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Benutzung der Bereichsbibliothek Wechloy

Regelungen für die Nutzung der Bestände in der Bereichsbibliothek Campus Wechloy

1. Allgemeines

Für die Bereichsbibliothek Campus Wechloy gilt die Ordnung für Bibliotheksdienstleistungen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PDF). Für die Bestände der Bereichsbibliothek werden die folgenden Regelungen zur Nutzung festgesetzt.

2. Ausleihe

2.1 Die Ausleihe erfolgt mittels des Benutzerausweises an der Ausleihtheke der Bereichsbibliothek. Die maschinelle Erfassung des Ausleihvorgangs gilt als Nachweis für die Aushändigung des Werkes.

2.2 Die Leihfrist beträgt 14 Tage. Sie kann online oder vor Ort bis zu sechsmal verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt. Ein Antrag auf Verlängerung der Leihfrist per Post, Fax oder Telefon ist nicht möglich.

2.3 Die Verwaltung der Bereichsbibliothek kann Werke von der Entleihung ausnehmen oder ihre Entleihung beschränken. Sie kann insbesondere einzelne Werke oder Literaturgruppen befristet von der Ausleihe sperren oder, falls ausgeliehen, zurückfordern.

3. Sondernutzung außerhalb der Öffnungszeiten

3.1 Angehörige und Mitglieder der Hochschule mit gültigem Benutzerausweis können, solange sie ein Arbeitsverhältnis mit der Universität nachweisen, auf Antrag bei der Verwaltung der Bereichsbibliothek eine Zugangsberechtigung (Schlüssel) erhalten.

3.2 Berechtige Personen (s. Abschn. 3.1) haben einen Zugang zur Bibliothek außerhalb der Öffnungszeiten und die Möglichkeit, Medien mit der für die Bereichsbibliothek festgesetzten Leihfrist zu entleihen (s. Abschn. 2.2). Für die Ausleihe außerhalb der Öffnungszeiten sind ausliegende Leihscheine zu verwenden. Pro Werk ist ein Leihschein vollständig auszufüllen und unterschrieben im Sammelkasten an der zentralen Auskunft (E1) abzulegen. Die Verwaltung der Bereichsbibliothek erfasst die Angaben anschließend maschinell.

Stand: 04/2017

[BIS intern]   (Stand: 19.01.2024)  | 
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