Das Verfahren der Zwischenevaluation von Juniorprofessuren wird durch das Referat Forschung und Transfer begleitet.

 

Informationen für Juniorprofessuren zur Zwischenevaluation

Zwischenevaluation von Juniorprofessuren (mit und ohne Tenure-Track)

Juniorprofessuren müssen in Niedersachsen eine gesetzlich vorgesehene Zwischenevaluation durchlaufen. Gemäß §30 Absatz 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetztes (NHG) erfolgt diese im dritten Jahr des zunächst auf drei Jahre befristeten Dienstverhältnisses der Juniorprofessur. Sie stellt für alle Juniorprofessuren (mit und ohne Tenure Track) einen rechtlich vorgeschriebenen Zwischenschritt dar und bildet die Grundlage für die Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses um weitere drei Jahre, „wenn eine Lehrevaluation und eine auswärtige Begutachtung der Leistungen in Forschung oder Kunst dies rechtfertigen“.

Die Zwischenevaluation wird nach den „Leitlinien des Präsidiums für die Zwischenevaluation von Juniorprofessuren (mit und ohne Tenure-Track)“ in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt und orientiert sich an den Evaluationskriterien, die im Freigabeantrag zur Besetzung der Juniorprofessur festgelegt wurden. Der alte Leitfaden zur Beantragung der Verlängerung des Dienstverhältnisses von Juniorprofessorinnen bzw.
Juniorprofessoren nach drei Jahren vom 30.04.2015 (Amtliche Mitteilungen / 34. Jahrgang – 1/2015) ist nicht mehr gültig.

Das Verfahren der Zwischenevaluation wird vom Referat Forschung und Transfer begleitet.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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