Sprechzeiten

Telefonsprechzeiten
Montags: 9-12:00 Uhr und 14-15:30 Uhr
Donnerstags: 14 Uhr -15:30 Uhr

Präsenzsprechzeiten im SSC
Dienstags: 14:00-16:30 Uhr
Donnerstags: 10:00 Uhr-12:30 Uhr

Erasmus+ Praktikum

Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im Ausland absolvieren. Aufenthalte von 2 bis 12 Monaten in Zielländern innerhalb der EU und weiteren ausgewählten Ländern können mit einem Teilstipendium gefördert werden.

Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig einzureichen. Die Vergabe der Erasmus + Praktikumsfördermittel erfolgt anschließend durch das EU-Hochschulbüro Hannover.

Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland

  • eine monatliche Erasmus+ Förderung für Ihren Aufenthalt
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen (für Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung, Studierende mit Kind(ern), Erstakademiker*innen, erwerbstätige Studierende) oder für grünes Reisen

Informationen zur Förderhöhe sowie den Sonderzuschüssen finden Sie auf den Seiten der Universität Hannover unter Sonstige Dokumente und im „Infoblatt Top-Up” unter Förderbedingungen.

Zielländer

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern,
  • EU-Beitrittsländer Türkei, Mazedonien,
  • EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen,
  • Übersee-Territorien von EU-Mitgliedstaaten

Internationale Mobilität

Es ist möglich, auch außerhalb der oben genannten Länder über Erasmus+ bei Praktika gefördert zu werden. Dies geschieht über die sogenannte „Internationale Mobilität”. Das Bewerbungsverfahren entspricht der regulären Bewerbung. Jedoch stehen hierfür weniger Mittel zur Verfügung, weshalb es öfter als bei regulären Bewerbungen zu Ablehnungen kommen.

Besondere Informationen für Praktika im Vereinigten Königreich

Für Praktikant*innen ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Government Authorised Exchange visa (Temporary Work) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten der Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von den einzelnen Geförderten beim British Council einzureichen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger*innen nicht kostenpflichtig.

Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund). Für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, fällt dann noch eine Immigration Health Surcharge an. Mögliche Gebühren für Immigration Health Surcharge berechnen

In der Kategorie „Government Authorised Exchange visa (Temporary Work)” gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Studierende müssen aber nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt gedeckt wird und dürfen keine öffentlichen Leistungen beantragen.

Wer kann gefördert werden?

  • Studierende (BA/MA/Promotion): reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Graduierte (die Bewerbung muss während des letzten Studienjahrs erfolgen.)

Voraussetzung ist, dass die Praktikant*innen für den gesamten Zeitraum entweder Studierende oder Graduierte sind. Eine Kombination ist nicht möglich.

Förderbedingungen für das Praktikum

  • selbstorganisiertes Vollzeitpraktikum in einem Unternehmen, einer Organisation oder einer sozialen/kulturellen Einrichtung
  • Praktikum mit engem Studienbezug und anspruchsvollem Niveau
  • Transkulturalität des Praktikums
  • inhaltliche Betreuung während des Praktikums durch das Fach sowie Anerkennung des Praktikums seitens des*r Hochschulbetreuers*in
  • Praktika in Hochschuleinrichtungen werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika in Europäischen Institutionen, (diplomatischen) Vertretungen und öffentlichen Einrichtungen des Herkunftslandes (z. B. Deutsche Botschaft, deutsche Kulturinstitute und Schulen), in Unternehmen, die in der EU-Lobby-Arbeit tätig sind, sowie Praktika in Organisationen, die EU-Programme verwalten.

Bitte beachten Sie die ausführlichen Förderbedingungen auf den Internetseiten der Universität Hannover.

Weitere Informationen zur Stellensuche und der Bewerbung im Ausland erhalten Sie auf den Internetseiten der Zentralen Studien- und Karriereberatung (ZSKB)

Bewerbung

  • Bewerbungsformular Erasmus+ (Uni Hannover)
  • Learning Agreement for Traineeships (Uni Hannover)
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) bzw. Exmatrikulationsbescheinigung sowie Kopie des Abschlusszeugnisses
  • ggf. Nachweis über bisherige Erasmus Fördermonate
  • ggf. ehrenwörtliche Erklärung (Zusatzförderung geringere Chancen/green travel)

Die aktuellen Antragsunterlagen (Universität Hannover)

Praktikumsvereinbarung/-vertrag

In einzelnen Ländern (z.B. Frankreich) ist es möglich, dass Sie gebeten werden eine Praktikumsvereinbarung zwischen der Universität, dem Praktikumsgeber und Ihnen zu erstellen bzw. von Seiten der Universität unterschreiben zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass von Seiten der Universität Oldenburg keine Praktikant*innenverträge mitunterzeichnet werden können. Die Konditionen Ihres Praktikums werden zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle vereinbart und vertraglich regelt. Die Universität kann hier keinerlei Pflichten übernehmen. 

Von Seiten der Universität Oldenburg wird ausschließlich das Erasmus+ Learning Agreement als Vereinbarung zwischen Ihnen, der Praktikumsstelle und der Heimathochschule unterzeichnet.  

Sprachtests und Online-Sprachkurse

Sie sind bereit für Ihr Erasmus+ Praktikum und möchten Ihre Sprachkenntnisse verbessern oder haben Interesse an einer anderen europäischen Sprache? Über die EU-Academy können Sie einfach und kostenfrei Sprachen lernen – mit dem Online Language Support (OLS). Neben den meistgesprochenen Sprachen bietet OLS beispielsweise auch Rumänisch, Kroatisch oder Norwegisch an. 

Aktuelle Informationen zur Nutzung von OLS sowie eine Übersicht zu allen 29 verfügbaren Sprachen und Sprachniveaus finden Sie hier: Newsletter Nov 2024

Um zu starten benötigen Sie lediglich einen EU-Login, wählen eine Sprach-Community aus, machen einen Einstufungstest und schon kann es losgehen! Hier finden Sie eine Anleitung

Online Language Support (OLS) 

Blended Mobilities/Kurzzeitmobilitäten

Es ist möglich an Kurzeitpraktika teilzunehmen, wenn die unten angegebenen Gründe vorliegen:

  • Dauer: 5-30 Tage in Präsenz + virtuelle Phase davor und/oder danach (unbest. Dauer)
  • Anforderungen:
  • Blended Mobilities beinhalten immer eine Präsenz und eine virtuelle Phase
  • Min. 3 ECTS-Punkte werden vergeben
  • Individuelle Blended Mobility (Kurzzeit) ist gedacht für Studierende, die „aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studienbedingter Umstände nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität teilzunehmen“

Auslandspraktika für Studierende der Universität Oldenburg

Video-Vortrag von Andreas Männle, International Office

(Link öffnet sich mit Klick auf das Bild)

IO-Webmaster (Stand: 06.12.2024)  | 
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