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Beratung zu Auslandsaufenthalten innerhalb Europas, Erasmus+ Koordination
Zu Lehrzwecken ins Ausland (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Bei der Personalmobilität können Lehr- mit Schulungsaktivitäten kombiniert werden. Jeder Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken kann als Blended-Mobilität durchgeführt werden. Die finanzielle Erasmus+ Förderung darf nur für die physische Mobilität (Anwesenheit vor Ort im Gastland) gewährt werden.
Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch werden vorrangig Zuschüsse an Personen vergeben, die noch keinen Erasmus-Aufenthalt durchgeführt haben.
Förderdauer
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche. Im Projekt 2023 erfolgt die Förderung höchstens bis zu 10 Arbeitstagen so lange das Budget dies zulässt. Bitte teilen Sie uns etwaige Vorüberlegungen bzw. Vorhaben für Mobilitäten mindestens sechs Wochen vor Beginn der Reise mit, damit wir Sie bzgl. des weiteren Ablaufs und der einzureichenden Unterlagen informieren können.
Wer kann sich bewerben?
Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Professor*innenen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Doktorand*innen, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Gefördert werden können nur Mitarbeiter*innen, die auf der Gehaltsliste der Universität stehen und dementsprechend einen Dienstreiseantrag stellen dürfen (Ausnahme: Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen).
Finanzierung
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als Stückkosten (festgesetzte Pauschalen) bezuschusst werden können. Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
Bewilligungen erfolgen unter dem Vorbehalt der ausreichenden Mittelzusage der NA DAAD.