Außerschulische Praktika
Außerschulische Praktika
im Lehramtsstudium
Die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr, §9 „Praxislemente”) sieht vor, dass während des Lehramtsstudiums ein außerschulisches bzw. ein Betriebs-/Orientierungspraktikum durchzuführen ist. Eine Übersicht der schulformspezifischen Schulpraktika, die während des Lehramtsstudiums zu absolvieren sind, finden Sie hier.
Das Zentrum für Lehrkräftebildung – Didaktisches Zentrum (DiZ) ist nicht zuständig für die Koordination und/oder Zuweisung eines außerschulischen Praktikums.
Bei Fragen zu außerschulischen Praktika im Rahmen des Lehramtsstudiums und zur Klärung des Sachverhaltes wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Fach!