Werde Informatiklehrer:in - Quereinstieg ins Informatik-Lehramt

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Die Arbeitsräume der Abteilung Didaktik der Informatik befinden sich auf dem zentralen Campus Haarentor, im Uhlhornsweg 84, im Gebäudeteil A2 (Brückengebäude), 2. Ebene. (derzeit weitgehend Homeoffice)

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Carl von Ossietzky Universität 
Department für Informatik
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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Department für Informatik
Abt. Didaktik der Informatik
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26129 Oldenburg

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Werde Informatiklehrer:in - Quereinstieg ins Informatik-Lehramt

Ob berufliche Umorientierung, Neuanfang nach Familienphase oder Wunsch nach größerer existenzieller Sicherheit: All das können Gründe für einen Einstieg in den Schuldienst darstellen. Menschen mit einem abgeschlossenen Informatik- oder IT-bezogenem Studium und zum Teil langjähriger Berufserfahrung im IT-Bereich sehen den Bildungssektor häufig als interessante Karriere-Alternative. Das gilt insbesondere für Frauen. Außerdem gibt es viele Lehrkräfte anderer Fächer, die nach neuen Herausforderungen suchen und daher Informatik als drittes Fach unterrichten möchten.
Gleichzeitig fehlt es an mehr und mehr Schulen in Deutschland an Informatiklehrkräften: nicht zuletzt weil aktuell in vielen Bundesländern Informatik als Pflichtfach in der Sekundarstufe I gestärkt oder etabliert wird.
Die für einen Quereinstieg möglichen Wege, die nötigen Kompetenzen und Abschlüsse, die damit einhergehen sowie Ausnahmeregelungen sind jedoch oft nicht bekannt. Auch sind sie häufig nicht leicht zu finden und vor allem in jedem Bundesland unterschiedlich. Vielen Menschen ist zudem gar nicht bewusst, dass sie auch ohne einen Lehramtsabschluss Informatik unterrichten können. Regulär kann man zwar oft nur mit einem Lehramtsabschluss und einem zugehörigen abgeschlossenem Referendariat in den Schuldienst eintreten. Viele Bundesländer unterscheiden aber Fächer eines besonderen Bedarfs von anderen Fächern und lassen – oft abhängig von der angestrebten Schulform – verschiedene Ausnahmen für den Eintritt in das Referendariat oder für den direkten Einstieg in den Schuldienst und auch bei Verbeamtungen zu.
Nach wie vor werden hohe Anforderungen an Personen gestellt, die in Schulen unterrichten. Diese sind nicht nur fachlicher und pädagogischer Natur: Auch sprachliche, gesundheitliche und juristische Mindestanforderungen sind einzuhalten und werden bei der Einstellung zum Beispiel in Form eines Checks beim Gesundheitsamt und eines Führungszeugnisses überprüft.
Eine bundesweite Übersicht, auf der sich die Interessierten informieren und ihren individuellen Weg durch die verschiedenen Voraussetzungen und Verordnungen finden können, gibt es bislang nicht. Mit dieser Studie sollen daher Wege aufgezeigt werden, um insbesondere Frauen bei einem Quereinstieg ins Lehramt zu unterstützen. Die dargestellten Informationen sind aber für Menschen aller Geschlechter gültig. Kein Bundesland macht hier Ausnahmen. Frauen sind jedoch als Informatiklehrkräfte von besonderer Bedeutung: Als Vorbilder können sie viel zur zur Förderung der Gleichstellung von Mädchen und Frauen in Bezug auf IT in allen Lebensbereichen beitragen.

Das Projekt wird gefördert von der Carl Zeiss Stiftung und ist bei der Gesellschaft für Informatik e.V. angesiedelt. 

Projektwebseite: informatiklehrerin.de

(Stand: 12.12.2025)  Kurz-URL:Shortlink: https://uol.de/p116471
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