Kontakt

Anja Kruse

+49 (0)441 798-4653

V01 3-317

Personalauswahl

Personalauswahl

Die Besetzung einer frei werdenden oder neu eingerichteten Stelle mit einer möglichst gut geeigneten Person ist eine Aufgabe von nicht zu unterschätzender Reichweite. Ziel ist es grundsätzlich, das am besten geeignete Personal zu gewinnen, passend zum Team. Personalauswahlverfahren müssen fair und transparent sein und die Anforderungen an eine gender- und diversitygerechte Vorgehensweise erfüllen. Bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst sind zur Absicherung dieser Vorgaben daher etliche formale Verfahrensregeln zu berücksichtigen.

Neben der gebotenen fachlichen Qualifikation wird auf kommunikative und soziale, persönliche und ggf. strategisch-konzeptionelle Kompetenzen von Mitarbeitenden Wert gelegt. Deren Ausprägungen sollen im Auswahlverfahren so weit wie möglich in Erfahrung gebracht werden.

Gut und valide gestaltete Personalauswahlverfahren sind aufwändig. Ihre Vorbereitung und Durchführung brauchen Zeit und sind gut zu planen. Die Abteilung PEOE berät und begleitet Sie auf Anfrage in allen Prozessschritten, vermittelt ggf. externe Unterstützung und übernimmt im Einzelfall die Moderation der Auswahlgespräche.

Im Portal der Verwaltung finden Sie eine grafische Darstellung des Auswahlprozesses sowie etliche unterstützende Dokumente, darunter die Einstellungsrichtlinie und den Leitfaden zur Personalauswahl.

Nach erfolgreicher Auswahl einer*eines neuen Mitarbeitenden hilft der Leitfaden für Vorgesetzte zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen.

Aktuell: Personalauswahlverfahren online durchführen

Angesichts der anhaltenden pandemischen Situation sollen Personalauswahlverfahren weitestgehend online durchgeführt werden. Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Vorauswahl sowie die standardisierten Interviews einschließlich der Selbstpräsentation der Bewerber*innen gut online durchgeführt werden können. Ist für eine sichere Auswahlentscheidung ein persönlicher Eindruck in Präsenz erforderlich, können unter Umständen für eine zweite Verfahrensstufe ein bis drei Bewerber*innen eingeladen werden. In Präsenz werden dann insbesondere persönliche und sozial-kommunikative Kompetenzen in Präsentationen, Fallstudien oder Rollenspielen beobachtet. Während des Sonderbetriebs in Pandemiezeiten ist für Präsenzelemente ein Antrag auf Zulassung zur Ausführung in Präsenz über die Leitung des Personaldezernats zur Vorlage an VP-V zu stellen.

Für die Durchführung von Auswahlverfahren als Web-Konferenzen sind folgende Besonderheiten zu beachten. An der UOL sind die datenschutzkonformen Dienste BigBlueButton oder conf.dfn.de für die Durchführung von Web-Konferenzen zu nutzen. Zeitlich ist pro Bewerber*in ein Technik-Check im Umfang von 5-10 Minuten einzuplanen. Zur Wahrung des Datenschutzes ist für jede*n Bewerber*in ein eigener virtueller Raum einzurichten, der nach dem Gespräch gelöscht wird. Sollte die BK nicht vollständig in Präsenz tagen, ist ein zusätzlicher virtueller Besprechungsraum für die BK einzurichten. Online-Gespräche werden nicht aufgezeichnet!

Bewerber*innen werden mit der Einladung über das Vorgehen, die erforderlichen technischen Voraussetzungen und die Maßnahmen zum Datenschutz informiert.

(Stand: 06.08.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page