Rechtliche Grundlagen
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Rechtliche Grundlagen
Das Universitätsarchiv Oldenburg arbeitet auf Grundlage ineinandergreifender Gesetze und Rechtsvorschriften, die die Rechte und Pflichten des Archivs regeln:
- Die Regelung zur Einrichtung, zum Betrieb und zur Benutzung des Universitätsarchivs der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist am 7. Juni 2016 vom Präsidium der Universität verabschiedet worden (Amtliche Mitteilungen / 35. Jahrgang - 2/2016).
- Die Dienstanweisung zur Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Universität Oldenburg (14.06.18) klärt Aufbewahrungsfristen für das an der Universität anfallende Schriftgut sowie die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der Universität und dem Universitätsarchiv
- Das Niedersächsische Archivgesetz (NArchG) sieht vor (§ 7 Abs. 3 Satz 3), dass Hochschularchive in ihrem Zuständigkeitsbereich bezüglich der Ermittlung und Übernahme des Archivgutes sowie hinsichtlich der Sicherung des Archivgutes (§§ 3 u. 4 NArchG) an die Stelle des Landesarchivs Niedersachsen treten.
- Weitere Einzelheiten sind zudem in den Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz geregelt.
- Das Universitätsarchiv Oldenburg bezieht die vorarchivische Schriftgutverwaltung mit ein, die in der Aktenordnung für die Niedersächsische Landesverwaltung geregelt ist.