung wird durch eine mündliche, fallbezogene Prüfung ergänzt. Nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung steht Absolvent*innen die Approbation offen und damit auch der Eintrag ins Arztregister.