Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen

Christa Weers

+49 (0)441 798-2438

A12 3-301

Erasmus+ Beratung von Studierenden

Andreas Männle

+49 (0)441 798-2484

A12 3-319a

Doktorand*innenmobilität (PhD)

Möglichkeiten für Doktorand*innen

In der derzeitigen Programmgeneration des Erasmus+ Programms (2021-2027) wurden die Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte noch einmal stark erweitert.

Doktorand*innen haben je nach Status grundsätzlich folgende Möglichkeiten, ins (europäische) Ausland zu gehen:

1. Studierendenstatus

Wenn Sie an der Universität Oldenburg immatrikuliert sind, können Sie sich um Erasmus+ Förderung bewerben für:

  1. Langzeitmobilität mit einer Dauer von 2 – 12 Monaten (optional mit virtueller Phase)
  2. Kurzzeitmobilität mit einer Dauer von 5 – 30 Tagen (optional mit virtueller Phase), bei Teilnahme an einem BIP mit verpflichtender virtueller Phase

Diese Fördermöglichkeiten gibt es für ein Praktikum oder Studium im Ausland. Die meisten Doktorand*innen gehen jedoch über die Praktikumsförderung, die auch an Hochschulen im Ausland möglich ist.

Voraussetzung beim Studium im Ausland ist, dass ein sog. Inter-institutional Agreement (Erasmus-Vertrag) zwischen den Hochschulen inkl. vereinbarter PhD-Mobilität vorliegt. Hier finden Sie entsprechende Informationen.

2. Vertragsverhältnis mit entsendender Hochschule

Wenn Sie Beschäftigte*r der Universität Oldenburg sind, z. B. als wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in, können Sie sich um eine Erasmus+ Förderung bewerben für:

  1. Lehrendenmobilität (optional mit virtueller Phase)
    Voraussetzung ist, dass ein sog. Inter-institutional Agreement (Erasmus-Vertrag) zwischen den Hochschulen inkl. vereinbarter Lehrendenmobilität vorliegt. Hier finden Sie entsprechende Informationen.
  2. Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildung (optional mit virtueller Phase)

Bewerbung

Bitte klären Sie mit uns im International Office, welche Fördermöglichkeit für Sie am besten in Frage kommt. Die Bewerbungsfristen und Unterlagen unterscheiden sich je nach Förderprogramm.  

Informationen zu Bewerbungsfristen und Unterlagen zur Förderung von Praktika unter Erasmus+ erhalten Sie hier.

Bei der Förderung für ein Studium im Ausland, gibt es  keine Bewerbungsfrist, die Mittel werden laufend vergeben. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, möglichst mit mind. 3-monatiger Vorlaufzeit. Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen. 

Es sind die entsprechenden Erasmus+ Dokumente auszufüllen (auch bei Kurzzeitmobilitäten). Geben Sie zusätzlich in der Online-Bewerbung unter 9. weitere Informationen zu Ihrem Vorhaben (Art der Mobilität, wahrscheinliche Daten, Betreuer*in Promotion Universität Oldenburg). 
Sie finden alle Dokumente in unserem Downloadbereich hier.

Falls Sie ein Vertragsverhältnis mit der Universität Oldenburg haben, finden Sie die weiteren Bewerbungsbedingungen unter den oben verlinkten Programmmöglichkeiten (Lehrendenmobilität bzw. Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildung).

Finanzierung

Förderung von Praktika

Informationen zur Höhe der Fördersätze sind hier verlinkt (s. Internetseiten der Universität Hannover unter „Sonstige Dokumente“).

Förderung für ein Studium

Die Förderraten für klassische Langzeit-Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken finden Sie hier (Fördersätze Studierendenmobilität). Von dort wird auch zu möglichen Aufstockungsbeträgen (Top-ups) verlinkt.

Die Förderraten für Kurzzeitmobilitäten finden Sie hier (unter „Weitere Erasmus+ Förderformate“).

Bewilligungen erfolgen unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD. 

 

Falls Sie ein Vertragsverhältnis mit der Universität Oldenburg haben, finden Sie die Informationen zur finanziellen Förderung hier (s. Fördersätze Personalmobilität). 

IO-Webmaster (Stand: 09.12.2024)  | 
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