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Inflationsausgleichprämie

Eine kurze Erläuterung zum Thema Inflationsausgleichprämie

Inflationsausgleichsprämie

In den letzten Wochen erhalten wir immer häufiger Fragen zur Inflationsausgleichsprämie, deshalb hier einige kurze Erläuterungen dazu.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber*innen. Es gibt daher keine Regelung, dass die Inflationsausgleichprämie an Beschäftigte ausgezahlt werden muss. Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung[1].

Seit dem 26. Oktober 2022 ist es für Arbeitgeber*innen möglich, steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmer*innen und Auszubildende (den genauen Personenkreis kann man z. B. hier[2] finden). Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Weshalb gibt es bei uns (noch) keine Inflationsausgleichsprämie?

Hier kann man nur vermuten, dass dies im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen geklärt werden soll. Von Seiten der Arbeitgeber*innen gibt es Warnungen vor Erwartungshaltungen. So könnte zwar die Prämie als Zusatz zum Entgelt ausgezahlt werden, aber viele Arbeitgeber*innen wollen dies lieber als Alternative zu einer Entgelterhöhung zahlen.

Von Seiten der Gewerkschaften wird dies anders gesehen, denn sie wollen eine zusätzliche Zahlung der Prämie erreichen. Ob dies erreicht wird, hängt aber von der Stärke der Gewerkschaften, und in diesem Fall besonders vom Willen der Arbeitgeber*innen ab.

Die Begründung der Gewerkschaften, ordentliche und dauerhafte Lohnerhöhungen zu erreichen, ist die Erhaltung der Kaufkraft der Beschäftigten und der somit positiven Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft.

Bei den Tarifverhandlungen[3] für rund 2, 5 Millionen Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD (Bund und Kommunen) haben sich die Gewerkschaften und öffentliche Arbeitgeber weitestgehend an den Schlichtervorschlag gehalten. In den Wochen vor der Schlichtung gab es Warnstreiks, an denen sich eine halbe Millionen Beschäftigte beteiligt haben. Es konnte eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro ausgehandelt werden. Diese wurde als Einmalzahlung i. H. v. 1.240 Euro im Juni 2023 und dann folgend mit Zahlungen von 220 Euro in den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 ausgezahlt.

Wie es bei uns, also den Beschäftigten der Länder im Geltungsbereich des TV-L, weitergeht, ist noch nicht klar. Im September finden die ersten Gespräche zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeber*innen zu den neuen Tarifverhandlungen statt. Vorher ist wohl auch nicht mit einer Klärung über eine mögliche Zahlung der Inflationsausgleichsprämie zu rechnen. Wie bei allen Tarifverhandlungen wird es auch in diesem Jahr wieder entscheidend darauf ankommen, wie stark die Gewerkschaften ihre Forderungen durchsetzen können. Dabei sind sie auf die Unterstützung der Beschäftigten angewiesen, wenn es z. B. um die Beteiligung bei (Warn-)Streikaktionen geht. Es kommt also auf uns alle an.

 

Personalrat (Stand: 16.10.2024)  | 
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