Informationen für Schulen

Corona-Hinweis

Allgemeine Informationen zu den Verfahrensregelungen wie auch zu anderen Informationen rund um Schulpraktika oder auch Umfragen und Erhebungen unter Corona-Bedingungen finden Sie hier.

 

Informationen für Schulen

Diese Seiten befinden sich noch in der Bearbeitung. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Schulische Praktika sind fester Bestandteil der Lehramtsausbildung. Die Zuweisung der Praktikumsplätze obliegt dem Zentrum für Lehrkräftebildung – Didaktisches Zentrum (DiZ). Einige der Praktika sind in fächerübergreifenden Modulstrukturen strukturiert. Die Koordination diesbezüglicher Abstimmungsprozesse liegt ebenfalls beim DiZ. Im Folgenden werden einzelne Aspekte zu den angeführten Punkten erläutert.

Sollten noch Fragen offen bleiben, finden Sie hier weitere Informationen zu den verschiedenen Praktika.

Dokumente zur Vorlage an Schulen

Dokumente, die der Schule von den Studierenden vorgelegt werden müssen, finden Sie hier.

Doppelfunktion: Vertretungslehrkraft an erwünschter Praktikumsschule

Vermehrt gibt es Studierende, die bereits als Vertretungslehrkraft an einer Schule unterrichten. Nachvollziehbar besteht dann oftmals der Wunsch dort auch das verpflichtende Schulpraktikum für das Studium zu absolvieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das DiZ dem Wunsch nicht grundsätzlich nachkommen kann. Eine Zuweisung an die Schule, an der Sie als Vertretungslehrkraft eingestellt sind, kann unter Umständen nur dann ermöglicht werden, wenn

  • die schulpraktische Ausbildung im Studium (das Praktikum) von den bereits bestehenden Aufgaben und Zeiten im Rahmen des bestehenden Dienstverhältnisses getrennt werden; d.h. die Stunden für das Schulpraktikum zusätzlich zum Dienstverhältnis absolviert werden.
  • in den Stunden, die dem Schulpraktikum gelten, kein Vertretungsunterricht für Kollegen übernommen wird
  • in den Stunden, die dem Schulpraktikum gelten, der Unterricht durch den Mentor oder die Mentoren ((Fach-)Lehrkraft der jeweiligen Schule) begleitet bzw. reflektiert wird; d.h. eigenverantwortlicher Unterricht ist im Schulpraktikum nicht möglich
  • in den Stunden, die dem Schulpraktikum gelten, Sie nicht mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden sollten.

Falls Sie dennoch an Ihrer Dienststelle Ihr Schulpraktikum machen wollen, sprechen Sie dies bitte dringend mit der Schulleitung UND Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin im DiZ ab und legen Sie einen Plan vor, aus dem hervorgeht, welche Zeiten ihrem bestehenden Dienstverhältnis gelten und welche dem Schulpraktikum.

Weitere Informationen können diesem Dokument entnommen werden.

Gesetze, Vorschriften und Verordnungen in den Schulen

Bitte beachten Sie, dass Sie auch als Praktikant*in an einer Schule den dort geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen unterliegen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule.

  • Datenschutz

Zur Gesetzeslage in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (z. B. Laptop oder Aufnahmegeräten) von Lehrkräften informieren Sie sich hier vorab.

  • Fotokopieren / Einscannen von Werken zu Unterrichtszwecken

Informationen über den rechtlich geregelten Umfang des Kopierens und der Verbreitung der Materialien können Sie hier entnehmen.

  • Impfung

Aktuelle Impfempfehlungen finden Sie auf den Seiten der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Seit 01.03.2020 sind Sie gesetzlich verpflichtet, zu Beginn Ihres Praktikums die Masernimpfungen (in der Regel zwei) gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. Für weitere Informationen siehe hier.

  • Infektionskrankheiten

Allgemeine Informationen sowie das Gesetz können Sie auf der Seite der Landesschulbehörde Niedersachsen einsehen.
Die Unterlagen zur Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 35 IfSG, 030_024 zum Infektionsschutzgesetz und das aktuell gültige Formular zur Erklärung über die Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 1P-ALL 102 finden Sie hier.

 

Kernzeiten an der Praktikumsschule

Die angegebenen Kernzeiten entsprechen teilweise nicht den vorgegebenen Durchführungszeiten der Praktika. Den Schulen obliegt die genaue Festlegung der Durchführungszeit innerhalb der genannten Kernzeit!

Beginn WiSe 2020/2021

Schulform Praktikum Kernzeiten an der Praktikumsschule
G/HR prx560: Praxisblock 22.02.2021 - 09.07.2021
Gym prx530: Fachpraktikum und
prx536: Forschungs- und Entwicklungspraktikum
08.02.2021 - 26.03.2021
Sopäd prx103: Berufsfeld Schule 08.02.2021 - 19.03.2021
Sopäd prx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Regelfall) 22.03.2021 - 16.07.2021
Sopäd prx540: Förderdiagnostisches Praktikum (Härtefallregelung) 08.02.2021 - 19.03.2021
Wipäd prx105: Allgemeines Schulpraktikum 08.02.2021 - 26.03.2021

Beginn SoSe 2021

Schulform Praktikum Kernzeiten an der Praktikumsschule
G/HR prx102: Allgemeines Schulpraktikum 06.09.2021 - 15.10.2021
Gym prx102: Allgemeines Schulpraktikum 06.09.2021 - 15.10.2021
Sopäd prx545: Fachpraktikum Schule 06.09.2021 - 15.10.2021
Wipäd prx550: Fachpraktikum 06.09.2021 - 15.10.2021

 

Modul-/Praktikumsbescheinigungen und Dokumente

Die Modulbescheinigungen für die verschiedenen Praktika sowie weitere Dokumente finden Sie hier.

Schadensfälle und Unfälle im Praktikum

Informationen bei einem Schadensfall oder Unfall im Praktikum finden Sie unter dem Reiter "Schadensfälle und Unfälle im Praktikum" auf dieser Seite.

Schulknigge: Verhaltenshinweise zum Praktikum

Hilfreiche Anmerkungen für Studierende und das (erste) Schulpraktikum:

Schwangerschaft von Studentinnen

Informationen zum Verfahren bei einer Schwangerschaft von Studentinnen finden Sie unter dem Reiter "Schwangerschaft im Studium und Praktikum" auf dieser Seite.

Umfragen und Erhebungen an Schulen

Umfragen und Erhebungen in Schulen bedürfen im Vorfeld der Genehmigung. Diese Genehmigungspflicht gilt sowohl für Umfragen und Erhebungen in Forschungsarbeiten als auch für sämtliche studentische Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) und anderen Modulen (auch schulpraktische Module wie z.B. das Projektband und das Forschungs- und Entwicklungspraktikum) zu erbringen haben.

Sollten Sie Umfragen und Erhebungen in Schulen durchführen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit den von dem DiZ bereitgestellten Informationen auseinanderzusetzen und die dazugehörigen Beantragungsformulare zu nutzen.

Sie finden diese zum Download unter:
uol.de/diz/studium-und-lehre/umfragen-und-erhebungen-in-schulen

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Lehrperson.

(Stand: 16.03.2023)  |