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Belegung

Koordination

Axel Weidenfeld
Tel: +49 (0) 441 - 798 4295
E-Mail:

Raum: A09 0-011
Sprechzeit: Di 14.00 - 15.00 Uhr

Die Möglichkeiten der Aufteilung:

  1. 1 Stunde Hauptinstrument, 1/2 Stunde Nebeninstrument (üblich)
  2. 3 x 1/2 Stunde, drei verschiedene Instrumente (meist Harmonieinstrument + weiteres Instrument + Gesang)
  3. 1 1/2 Stunden nur ein Instrument (möglich, aber nur selten empfehlenswert)

Das Belegen von Gruppenkursen und Ensembles wird nicht auf das Deputat angerechnet. Es gibt keine Pflichtinstrumente für die Belegung (wohl aber in Prüfungen). Die Wahlfreiheit bei der Belegung ist nicht eingeschränkt.

Die persönlichen Konzepte für die Belegung im Laufe des gesamten Studiums können je nach Zielen, Interessen und Vorkenntnissen sehr unterschiedlich sein. Es ist dringend zu empfehlen, bereits zu Studienbeginn ein ungefähres (natürlich später noch veränderbares) Konzept für den Instrumentalunterricht im gesamten weiteren Studium zu entwerfen. Bei der Planung sollte jedeR selbst auf eine Vorbereitung auf die Anforderungen in der Abschlussprüfung durch die belegten Unterrichtsfächer achten:

  • Instrumente/Harmonieinstrument,
  • Gesang,
  • stilistische Breite,
  • Improvisation, Blattspiel.

Rat

Das Konzept der Instrumentalpraxis im Studium in Sprechstunden mit Lehrenden durchsprechen und planen. Nicht nur die bisherige eigene Spezialisierung noch weiter kultivieren, sondern auf Vielfalt (Instrumente und Stile!) im Hinblick auf das Berufsziel achten.

Beispiele

  1. Wer bislang vor dem Studium vor allem (klassisches?) Klavier gespielt hat und sich damit sicher fühlt, kann sich zunächst ganz auf ein neues, bisher noch gar nicht gespieltes Instrument, wie z.B. (Jazz / Pop-) Saxophon, konzentrieren.
  2. Wer bislang nur ein Melodieinstrument oder Gesang gelernt hat, sollte sich im Studium sofort schwerpunktmäßig um das (Neu-) Erlernen seines Harmonieinstruments kümmern.
  3. Es gibt unterschiedliche Wege der Einbeziehung von Vokalpraxis: z.B. frühzeitig in Ensembles mitsingen – Einzelunterricht Gesang gleich zu Studienbeginn belegen – Einzelunterricht erst später im Master belegen zur unmittelbaren Prüfungsvorbereitung.

Der Unterrichtsanspruch ist zugleich auch die Verpflichtung zur Belegung im gleichen Umfang: Da in den Modulen die KP für die Unterrichtsteilnahme und Übezeit angerechnet werden, ist die Teilnahme am Instrumentalunterricht verpflichtend. Bescheinigung durch die Lehrkraft auf dem Laufzettel.

Anwesenheitspflicht: die Teilnahme soll nicht unter 75% liegen (= max. 3 Fehltermine pro Semester). (Der vollständig von den Lehrenden gegengezeichnete Laufzettel ist vor der Weiterleitung des Ergebnisses der Modulprüfung bei den jeweiligen Modulbeauftragten abzugeben, s.u.)

Der Unterricht soll in dem jeweiligen Semester genommen werden, für das auch der Anspruch besteht. In der Regel bei den Lehrämtern also über das (fast) gesamte Studium jeweils 1,5 Stunden pro Semester. Verschieben von Unterrichtsansprüchen (das früher sog. „Kontomodell“) ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmen (vor allem eine höhere Belegung als 1,5 Stunden) müssen schriftlich begründet und mit einem Belegungsplan für den Studienverlauf dokumentiert werden. Verschieben von Unterricht ist in aller Regel für den Unterrichtserfolg auch gar nicht sinnvoll. Lernprozesse lassen sich nicht komprimieren oder verschieben. Für den besten Unterrichtserfolg sorgen kontinuierliche Belegung und kontinuierliches Üben. 

Begründete Ausnahmen

Nachholen von Instrumentalunterricht, der zu Studienbeginn im 1. Semester nicht zur Verfügung stand, in der Regel direkt anschließend im 2. Semester. MM Gym 1: Strecken des Unterrichtsanspruchs von 2 Sem. x 1,5 Std. auf 3 Sem. x 1 Std. möglich. 

Im Wintersemester ist es grundsätzlich nicht möglich, mehr als 1,5 Stunden zu belegen. Eine höhere Belegung ist nur im SS möglich. Bei Überziehung des Anspruchs werden die überzähligen Stunden gestrichen. Ausnahmen nur in besonders begründeten Härtefällen. 

Der letzte Stand der Belegungen ist immer der Aushang bis zum Ende des vorangehenden Semesters. Danach sind Veränderungen – auch der Verzicht auf Unterricht – nur noch in besonderen Fällen (z.B. Auslandssemester) und nach rechtzeitiger Rücksprache mit der Lehrkraft und Axel Weidenfeld möglich.

(Stand: 10.04.2024)  | 
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