Wohnraumsuche
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Service für Internationale Wissenschaftler*innen
Wohnraumsuche
Da die Angebote an möbliertem Wohnraum in Oldenburg begrenzt sind, kann die Suche einige Zeit in Anspruch nehmen. Für die Suche nach geeignetem Wohnraum haben Sie verschiedene Optionen:
Gästehaus der Universität
Falls Sie noch keine Unterkunft in Oldenburg haben, können Sie sich an das Gästehaus der Universität wenden. Die sechs 1-Zimmer- sowie drei 2-Zimmer-Appartments sind ausgestattet mit Duschbad/WC, Kochnische mit Kühlschrank, eigenem Telefon und Internetanschluss, Fernseher, Geschirr, Bettwäsche und Handtüchern. Da der Platz begrenzt ist, sollten Sie eine Reservierung für das Gästehaus so früh wie möglich vornehmen. Selten sind Reservierungen auch kurzfristig möglich.
Unterstützung bei der Suche nach einer Privatunterkunft
Falls das Gästehaus ausgebucht ist und/oder falls Sie privat nach einer Unterkunft suchen möchten, kann das International Office Sie bei der Suche nach Wohnraum in Oldenburg unterstützen. Da die Angebote an möbliertem Wohnraum in Oldenburg begrenzt sind, sind Unterkünfte leider oft teuer und die Suche kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb bitten wir Sie, uns so früh wie möglich zu kontaktieren, möglichst jedoch drei Monate vor Ihrer geplanten Ankunft. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen maximal drei mögliche Angebote machen und keine Mietverträge schließen können. Das International Office fungiert als Vermittler und stellt lediglich den Kontakt zwischen Anbietenden und Suchenden her, weitere Details werden direkt von den potentiellen Vertragspartner*innen geklärt. Eine Garantie zur erfolgreichen Wohnraumvermittlung besteht nicht.
Online-Formular: Unterstützung bei der Suche einer Privatunterkunft
Hotel
Für kürzere Aufenthalte oder eine kurzfristig geplante Anreise empfehlen wir Ihnen eine Unterbringung im Hotel. Auf der Website der Tourist-Info Oldenburg finden Sie eine Übersicht zu möglichen Unterkünften, inkl. einer Option zur Online-Buchung.
Mieten in Deutschland
Mietverhältnis
In deutschen Wohnungsanzeigen werden Sie zwei "Arten" von Mieten finden: Kaltmiete und Warmmiete. Kaltmiete bezeichnet die grundsätzliche Miete, die Sie für ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus bezahlen, während Warmmiete bereits die Nebenkosten beinhaltet (Grundstückspflege, Abfallentsorgung, evtl. Treppenhausreinigung, Heizung, Wasser, Schornsteinreinigung etc.). Am Ende zahlen Sie Ihrerm*r Vermieter*in die Summe, die als Warmmiete angegeben wird.
Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete.
In Deutschland wird die Miete monatlich gezahlt und üblicherweise als Dauerauftrag überwiesen. In vielen Fällen muss eine Kaution gezahlt werden, die Sie nach Ihrem Auszug von der*dem Vermieter*in zurückerhalten.
Mietverhältnisse sind in Deutschland in der Regel unbefristet, doch gibt es auch die Möglichkeit der Zwischenmiete und der Wohngemeinschaft (WG). Die meisten Wohnungen sind unmöbliert, zuweilen sogar ohne Küche und Haushaltsgeräte. Die Größe der Wohneinheit wird in Quadratmetern angegeben; bei Wohnungen/Häusern wird die Anzahl der Zimmer genannt, die es neben Küche und Badezimmer gibt. Mieter*innen und Vermieter*innen unterzeichnen grundsätzlich einen Mietvertrag, der dem Deutschen Mietgesetz entsprechen muss. Der Mietvertrag enthält neben Angaben zur Lage, Größe und Ausstattung des Objekts auch in der Regel:
- den Mietpreis
- die Nebenkosten
- die Höhe der Kaution mit Regelungen dazu, wann die Kaution teilweise oder ganz einbehalten werden kann (z.B. aufgrund von Schäden, die von Ihnen verursacht wurden)
- alle Verpflichtungen von Mieter*innen und Vermieter*innen
- Bestimmungen zur Kündigung
Nebenkosten
Nebenkosten wie Heizung und Wasser sind meistens in der Warmmiete enthalten. Sie werden nach durchschnittlichem Verbrauch pro Haushaltsmitglied und nach der Wohnungsgröße berechnet. Strom ist in den meisten Fällen in den Nebenkosten nicht enthalten, sodass Sie selber mit einem*r Stromanbieter*in einen Vertrag abschließen müssen; manchmal gilt das auch für das Gas für Heizung und Warmwasser. Die Energieversorger buchen monatliche Abschläge von Ihrem Konto ab; nach einem Jahr erfolgt eine Abrechnung über Ihren tatsächlichen Verbrauch. Vermieter müssen ebenfalls einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung über den tatsächlichen Verbrauch machen und auch hier muss ein finanzieller Ausgleich bei Mehr- bzw. Minderverbrauch erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie in Deutschland Rundfunkgebühren (GEZ) bezahlen müssen.
Mietrecht
Grundsätzlich gilt für Mieter*innen und Vermieter*innen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Der*die Vermieter*in muss Ihnen einen Grund für die Kündigung nennen. Für den*der Vermieter*in verlängert sich die Kündigungsfrist nach fünf- bzw. achtjähriger Dauer des Mietverhältnisses auf sechs bzw. neun Monate. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der*die Mieter*in der Kündigung widersprechen. Bei Problemen können Sie sich beim Deutschen Mieterbund rechtliche beraten lassen. Voraussetzung dafür ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, die eine Rechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen über das Mietverhältnis beinhaltet.