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Überlastungsanzeige – ein Plädoyer

Seit 2019 sind dem Personalrat knapp 50 Überlastungsanzeigen zur Kenntnis gebracht worden. In Überlastungssituationen kann der Personalrat ein wichtiger Ansprechpartner sein. Er berät einzelne Kolleg*innen ebenso wie Teams zu dieser Thematik.

Erstmals auf der Personalversammlung 2018 vorgestellt, wurde zum Instrument Überlastungsanzeige 2019 eine Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Dienststelle abgeschlossen, die „… einen aktiven Beitrag zum Gesundheits- und Arbeitsschutz aller Beschäftigten sowie zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Carl von Ossietzky Universität leisten soll.“ (Zitat Präambel)

Seitdem wurden dem Personalrat bis heute (Stand November 2022) insgesamt knapp 50 Überlastungsanzeigen zur Kenntnis gebracht (die tatsächliche Anzahl kann höher sein, da der Personalrat laut Dienstvereinbarung § 3 (3) hinzugezogen werden kann, aber nicht muss).

Weit höher als die o. g. Zahl der Überlastungsanzeigen ist allerdings die Zahl der Beratungsgespräche, die der Personalrat mit einzelnen Beschäftigten oder auch ganzen Teams zum Thema Überlastung geführt hat. Hier geht es häufig nicht nur um Überlastungen bei den lt. Tätigkeitsbeschreibung übertragenen Aufgaben, auch Konflikte mit Vorgesetzten und Kolleg*innen spielen oft eine Rolle: Vertretungen durch Krankheit, unbesetzte Stellen, Urlaube usw. bergen ein großes Konfliktpotential, welches sich in einer (auch psychischen) Überlastung niederschlagen kann. Insofern sollte die Möglichkeit, neben einer Überlastungsanzeige auch die Hilfe der universitären Konfliktberatungin Anspruch zu nehmen, unbedingt in den Blick genommen werden.

Immer wieder hören wir in unseren Beratungen aber auch, dass Beschäftigte sich scheuen, eine Überlastungsanzeige zu schreiben. Als Gründe werden genannt, dass man sich „alleine“ nicht traue, ggf. ein eigenes Versagen zugeben würde, das „standing“ in der eigenen OE darunter leide, man dann sicher keinen Anschlussvertrag, geschweige denn eine Entfristung bekomme und der ganze Vorgang kompliziert sei und einen noch mehr belaste – also dann doch lieber nicht.

Falsch. Um es nochmal deutlich zu machen: eine Überlastungsanzeige dient neben den in der Präambel der Dienstvereinbarung2 genannten Zwecken im Wesentlichen dazu,

  • die Anzeigenden davor zu bewahren, bei einem (durch Überlastung irgendwann zwangsläufig passierenden) Fehler für materielle und immaterielle Schäden in Haftung genommen zu werden und
  • Vorgesetzten einen Hinweis zu geben, dass die Aufgaben mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen sind (Stichwort Aufwuchs an Studierenden, Projekten u. a.). Dies gibt Vorgesetzten Argumente, mehr Personal zu beantragen, sollte also schlicht auch in deren Interesse sein.

Das Verfahren an sich ist nicht kompliziert, hier kann (und sollte) ein Mitglied des Personalrates zur Begleitung herangezogen werden, so dass Aufwand (und Belastung) durch das Verfahren in überschaubaren Grenzen gehalten werden. Letztlich überwiegt lt. Aussagen der bisherigen Anzeigenden immer die Erleichterung, dass man nun endlich mal etwas angeschoben hat und schon rein dadurch eine (seelische) Entlastung verspürt.

Zum Schluss zur Überschrift des Artikels: bei einer Überlastung gibt es keinen Grund, keine Überlastungsanzeige zu stellen, aber gute Gründe dafür! Man schützt sich selber, gibt Hinweise auf mögliche Defizite im Arbeitsbereich und zeigt somit Engagement, zu einer Besserung insgesamt beizutragen – nicht zuletzt im Sinne der eigenen Gesundheit und somit Arbeitsfähigkeit.

1https://uol.de/psychologische-beratung

2Dienstvereinbarung zum Verfahrensablauf bei Überlastungsanzeigen – Im Portal der Verwaltung zu finden

Personalrat (Stand: 16.10.2024)  | 
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