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Gleichstellungsmaßnahmen am Department

In den letzten Jahren konnte das Department WiRe bereits viele dezentrale Gleichstellungsmaßnahmen umsetzen und nachhaltig in den Strukturen und Prozessen verankern. Eine Bestandsaufnahme des Frauen*anteils am Department WiRe nach Status und Besoldungsgruppen können Sie dem zentralen Gleichstellungsplan entnehmen. Dieser gibt einen Überblick der Gleichstellungsziele der nächsten Jahre und stellt damit die Weichen für die gleichstellungspolitische Arbeit an unserer Hochschule. Um langfristig ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis zu erreichen, müssen vor allem in der Wissenschaft die Übergänge zwischen den Qualifikationsstufen in den Fokus genommen und bestehende Nachteile abgebaut werden.

Für das Department der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften kann eine positive Frauen*quote von etwa 57% bei den Studierenden und Absolventinnen* verzeichnet werden, während der Anteil unter den Professuren lediglich etwa 27% beträgt. Um dem entgegenzuwirken, ist durch die maßgebliche Mitwirkung der zentralen Organisationseinheiten und Fakultäten ein Maßnahmenkatalog entwickelt worden, welcher sowohl von zentraler als auch von dezentraler Seite umgesetzt werden soll. Übergeordnete Maßnahmen und Ziele sind hier die Gleichstellung in der strategischen Ausrichtung und Steuerung der Universität einzubinden, eine gendersensible Personalentwicklung und Berufsorientierung zu gestalten, die Unterrepräsentanz von Frauen* abzubauen, die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu verbessern, Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern, sowie die Beschäftigungssituation der MTV Beschäftigten* zu verbessern. Außerdem sollen Frauen* in der Wissenschaft gefördert werden, Gender in Studium und Lehre verankert werden und Forschung auf diesem Gebiet verstärkt werden. Diversität und Antidiskriminierung werden vorgebeugt und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zur Gleichstellung angestrebt. 

Dezentrale Maßnahmen zur Zielerreichung

Maßnahmen des Departments WiRe

Ausgehend vom zentralen Gleichstellungsplan sind dezentrale Gleichstellungsmaßnahmen zur Förderung und Unterstützung bzw. Entlastung von Mitarbeiterinnen* entwickelt worden. Die derzeit laufenden Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft. Eine Auswahl dieser Maßnahmen ist im Folgenden aufgezählt: 

  • Finanzielle Unterstützung zur Vernetzung von Nachwuchswissenschaftlerinnen*:
    Bereitstellung finanzieller Mittel für die Teilnahme an Konferenzen mit eigenem Konferenzbeitrag, so dass jede Wissenschaftlerin* mind. ein Angebot zur Unterstützung der Karriereplanung in Anspruch nehmen kann. (Zuschuss vorbehaltlich der Verfügbarkeit i. H. v. 50%, max. 200 € Reise- + 300 € Konferenzkosten)
     
  • Fortbildung von Mitarbeiterinnen* fördern:
    Finanzielle Förderung von Mitarbeiterinnnen* zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Weiter-/ oder Fortbildungskurs. Interne Kurse, bspw. angeboten durch 3GO, PEOE.IP und Graduiertenakademie, werden in vollem Umfang (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) gefördert. Mitarbeiterinnen* können sich zudem auch die Kursgebühren von externen Weiter-/ oder Fortbildungskursen z.T. erstatten lassen. Hierfür senden Sie uns im Vorfeld Informationen zum Kurs und den Teilnehmergebühren via E-Mail (). 

    Auf den Webseiten der
    Graduiertenakademie finden Sie zudem diverse Mentoring und Coaching Angebote. Die Carl von Ossietzky Universität versteht dieses als einen wichtigen Bestandteil der akademischen Personalentwicklung. Mitarbeiterinnen* und Studentinnen* können sich sowohl von internen als auch externen Coaching oder Mentoring Programmen die Teilnahmegebühren (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) z.T. von uns erstatten lassen. So bietet bspw. fem4scholar*1 ein Mentoring Programm für Studentinnen* an, mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Karriere zu starten. 
  • Schaffung eines Anreizsystems zur Steigerung des Anteils der Professorinnen*:
    Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) bei Ruferteilung an eine Wissenschaftlerin* für die Ausstattung der Professur.
     
  • Aktive Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen*:
    Anwendung einer Checkliste zur aktiven Rekrutierung mit dem Ziel, Transparenz in die Besetzungs- und Berufungsverfahren zu bringen und die Zuständigkeiten zu klären. Die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen wird zudem vorbehaltlich der Verfügbarkeit i. H. v. max. 500 €/Jahr/pro Lehrstuhl gefördert. Es ist zudem für 2021 ein Weiterbildungsangebot für Beteiligte an Berufungs- und Bleibeverhandlungen vorgesehen. Nähere Informationen veröffentlichen wir zu gegebenem Zeitpunkt auf unsere Startseite.
     
  • Entlastung von Wissenschaftlerinnen*:
    Bspw. finanzielle Unterstützung (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) bei der Einstellung einer studentischen Hilfskraft zur Entlastung von Wissenschaftlerinnen*.

     
  • Gender in Forschung und Lehre: 
    Seit Oktober 2014 beforscht das Team Female Entrepreneurship die Be­son­der­hei­ten rund um das Thema Gendered Entrepreneurship & Innovation.
  • Vereinbarkeit von Familie & Beruf/ Studium: 
    Bspw. finanzielle Unterstützung (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung für Kinder von Studierenden und Bediensteten. Zudem planen die Gleichstellungsbeauftragten in eine Kidsbox zu investieren. Bei Betreuungsengpässen kann das Kind mit zur Arbeit kommen und findet im mobilen Kinderzimmer sinnvolle Beschäftigung, einen geschützten Schlaf-/Wickelplatz und anderes mehr. Die KidsBox hilft, Notsituationen bei der Kinderbetreuung stressfrei auf ideale Weise abzudecken.

*1 Das Angebot stellt lediglich ein Beispiel dar und ist keine abschließende Auflistung.

Um eine Förderung zu beantragen, informieren Sie uns per E-Mail () vorab über die geplante/bevorstehende Maßnahme (bspw. eine Weiterbildung). Wir prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen zeitnah Rückmeldung. Bei Bestätigung der Förderung reichen Sie nach Abschluss der Maßnahme eine Bescheinigung per E-Mail bei uns ein. Wenden Sie sich bei Fragen zu den einzelnen Gleichstellungsmaßnahmen des Departments WiRe gerne jederzeit an uns.

Bitte sehen Sie die Auflistung der Maßnahmen nicht als abschließend an, sondern betrachten Sie diese gerne als erste Anregung unsererseits. Sollten kostenpflichtige Maßnahmen anstehen, die in der beispielhaften Auflistung nicht erfasst sind, aber sich thematisch grundsätzlich in das Ziel der Gleichstellung integrieren lassen, sprechen Sie uns bitte jederzeit an.

Allgemeine Förderung

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen und Förderungsmöglichkeiten können sich grundsätzlich alle Mitarbeiter*innen Hilfe bei Förderungen im Referat Forschung und Transfer holen.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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