Häufig gestellte Fragen an das Immatrikulationsamt
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Häufig gestellte Fragen an das Immatrikulationsamt
Ob Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Exmatrikulation oder Datenänderungen – hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen an das Immatrikulationsamt.
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Die Fragen sortieren sich nach den folgenden Themenblöcken:
1. Vor der Bewerbung
1.1 Wer kann sich auf einen grundständigen Studiengang bewerben?
Zum Studium in einem grundständigen Studiengang ist berechtigt, wer über die entsprechende deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, die sogenannte Studienberechtigung.
Die allgemeine Hochschulreife (in der Regel das Abitur) ermöglicht den Zugang zu allen Studiengängen.
Die fachgebundene Hochschulreife wird von Berufsoberschulen (BOS) verliehen. Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife sind auf Studiengänge begrenzt, die der Fachrichtung der Berufsoberschule entsprechen. Prüfen Sie bitte sorgfältig die Erläuterungen auf Ihrem Abschlusszeugnis, für welche Studiengänge Sie eine Berechtigung erworben haben.
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten.
Neben dem Regelfall gibt es weitere Formen der Fachhochschulreife. Dazu zählt beispielsweise die sog. „allgemeine Fachhochschulreife“ mit einem schulischen und einem fachpraktischen Teil. Bei dieser Form bestimmt der fachpraktische Teil die entsprechende Fachrichtung an Universitäten.
Studieren mit Beruf
Auch für Bewerber*innen mit beruflicher Vorbildung ist es vielfach möglich, ein Studium aufzunehmen.
Eine dreijährige Berufsausbildung plus dreijährige Berufstätigkeit berechtigt vielfach ebenfalls zu einem Studium.
Zulassungsprüfung (Z-Prüfung)
Eine Bewerbung ist darüber hinaus auch über eine Zulassungsprüfung möglich, die so genannte Z-Prüfung.