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Inklusionsvereinbarung abgeschlossen

In der seit 2018 geltenden Fassung des SGB IX ist die Pflicht des Arbeitgebers geregelt, dass zusammen mit den entsprechenden Vertretungen gemäß § 176 SGB IX eine Inklusionsvereinbarung zu schließen ist.

In der seit 2018 geltenden Fassung des SGB IX ist[1] die Pflicht des Arbeitgebers geregelt, dass zusammen mit den entsprechenden Vertretungen gemäß § 176 SGB IX eine Inklusionsvereinbarung zu schließen ist.

Die Schwerbehindertenvertretung, der Personalrat und das Präsidium der Universität Oldenburg haben sich nach langen Verhandlungen auf eine Inklusionsvereinbarung einigen können und diese am 31. August 2022 unterzeichnet.

Die Vereinbarung enthält Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen, insbesondere bei der Personalentwicklung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie zur Barrierefreiheit. Dabei ist die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen von Anfang an zu berücksichtigen.

In der Vereinbarung ist insbesondere geregelt, dass die Universität sich dafür einsetzt, schwerbehinderte Menschen bei der Besetzung freier, freiwerdender oder neuer Stellen zu berücksichtigen. Enthalten ist außerdem eine anzustrebende höhere Beschäftigungsquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung als die gesetzlich vorgegebene Quote von 5 % (an der Universität Oldenburg liegt die Quote von 2021 bei 3,51%). Ebenso sind Teilzeitarbeit, die Ausbildung behinderter Jugendlicher, die Durchführung betrieblicher Prävention, des betrieblichen Eingliederungsmanagements und Nachteilsausgleiche geregelt. Die Hinzuziehung des betriebsärztlichen Dienstes und der Rehabilitationsträger sind ebenfalls Gegenstand der Vereinbarung.

Als Anlage zur Inklusionsvereinbarung ist ein Aktionsplan für den Zeitraum von 2022 bis 2024 enthalten, der konkrete Maßnahmen zu den folgenden Bereichen enthält:

  • Aufklärung zu dem Thema „Behinderung“ und Schaffung eines Inklusionsklimas
  • Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung
  • Eingliederung Jugendlicher und junger Erwachsener mit einer Schwerbehinderung in den Arbeitsmarkt
  • Berufliche Förderung und Arbeitsplatzerhaltung für Menschen mit einer Schwerbehinderung
  • Barrierefreiheit- bzw. -armut an der Universität Oldenburg
  • Nachhaltige Gesundheitsprävention
Personalrat (Stand: 16.10.2024)  | 
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