Wie finde ich ein Forschungsprojekt für meine Forschungsarbeit?
Projektangebote werden über die Themenbörse der Universität bekannt gegeben. Alternativ schauen Sie sich gerne auf den Webseiten der Fakultät VI um, dort finden Sie in den Departments abteilungsbezogen eine Übersicht der aktuell laufenden Forschungsprojekte. Sprechen Sie bei Interesse gerne selbstständig den/die jeweiligen Abteilungsleiter/in an, ob aktuell Forschungsprojekte für Studierende angeboten werden.
Wie melde ich meine Forschungsarbeit an?
Die verbindliche Anmeldung zur Forschungsarbeit Jahr 5 erfolgt durch das Einreichen des Anmeldeformulars sowie allen weiteren notwendigen Unterlagen im Akademischen Prüfungsamt. Nach erfolgter Zulassung zur Forschungsarbeit stehen der Studierenden/dem Studierenden 16 Wochen zur Verfügung, um das Projekt in Vollzeit durchzuführen. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist auf Antrag mit aussagekräftiger Begründung um maximal 6 Wochen möglich.
Welche Kriterien müssen Erst- und Zweitbetreuer erfüllen?
Mindestens einer der beiden Gutachter*innen muss habilitiert sein. Wird das Forschungsprojekt über eine externe Gutachterin/einen externen Erstgutachter begleitet, muss die Zweitgutachterin/der Zweitgutachter ein habilitiertes Mitglied oder eine habilitierte Angehörige/ein habilitierter Angehöriger der Fakultät sein. Soll ein Projekt als Promotionsprojekt weitergeführt werden, sind die Vorgaben der Promotionsordnung zu beachten.
Wie muss das Research Proposal aufgebaut sein?
- Ein Research Proposal (RP) dient als Betreuungsvereinbarung und regelt für beide Seiten, Studierende und Erstbetreuerin/Erstbetreuer, den Umfang und den Ablauf des Forschungsprojektes Jahr 5.
- Zu Beginn der Arbeit am Forschungsprojekt erstellen die Studierenden zunächst selbstständig, unter Supervision der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers, ein RP, das bei der Zweitgutachterin/dem Zweitgutachter zur Begutachtung eingereicht wird.
- Ein RP beinhaltet folgende Angaben:
- Thematischer Ansatz: allgemeiner Hintergrund und Literatur (max. 250 Worte),
- Forschungsfrage und Hypothesen: spezielle Einordnung der Arbeit, Problemstellung und daraus resultierende Fragestellungen (max. 750 Worte),
- Arbeitsplan: Design der Studie, verwendete Methoden,
- Zeitplan (max. 750 Worte),
- Erklärung über Einhaltung ethischer und tierschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie Bestimmungen im Umgang mit genetisch veränderten Organismen; Angabe entsprechender Genehmigungen (max. 250 Worte),
- Ggfs. Abgrenzung gegenüber einem späteren Promotionsprojekt.
- Bei Anmeldung der Arbeit im Prüfungsamt wird das RP mit eingereicht.
Welche Aufgaben hat die Erstbetreuerin/der Erstbetreuer?
Zu den Aufgaben der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers gehört neben der Begleitung der/des im Projekt arbeitenden Studierenden auch die Sicherstellung der Einhaltung der Richtlinien zur „guten wissenschaftlichen Praxis“, insb. auch bei notwendiger Beurteilung des Forschungsprojektes durch die medizinische Ethikkommission der Fakultät. In der Woche 8 erfolgt ein formatives Zwischenfeedback der bisherigen Forschungstätigkeit durch die Erstbetreuerin/den Erstbetreuer (Formular wird über das Prüfungsamt bei Anmeldung der Arbeit ausgegeben). Die Zwischenevaluation wird gemäß der gegebenen Frist im Akad. Prüfungsamt eingereicht.
Wie baue ich meine Forschungsarbeit auf?
- Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden in Form einer Forschungsarbeit (max. 60 Seiten Umfang) verschriftlicht.
- Formale Vorgaben zur Gestaltung und Abgabe der Forschungsarbeit werden nach Anmeldung durch das Prüfungsamt ausgegeben.
- Eine Forschungsarbeit hat i.d.R. folgenden Aufbau:
- Titelseite,
- Zusammenfassung/Abstract,
- Einleitung,
- Material und Methoden,
- Ergebnisse
- Diskussion (samt Schlussfolgerung und Ausblick),
- Literaturverzeichnis
- evtl. Anhang,
- Erklärung (selbständige Bearbeitung, Hilfsmittel und Quellen)
In welcher Form muss ich meine Ergebnisse präsentieren?
Zum Ende der Forschungsarbeitsphase werden die Ergebnisse in einem hochschulöffentlichen mündlichen Abschlusskolloquium durch die Studierende/den Studierenden vorgestellt. Die Studierenden sollen so zeigen, dass sie in der Lage sind, fächerübergreifende und problembezogene Fragestellungen aus dem Bereich des entsprechenden Fachs selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten und die gewonnenen Erkenntnisse verständlich darzustellen. Das Abschlusskolloquium wird durch die Prüfenden (Erst- und Zweitprüfende) abgenommen und dauert max. 30 Minuten. Die mündliche Präsentation im Rahmen des Abschlusskolloquiums ist benotet und wird durch die Prüfenden an das Prüfungsamt übermittelt.
Wie wird die Forschungsarbeit begutachtet/bewertet?
Die Bewertung der Forschungsarbeit Jahr 5 erfolgt in Form von schriftlichen Gutachten durch die Erst- und Zweitprüfenden mit passender fachlicher Expertise sowie, im Sinne der professionellen Entwicklung, als Feedback durch die Erstbetreuerin/den Erstbetreuer der Forschungsarbeit im Rahmen des formativen Zwischenfeedbacks und des mündlichen Abschlusskolloquiums. Für das erfolgreiche Absolvieren der Studienleistung „Forschungsarbeit Jahr 5“ ist eine Publikation keine Voraussetzung.
Wo finde ich Unterstützung bei Fragen rund um das wissenschaftliche Arbeiten und Schreiben?
- Das Workshop-Curriculum PE Jahr 5 - Säule Forschung und Wissenschaft bietet die Möglichkeit, sich gezielt mit Themen rund um das wissenschaftliche Arbeiten zu beschäftigen und weiterzubilden.
- Das Mixed-Methods Labor der Abteilung organisationsbezogene Versorgungsforschung beschäftigt sich mit den qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung, in der angeschlossenen Forschungswerkstatt findet man Unterstützung bei Fragen rund um das eigene Forschungsprojekt.
- Auch die Lernwerkstatt der ZSKB bietet Unterstützung bei Fragen rund um das wissenschaftliche Arbeiten und insbesondere auch bei Schwierigkeiten im Schreibprozess.
Wie schreibe ich meine Forschungsarbeit in/über Groningen
- Wer ein „Research Clerkship“ in Groningen und darüber auch einen Teil des Studierendenaustausches mit Groningen im Jahr 5 absolvieren möchte, kann sich an dem Dokument student manual research clerkship M3 (SMRC, M3) (siehe Veranstaltung zum Modellstudiengang Humanmedizin im Stud.IP) orientieren.
- Es gelten die dort beschriebenen Abläufe und Regelungen mit folgender Einschränkung: Ein Forschungsprojekt kann im UMCG, aber auch in einem angeschlossenen Krankenhaus (Martini Ziekenhuis Groningen, MCL Leeuwarden, Isala Zwolle, MST Enschede, ZGT Almelo) oder im Ausland absolviert werden, sofern es sich nicht um ein deutschsprachiges Land handelt.
- Wenn ein Forschungsprojekt über Groningen im Ausland absolviert wird, muss es neben dem Betreuer im Ausland einen Betreuer in Groningen geben (siehe auch Regelungen im Dokument SMRC, M3).
- Eine Übersicht der aktuell angebotenen Forschungsprojekte lassen sich über die Website der Junior Scientific Masterclass (JSM) (www.jsmgroningen.nl) finden. Die Webseite ist nicht immer auf dem neuesten Stand, da die Projektanbieter abgelaufene Angebote oft nicht entfernen. Sie wird aber regelmäßig gepflegt.
- Angebote werden auch im Nestor (ELearning Umgebung in Groningen) bekannt gegeben, diese werden in Oldenburg im Stud.IP in der Veranstaltung zum LFC ebenfalls online gestellt.
- Alternativ schauen Sie sich gerne auf den Webseiten des UMCG um, dort finden Sie abteilungsbezogen eine Übersicht der aktuell laufenden Forschungsprojekte. Sprechen Sie bei Interesse gerne selbstständig die jeweilige Abteilungsleiterin/den jeweiligen Abteilungsleiter an, ob aktuell Forschungsprojekte für Studierende angeboten werden.
- Bitte melden Sie sich über studekems@uol.de im Studiendekanat, um einen Zugang zum NESTOR zu erhalten.
- Informationen zur Erstellung des Research Proposals und zur Anmeldung der Thesis finden Sie ausführlich beschrieben im Dokument SMRC, M3.
- Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Bulk/Frau Vriend über aanvragen.stage@umcg.nl.
- Die Information über die bestandene Masterthesis in Groningen wird direkt an das Studiendekanat übermittelt und von uns, nach Umrechnung der Note, an das Akademische Prüfungsamt übermittelt.
Wie kann ich eine biometrische/statistische Beratung erhalten?
Mein Projekt verursacht Kosten: Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten?
- Es gibt verschiedene Wege, über die Reisekosten, Tagungsgebühren oder Sachmittel für studentische Projekte beantragt werden können:
- Zur Finanzierung von Reisekosten und Tagungsgebühren zur Teilnahme der Studierenden an Kongressen können universitäre Mittel über FliF beantrag werden. Informationen dazu finden Sie über: uol.de/forschen-at-studium/studentische-forschung/.
- Über einen fakultären Forschungsfond können für von Studierenden gewählte Projekte (einmalig/max. 500€ pro Projekt) durch den Mentor/die Mentorin auch zweckgebundene Sachmittel (Beschaffung von Materialien, Druckkosten, etc.) beantragt werden. Eingereichte Anträge werden durch das Dekanat bewilligt. Einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung und Aufstellung der beantragten Sachmittel können über nachwuchsfoerderung.fkvi@uol.de eingereicht werden.