Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen
Erasmus+ Beratung von Studierenden
Doktorand*innenmobilität (PhD)

Möglichkeiten für Doktorand*innen
In der derzeitigen Programmgeneration des Erasmus+ Programms (2021-2027) wurden die Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte noch einmal stark erweitert.
Doktorand*innen haben je nach Status grundsätzlich folgende Möglichkeiten, ins (europäische) Ausland zu gehen:
1. Studierendenstatus
Wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind, können Sie sich um Erasmus+ Förderung bewerben für:
- Langzeitmobilität mit einer Dauer von 2 – 12 Monaten (optional mit virtueller Phase)
- Kurzzeitmobilität mit einer Dauer von 5 – 30 Tagen (optional mit virtueller Phase), bei Teilnahme an einem BIP mit verpflichtender virtueller Phase
Diese Fördermöglichkeiten gibt es für ein Praktikum oder Studium im Ausland. Die meisten Doktorand*innen gehen jedoch über die Praktikumsförderung, die auch an Hochschulen im Ausland möglich ist.
Voraussetzung beim Studium im Ausland ist, dass ein sog. Inter-institutional Agreement (Erasmus-Vertrag) zwischen den Hochschulen inkl. vereinbarter PhD-Mobilität vorliegt. Hier finden Sie entsprechende Informationen.
2. Vertragsverhältnis mit entsendender Hochschule
Wenn Sie Beschäftigte*r der Universität Oldenburg sind, z. B. als wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in, können Sie sich um eine Erasmus+ Förderung bewerben für:
- Lehrendenmobilität (optional mit virtueller Phase)
Voraussetzung ist, dass ein sog. Inter-institutional Agreement (Erasmus-Vertrag) zwischen den Hochschulen inkl. vereinbarter Lehrendenmobilität vorliegt. Hier finden Sie entsprechende Informationen. - Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildung (optional mit virtueller Phase)