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Dienstvereinbarung mobile Arbeit / Telearbeit

Am 11. Januar 2023 wurde durch den Präsidenten und die Vorsitzende des Personalrates die neue Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit und Telearbeit unterzeichnet.  

Am 11. Januar 2023 wurde durch den Präsidenten und die Vorsitzende des Personalrates die neue Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit und Telearbeit unterzeichnet, sie ersetzt damit die bisherigen Dienstvereinbarungen zur Telearbeit und mobilen Arbeit und gilt ab dem 01. April 2023. Die vom Personalrat vorgeschlagene gemeinsamen Staffmail von Dienststelle und Personalrat wurde leider erst am 10. Februar 2023 an die Beschäftigten verschickt.

Zum Ergebnis der Verhandlungen

Keine Einigkeit gab es bei folgenden Forderungen des Personalrates:

  • 40% mobile Arbeit statt 30% – hier war die Dienststelle zum jetzigen Zeitpunkt zu keinen Verhandlungen bereit
  • Ausstattung Telearbeitsplätze aus zentralen Mitteln (um auszuschließen, dass „arme“ OEs eine Ablehnung mit „dienstlichen Belangen“ begründen, weil kein Geld da ist) – aber immerhin wurde die Finanzierung auf Budgetkreisebene vereinbart
  • Die flexible Handhabung der Anwesenheit von WMs. Während die verpflichtende Anwesenheit von WMs ohne Lehrverpflichtung wenig sinnvoll erscheint, ist auch bei Kolleg*innen mit Lehrverpflichtung eine verpflichtende Anwesenheit von 70% nicht zielführend, zumal wenn Beschäftigte (mit i. d. R. befristeten Verträgen) ihren Lebensmittelpunkt nicht in Oldenburg haben

Was haben wir erreicht? Hier hilft ein Vergleich zwischen der 81er-Vereinbarung[1] über Telearbeit und mobile Arbeit (die für die gesamte Landesverwaltung unmittelbar gilt, wenn vor Ort nichts anderes vereinbart wird) und dem jetzigen Verhandlungsergebnis. Im Folgenden sind die nach Auffassung des Personalrates positiven Verbesserungen aufgelistet:

  • Benachteiligungsverbot und Schutzvorschriften für Beschäftigte, die an der mobilen Arbeit/Telearbeit teilnehmen
  • Regelungen zur Erreichbarkeit
  • Klarstellung, dass bei Ermessensentscheidungen die Belange schwerbehinderter Antragstellender, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gesundheitliche Gründe zu berücksichtigen sind
  • Optimierung der Arbeitsorganisation mit dem Ziel, geeignete Tätigkeiten für mobile Arbeit oder Telearbeit anbieten zu können
  • Möglichkeit der Kombination von mobiler Arbeit und Telearbeit (Höchstgrenze 80%)
  • Fristen zur Bearbeitung von Anträgen durch Vorgesetze und Weiterleitung an das Dez. 1, auch wenn Vorgesetzte ablehnend oder gar nicht auf Anträge reagieren
  • Eine Schiedsstelle, besetzt mit je zwei Personen aus Dez. 1 und Personalrat, in der strittige Fälle verhandelt werden
  • Haftung bei Schäden: der Haftungsausschluss (außer bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit) gilt auch für Familienangehörige und Gäste
  • Evaluation nach zwei Jahren: hier ist ausdrücklich vermerkt, dass diese unter Beteiligung der Beschäftigten stattfindet und insbesondere die Ergebnisse von Beschäftigtenbefragungen Berücksichtigung finden

 

Grundsätzlich vereinbart wurde die permanente Weiterentwicklung der Arbeitsformen mobile Arbeit und Telearbeit. Hierzu haben die Verhandlungsführenden einen Themenspeicher angelegt zu Punkten, die nicht in der Dienstvereinbarung auftauchen, wo aber trotzdem Regelungsbedarf besteht:

  • Sicherstellung gemeinsamer Präsenzzeiten und hinreichender sozialer Begegnung
  • Flexibilisierungsmodelle für Beschäftigtengruppen, die aufgrund der Tätigkeiten oder anderer Umstände nicht an der mobilen Arbeit/Telearbeit teilnehmen können,
  • Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens
  • Möglichkeiten und Grenzen der mobilen Arbeit und Telearbeit aus dem Ausland
  • Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit in mobiler Arbeit und Telearbeit durch technische Lösungen
  • Regelungen für Sonderfälle, z. B. WM ohne Lehrverpflichtung
  • u. v. m.
     

Kurz zur Geschichte der (langen) Verhandlungen:

Die ursprünglich vom Personalrat geplante Befragung der Beschäftigten wurde nach Ankündigung eines neuen Projektes unter Federführung des Präsidenten („Auswirkung der Digitalisierung auf Arbeitskultur und Arbeitsgestaltung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg“, vorgestellt durch den Präsidenten auf der Personalversammlung am 30. Juni 2022 – dieses Projekt ist allerdings bisher nicht gestartet), zurückgenommen, um die Beschäftigten nicht mit mehrfachen Formaten zum selben Thema zu „nerven“. Der Zeitdruck, eine Dienstvereinbarung abzuschließen, war aber trotzdem gegeben, da ansonsten ab dem 01. April 2023 keine universitätseigene Dienstvereinbarung vorgelegen hätte und die Beschäftigten dadurch teilweise schlechter gestellt gewesen wären.

Dienststelle und Personalrat „verständigen sich auf eine fortgesetzte begleitende Auswertung und Weiterentwicklung dieser Arbeitsformen.“ (Zitat Präambel). Im Klartext: Es wird fortlaufend weiter an Themen gearbeitet, die mit der aktuellen Dienstvereinbarung in Zusammenhang stehen und im Laufe der Verhandlungen in o. g. Themenspeicher gesammelt wurden.

Insgesamt ist der Personalrat somit der Auffassung, dass die nun abgeschlossene Dienstvereinbarung zu einer Verbesserung der Situation der Beschäftigten führt. Die nächsten Monate werden zeigen, bei welchen Punkten Dienststelle und Personalrat „nochmal ran müssen“ – was angesichts der Tatsache, dass es sich hier erstmals um „geplante“ Regelungen, nicht um hektisches Reagieren auf plötzliche Situationen handelt, angemessen erscheint.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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