Gleichstellungsstrukturen der Universität
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Präsidium
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Gleichstellungsstrukturen der Universität
Gleichstellung ist an der Universität Oldenburg fest als Verantwortungs- und Aufgabenbereich im Querschnitt verankert. Neben der zentralen Zuständigkeit im Präsidium der Vizepräsidentin für Wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung, sind im dezentralen Bereich die Dekanate und Leitungen anderer Organisationseinheiten verantwortlich für die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags. In der akademischen Selbstverwaltung sind vor allem der Senat und die Kommission für Gleichstellung als relevante Gremien der Gleichstellungsarbeit zu nennen. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten wirken auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags hin.
Akteur*innen der Gleichstellung
Zu den Akteur*innen der Geschlechtergleichstellung an der Universität Oldenburg gehören:
- Die Hochschulleitung ist gesamtverantwortlich für die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags. Im Präsidium ist neben dem Präsidenten v. a. die Vizepräsidentin für Chancengleichheit für strategische Fragen und Leitungsaufgaben zuständig.
- Die Dekanate und Leitungen anderer Organisationseinheiten sind verantwortlich für die Umsetzung in ihren Bereichen. In den Dekanaten ist Gleichstellung als Verantwortungs- und Aufgabenbereich festgelegt.
- Die Senatskommission für Gleichstellung (KFG) erarbeitet für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge für Maßnahmen zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrags.
- Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte (ZGB) berät die Hochschulleitung und Fakultätsleitungen in strategischen Gleichstellungsfragen, wirkt bei der Entwicklungsplanung und bei Strukturentscheidungen der Hochschule sowie in Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren mit. Sie berät und nimmt Beschwerden Hochschulangehöriger zu Gleichstellungsthemen entgegen. Die ZGB leitet die Gleichstellungsstelle.
- Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten unterstützen die Arbeit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
- In der Präsidialverwaltung wird die Bearbeitung von Gleichstellung als Querschnittsthema durch die Referentin für Planung mit Schwerpunkt Gleichstellung im Referat Planung und Entwicklung sowie die Referentin für wissenschaftlichen Nachwuchs mit Schwerpunkt Gleichstellung im Referat Forschung und Transfer unterstützt.
- Das Akademische Controlling und das Dezernat 1 stellen Gleichstellungsdaten für die Hochschulleitung und Organisationseinheiten zur Analyse und Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten zur Verfügung.
- Der Familienservice unterstützt seit 2004 Beschäftigte und Studierende mit Betreuungspflichten, informiert und sensibilisiert zur Vereinbarkeit von Familie mit Beruf oder Studium.
- Die conTakt Beratungsstelle berät und informiert seit 2000 Hochschulangehörige bei Fragen zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.
- Der Personalrat hat darauf zu achten, dass Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchgeführt werden und bestimmt bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen zur Herstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern mit (siehe §§ 59 und 67 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes).
- Im AStA ist das Referat für Soziales und interne Hochschulpolitik auch für Anliegen von Studierenden mit Kindern zuständig. Das vom AStA unabhängige FemRef steht für politische Antidiskriminierungsarbeit u. a. im Kontext Geschlecht und ist Anlaufstelle für Studierende.
Regelungen, Leitlinien und Strategien zu Gleichstellung an der UOL
- Die Grundordnung (PDF) enthält Regelungen zur Kommission für Gleichstellung (§ 13), zur zentralen und den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten (§§ 14-15) sowie zur Entwicklung des Gleichstellungsplans (§ 13).
- In den Strukturplänen (2016-2020) der Fakultäten I bis V ist Gleichstellung als Unterkapitel mit spezifischen Festlegungen und Vereinbarungen verankert worden.
- Der Zentrale Gleichstellungsplan enthält gleichstellungspolitische Ziele, Zielvorgaben und Maßnahmen.
- Die Standards der dezentralen Gleichstellungsarbeit in den Fakultäten der UOL (inkl. Hinweisen zur Entlastung) (nur intern zugänglich) soll die Organisation und Professionalisierung der dezentralen Fakultätsgleichstellungsarbeit stärken.
- Der Hochschulentwicklungsplan 2016 setzt sich im Kapitel "Chancengerechtigkeit: Vielfalt, Gleichstellung und Familienfreundlichkeit" mit Gleichstellung auseinander und erläutert die Bedeutung für die Hochschule.
- Die Berufungsordnung (nur intern zugänglich) der UOL regelt das Verfahren zur Besetzung von (Junior-)Professuren unter Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten und schreibt das verbindliche Quorum von mindestens 40 Prozent Frauen für Berufungs- und Auswahlkommissionen fest.
- In der Einstellungsrichtlinie (nur intern zugänglich) für den MTV-Bereich wird u. a. festgehalten, dass ein geschlechtsspezifischer Zusatz Teil der Stellenausschreibungen ist und dass mindestens zwei der vier Mitglieder der Besetzungskommission weiblich sein müssen.
- In dem Leitfaden für Personalauswahlverfahren (nur intern zugänglich) wird der Einstellungsprozess Schritt-für-Schritt erläutert. Zudem werden viele Hinweise zu Gender-/Diversitätsaspekten bei der Auswahl gegeben.
- Das Gleichstellungszukunftskonzept (PDF) (Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder) von 2018 entwickelt die gleichstellungspolitische Schwerpunktsetzung im wissenschaftlichen Bereich weiter und sorgt für eine nachhaltige Verstetigung.
Gesetzliche Grundlagen
Zu den relevanten gesetzlichen Grundlagen auf Landes- und Bundesebene gehören:
Netzwerk Gleichstellung der UOL
Im Februar 2021 wurde ein universitätsinternes Netzwerk Gleichstellung gegründet. Die Mitglieder des Netzwerks tauschen sich zu verschiedenen gleichstellungsbezogenen Themen und Fragestellungen aus. Koordiniert wird das Netzwerk vom Arbeitsbereich Gleichstellung und Diversität im Referat Planung und Entwicklung.