Nutzerkonto für Hochschulangehörige

Beim Eintritt in die Universität (Immatrikulation, Einstellung ) generieren die IT-Dienste automatisch ein Nutzerkonto für Sie. Dessen Kontobezeichnung  erhalten Sie mitsamt einem Initialkennwort vom Immatrikulationsamt oder vom Personaldezernat.

Lehrbeauftragte erhalten die Kontodaten im Rahmen der Erteilung des Lehrauftrags von der beauftragenden Einrichtung. 

Angehörige einer Uni-Klinik erhalten Ihre Kontodaten in der Geschäftsstelle der Fakultät VI.

Die Konten von Beschäftigten, Lehrbeauftragten und den Angehörigen der Uni-Kliniken haben im Stud.IP den Status Dozent, bei der Nutzung der digitalen Angebote der Bibliothek haben die Konten die gleichen Rechte.

Die Kontobezeichnung wird von unseren Systemen per Zufallsgenerator automatisch erzeugt; sie kann weder von Ihnen noch von uns beeinflusst oder später geändert werden.

Nutzerkonto aktivieren

Ihr neues Nutzerkonto bedarf der Aktivierung, bevor Sie es verwenden können. Ändern Sie dazu bitte hier das automatisch vergebene Initialpasswort und ersetzen es durch ein selbst gewähltes Passwort. Dieses sollte aus mindestens acht Zeichen bestehen und mindestens vier Buchstaben und eine Ziffer enthalten. Es darf weder Ihren Vor- oder Nachnamen noch Ihre Personal- oder Matrikelnummer enthalten.

Bei der ersten Anmeldung werden Sie aufgefordert, eine Mobilfunknummer oder eine andere E-Mailadresse anzugeben.  Sollten Sie später einmal Ihr Passwort vergessen, können wir mit Hilfe dieser Information ein neues Initialpasswort an Sie senden.

Konto aktivieren / Passwort ändern

Gültigkeit des Nutzerkontos für Studierende

Nach Ihrer Exmatrikulation steht Ihnen Ihr Konto noch 12 Monate zur Verfügung. Im Laufe dieser Zeit erhalten Sie zwei E-Mails mit der Information, dass die Löschung des Kontos bevorsteht. Diese E-Mails werden jeweils einen Monat nach Exmatrikulation und einen Monat vor der Löschung des Kontos verschickt. Nach Ablauf dieses Monats wird Ihr Konto mit allen Inhalten unwiderruflich gelöscht.

Lebenslange E-Mail-Adresse mit dem Alumni-Programm

Wenn Sie sich zum Ende Ihres Studiums für das Alumni-Programm der Universität registrieren, können Sie darum bitten, Ihr E-Mail-Postfach zu behalten. Ihr Konto wird dann in ein Alumni-Konto umgewandelt, mit welchem der Service Groupware der IT-Dienste weiterhin genutzt werden kann.

Wichtiger Hinweis:
Bei der Umwandlung in ein Alumni-Konto wird Ihre E-Mail-Adresse in die Form vorname.nachname@alum.uol.de geändert. Die studentische Adresse vorname.nachname@uol.de bzw. vorname.nachname@uni-oldenburg.de wird 12 Monate nach Ihrer Exmatrikulation deaktiviert.

Alumni-Programm

Für Alumni-Konten gilt:
Das Konto wird gelöscht, wenn Sie es länger als 180 Tage nicht genutzt haben. Vorher erhalten Sie per E-Mail die Information, dass die Löschung Ihres Kontos bevorsteht. Wenn Sie auf diese E-Mail antworten, wird die Löschung ausgesetzt, und die 180 Tage Frist beginnt erneut. Wenn Sie innerhalb von 28 Tagen nicht auf eine Löschankündigung antworten, wird Ihr Konto mit allen Inhalten unwiderruflich gelöscht.

Gültigkeit des Nutzerkontos für Beschäftigte der Universität

Ihr Nutzerkonto verliert seine Gültigkeit, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit der Universität beenden. (Ausgenommen sind emeritierte Professoren, deren Konto bis zu ihrem Lebensende erhalten bleibt.)

Allerdings wird Ihr Konto erst gelöscht, wenn Sie es länger als 180 Tage nicht mehr genutzt haben. Als Nutzung gilt dabei ein aktives Login bei einem Dienst (z.B. Stud.IP, Webmail, Passwortänderung), jedoch nicht der Abruf von E-Mails über ein E-Mail-Programm.

Vorher erhalten Sie per E-Mail die Information, dass die Löschung Ihres Kontos bevorsteht. Wenn Sie auf diese E-Mail antworten, wird die Löschung ausgesetzt, und die 180 Tage Frist beginnt erneut. Wenn Sie jedoch innerhalb von 28 Tagen nicht auf eine Löschankündigung antworten, wird Ihr Konto mit allen Inhalten unwiderruflich gelöscht.

Gültigkeit des Nutzerkontos für Gasthörende

Ihr Account als Gasthörer/in ist ausschließlich für den jeweiligen Immatrikulationszeitraum gültig. Sofern Sie nach Ablauf der Immatrikulationsfrist (für das SoSe nach dem 30.04., für das WiSe nach dem 31.10.) keinen Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in im C3L eingereicht haben, wird Ihr Account zwei Wochen später gesperrt und Sie können Ihr Konto an unserer Universität nicht mehr nutzen. (Im SoSe jeweils am 15.05., im WiSe jeweils am 15.11).

Wenn Sie sich im Folgesemester erneut als Gasthörer/in beim C3L einschreiben, wird Ihr Account wieder aktiviert. Sollte der Zeitraum der Nichteinschreibung mehr als 12 Monate betragen, wird Ihr Konto unwiderruflich gelöscht!

Service Desk (Stand: 23.08.2024)  | 
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