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Zulassung - Häufig gestellte Fragen

1. Wie bekomme ich eine Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang?

Die Zulassungsentscheidung für Bachelorstudiengänge trifft das Immatrikulationsamt. In der Regel erhalten Sie eine Zulassung, nachdem Ihre Daten von uni-assist an die Universität weitergeleitet worden sind.

Es gibt

Die Zulassungsentscheidung wird Ihnen etwa vier Wochen nach Bewerbungsende per E-Mail mitgeteilt.

2. Wie bekomme ich eine Zulassung zu einem Master-Studiengang?

Die Zulassungsentscheidung für Masterstudiengänge trifft der verantwortliche Zulassungsausschuss der Fakultät. Tagungstermine der Zulassungsausschüsse.

Die Zulassungsentscheidung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt, sobald diese bekannt ist.

3. Was mache ich, wenn ich eine Ablehnung bekomme?

Falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, können Sie gemäß dem Rechtsbehelf im Bescheid klagen.

Sie können sich für ein anderes Fach bewerben, falls Sie keine Zulassung für ein zulassungsbeschränktes Fach erhalten haben. Das gilt auch, wenn Sie aufgrund der durch Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gegebenenfalls vorliegenden Fachbindung abgelehnt wurden.

4. Was mache ich, wenn ich einen Zulassungsbescheid bekomme?

Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, folgen Sie bitte den Anweisungen in dem Bescheid und kommen bis zu dem angegebenen Termin zur Einschreibung in das StudierendenServiceCenter (SSC). Die Sprechzeiten der Sachbearbeiter*innen sind auf dem Bescheid in der rechten Spalte vermerkt.

Bringen Sie bitte zur Einschreibung folgende Unterlagen mit:

  • Bescheinigung über eine Krankenversicherung für die nächsten 6 Monate
  • Kontoauszug (bei Online-Banking: Ausdruck der gebuchten Kontoumsätze) als Nachweis über die Einzahlung von Semester- und Studienbeitrag
  • Pass oder Personalausweis mit Aufenthaltstitel oder Visum
  • Für die Einschreibung in das Fachstudium bringen Sie bitte zusätzlich auch Ihre Originalzeugnisse mit

5. Was sind Auflagen?

Es gibt Auflagen, um das Studium beginnen bzw. um ein begonnenes Studium fortsetzen zu können.

Zum Eintritt in das angestrebte Fachstudium bzw. das höhere Fachsemester werden bestimmte Studienleistungen vorausgesetzt.

Die Universität (Oldenburg) bietet (internationalen) Studienbewerbern die Möglichkeit, ein Studium an der Universität Oldenburg auch dann aufzunehmen bzw. fortzusetzen, wenn im Ausland nicht alle notwendigen Studienleistungen erbracht worden sind. In diesem Fall wird die Zulassung nur mit Auflagen erteilt.

In der Regel haben die Studienbewerber zwei Semester Zeit, die fehlenden Studienleistungen nachzuholen.

6. Was passiert, wenn ich Auflagen nicht erfülle?

Die Erfüllung der Auflagen ist Voraussetzung, um das Studium fortsetzen bzw. abschließen zu können. Werden die Auflagen nicht erfüllt, droht die Exmatrikulation.

Auch bei den studienvorbereitenden Deutschkursen handelt es sich um eine Auflage.

7. Bekomme ich immer eine Zulassung, wenn uni-assist meine Daten weitergeleitet hat?

Nein, die letzte Entscheidung über eine Zulassung oder Nichtzulassung liegt bei der Universität.

  • Die Zulassungsentscheidung für Bachelorstudiengänge trifft das Immatrikulationsamt
  • Die Zulassungsentscheidung für Masterstudiengänge trifft der verantwortliche Zulassungsausschuss der Fakultät

8. Was mache ich, wenn ich mein Visum nicht rechtzeitig erhalte?

  • Die Universität Oldenburg kann Ihnen nur helfen, wenn die Verzögerung durch das Ausländerbüro in Deutschland verursacht wird (was selten der Fall ist)
  • Ansonsten kann die Universität Oldenburg
    • eine Verschiebung der Bewerbung oder eine direkte Neuzulassung zum Deutschkurs oder
    • eine Verschiebung der Bewerbung oder eine direkte Neuzulassung für ein Numerus-Clausus freies Fach vornehmen oder 
    • Für Numerus-Clausus-Fächer kann eine Aufnahme ins Verfahren des Folgesemesters bzw. des Folgejahres vorgenommen werden

Um das Risiko einer Nichtzulassung zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig (drei Monate vor Ende der Bewerbungsfrist) bewerben.

(Stand: 07.02.2024)  | 
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