Am 24. November 2023 war der Minister Falko Mohrs mit seinem Referenten Lars Augath im Personalrat zu Gast. Im Rahmen seiner Initiative zur Personalplanung und -entwicklung hatte der Personalrat den Minister zu einem Austausch eingeladen.
Themen waren die Situation des künstlerischen und wissenschaftlichen Personals, der Beschäftigten in Technik und Verwaltung sowie die Rahmenbedingungen der Arbeit des Personalrates.
Die Problematik der hohen Lehrbelastung – insbesondere bei LfbA – sowie die meist kurze Vertragslaufzeit bei Qualifikationsstellen mit häufig geringen Stellenanteilen an der Universität Oldenburg im Vergleich zu Standorten wie Bremen oder Hamburg sind im Ministerium bekannt. Auch die Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personal im Bereich MTV wurden von den Gästen bestätigt – auch im MWK müssen Ausschreibungen mehrfach wiederholt werden, bis sie besetzt werden können. Es bestand Einigkeit darüber, dass die laufenden Tarifverhandlungen hoffentlich Verbesserungen bringen, um Landeseinrichtungen auf dem umkämpften Arbeitsmarkt wieder attraktiver zu machen.
Auf den Koalitionsvertrag in Niedersachsen[1] und die dort beschriebenen Maßnahmen für Hochschulen angesprochen (u. a. Kodex Gute Arbeit, Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte, eine moderne und für wissenschaftliche Arbeit angemessene Personalstruktur), sicherte der Minister zu, dass er trotz der angespannten Haushaltslage diesbezüglich weiterhin mit dem Kollegen aus dem Finanzministerium verhandeln würde.
Ende 2019 hatte der Personalrat bei der Einigungsstelle erreicht, dass bei der Quote der Freistellungen auch die wissenschaftlichen Hilfskräfte mitgezählt wurden. Ein Erfolg, der im Übrigen sämtlichen Universitäten in Niedersachsen zugutekam. Trotzdem herrscht zwischen Universitäten und „normalen“ Dienststellen wie z. B. einem Finanzamt ein starkes Ungleichgewicht – alleine die Zahl der Personalmaßnahmen ist bei der starken Fluktuation an einer Universität nicht vergleichbar.
Hinzu kommen die hohe Anzahl an mitbestimmungspflichtigen Einführungen von digitalen Tools an der Universität – zwangsweise angestoßen durch die Lockdownmaßnahmen während der Corona-Pandemie und anschließend im Zuge der allgemeinen Digitalisierung sowie ganz grundsätzlich aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen und spezialisierten Anwendungszwecken in den Fakultäten und Einrichtungen.
Insofern bestand Einigkeit darüber, dass es hier weiteren Regelungsbedarf gibt, zumal es im Kommentar[2] zum Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz zu § 39 Abs. 3 (Freistellungen) heißt: „Maßgeblich sind danach die konkreten Verhältnisse der Dienststelle.“ Und diese sind hier konkret anders als in einer „normalen“ Behörde. Um also dem Personalrat zu ermöglichen, seinen gesetzlichen Aufgaben in gebotenem Umfang nachzukommen, sollte nicht nur die Freistellungsquote den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. Wie in fast jeder anderen Dienststelle auch müssten für bestimmte Spezialgebiete im Personalrat Stellen für Referent*innen eingerichtet werden, die z. B. juristische Themen und im Speziellen den Bereich IT/Datenschutz mit den vielen jeweils erforderlichen Dienstvereinbarungen bearbeiten.
Insgesamt fand das Gespräch in einer sehr angenehmen Atmosphäre statt, weiterer Austausch ist angedacht.
[1] www.spdnds.de/wp-content/uploads/sites/77/2022/12/SPD_NDS_LTW_Koalitionsvertrag_2022_2027_Web.pdf, Seite 69
[2] Fricke/Bender/Dierßen/Otte/Thommes: Niedersächsisches Personalvertretungsgesetzt – Basiskommentar (Bund Verlag 2022)