Funktionskonto

Was ein Funktionskonto ist

Im Unterschied zum Nutzerkonto ist ein Funktionskonto statt mit einer Person mit einer Funktion oder einer Rolle verknüpft. Dadurch ergeben sich zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, aber es sind damit auch Einschränkungen verbunden:

  • E-Mails, die auf einem Funktionskonto eintreffen, können von dort aus an mehrere persönliche E-Mail-Konten weitergeleitet werden. Auf diese Weise können bei Urlaubsabwesenheit einer Person alle E-Mails an die Funktion an eine andere Person weitergeleitet werden.
  • Es ist möglich, mit mehreren Personen auf dem Funktionskonto zu arbeiten.
  • Funktionskonten haben in Stud.IP nicht den Status Dozent. Funktionskonten können damit auch keine Mailinglisten anlegen und moderieren.
  • Funktionskonten werden  nicht an die DFN-AAI Infrastruktur übergeben und können nicht am EDUROAM teilnehmen.
  • Funktionskonten können keine personenbezogene Software herunterladen und haben auf die personenbezogenen Angebote der Bibliothek keinen Zugriff
  • Soll mit Funktionskonten auf dem Universitätsgelände WLAN genutzt werden, muss dies bei der Antragstellung explizit erwähnt und begründet werden.

Die Kontobezeichnung eines Funktionskontos wird als E-Mail-Adresse für dieses Konto benutzt: <Funktionskontoname>@uol.de. Darüber hinaus wird dieser Name auch zum Einrichten eines Webserver-Verzeichnisses verwendet, dessen Inhalt Sie unter www.<Funktionskontoname>.uni-oldenburg.de finden und eines FTP-Verzeichnisses, das unter upload.uni-oldenburg.de/<Funktionskontoname> benutzt werden kann. Wir raten Ihnen deshalb zu einem möglichst sinnfälligen Namen für Ihr Funktionskonto.

Beantragung eines Funktionskontos

Die Einrichtung eines Funktionskontos erfolgt über einen automatischen Workflow. Nur Beschäftigte der Universität können Funktionskonten beantragen. Da die Beantragungen von Funktionskonten nach dem Vier-Augen-Prinzip geschieht, muss eine weitere Person als Genehmiger für das Konto ausgewählt werden. Darüber hinaus wird ebenfalls festgelegt, wer für das Funktionskonto verantwortlich sein soll.

Die verantwortliche Person hat das Recht, Änderungen am Konto zu beantragen oder es löschen zu lassen und wird als E-Mail-Kontakt für wichtige Informationen bezüglich des Kontos genutzt. Scheidet die verantwortliche Person aus der Universität aus, muss eine andere beschäftigte Person die Verantwortung für das Konto übernehmen, ansonsten wird das Funktionskonto gesperrt.

Funktionskonto beantragen

Sollte es über den Antrag hinaus noch Änderungswünsche an dem Konto geben, dann melden Sie diese bitte per E-Mail:

Gültigkeit von Funktionskonten

Dauer

Gäste-, Kurs- und Funktionskonten werden nach 180 Tagen der Nicht-Benutzung gelöscht. Einen Monat zuvor erhalten Sie per E-Mail die Information, dass die Löschung Ihres Kontos bevorsteht. Wenn Sie auf diese E-Mail antworten, erhalten Sie die Möglichkeit, die Löschung um weitere 180 Tage hinauszuzögern. Erst wenn Sie auch hier innerhalb eines Monats nicht antworten, wird Ihr Konto mit allen Inhalten unwiderruflich gelöscht.

Zuordnung zu einer Person

Es muss immer eine Person, die in einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis mit der Universität steht, einem Funktionskonto zugeordnet sein. Beschäftigte, die demnächst aus der Universität ausscheiden werden, werden darüber informiert, für welche Funktionskonten sie verantwortlich sind und darauf hingewiesen, dass dem Funktionskonto ein(e) neue(r) Verantwortliche(r) zugeordnet werden muss.  Geschieht dies nicht, wird das Funktionskonto gesperrt und später gelöscht.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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