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Wissenschaftliche Projekte und Ausbildung
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Forschungstauchen am ICBM
Forschungstauchen am ICBM
Die Forschungstauchgruppe des ICBM ist in der AG Umweltbiochemie in Wilhelmshaven beheimatet (Ausbildung in Oldenburg)
Einsatzmöglichkeiten
Beim Arbeiten unter Wasser sind Wissenschaftler*innen in der Lage, ihre Fragestellungen mit ihrem Fachwissen direkt vor Ort zu bearbeiten. Z.B.:
•gezielte Beschaffung von Organismen-, Wasser-, Sediment- oder Materialproben
•Einbringung und Wartung von Versuchseinrichtungen
•Kartierungen, Bilddokumentation
Weitere Informationen
Forschungstauchen in Deutschland
Wissenschaftliche Unterwassereinsätze von deutschen Forschungs- und Lehreinrichtungen müssen nach den Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt werden. Zentral ist dabei die DGUV Regel 101-023 „Forschungstauchen“, die hohe Sicherheitsstandards vorgibt und sich aus der DGUV Vorschrift 40 „Taucherarbeiten“ (Vorgaben für das Berufstauchen) ableitet.
Nach der DGUV Regel 101-023 muss eine Tauchgruppe eingesetzt werden. Diese besteht aus einer verantwortlichen Person (Taucheinsatzleitung), einer Signalperson, einer Person als Sicherungstaucher*in und einer Person als Einsatztaucher*in. Wenn keine erschwerten Bedingungen vorliegen, können die beiden Positionen Taucheinsatzleitung und Signalperson von einer Person ausgefüllt werden. Während die einsatztauchende Person in der Regel allein tauchend der Arbeit nachgeht, hält die Signalperson über eine Signalleine oder tw. zusätzlich einer Unterwasserkommunikation Kontakt, um den Tauchgang zu steuern und überwachen.
Die Person, die als Sicherungstaucher*in eingesetzt wird, muss sich an der Oberfläche in fast vollständig angelegter Tauchausrüstung bereit halten, um in Notfällen schnell zur einsatztauchenden Person zu gelangen und diese zu unterstützen. Die Einsatzleitung muss die Einsätze planen und für deren sichere und effektive Durchführung sorgen und übernimmt damit ein hohes Maß an Verantwortung.
Das in der Sporttaucherei eingesetzte Verfahren im „Buddy-Prinzip“, bei dem zwei tauchende Personen gleichzeitig unter Wasser sind und sich dabei gegenseitig absichern sollen, ist im professionellen Bereich weder effektiv, noch zulässig. Ebenso reicht eine Sporttaucherlizenz für den Einsatz zu wissenschaftlichen Taucharbeiten nicht aus.
Die DGUV Regel „Forschungstauchen“ fordert explizit, dass in Einsätzen ausschließlich ausgebildete und DGUV- geprüfte Forschungstaucher*innen eingesetzt werden dürfen. Personen, die ein us-amerikanisches (AAUS) oder kanadisches Zertifikat (CAUS) zum wissenschaftlichen Tauchen besitzen, können über ein so genanntes Crossover das deutsche Zertifikat erlangen.
Links:
Kommission Forschungstauchen (KFT)