Informationen und Dokumente für Studierende

Informationen und Dokumente für Studierende

Während Ihres Lehramtsstudiums werden Sie verschiedene Praktika durchlaufen. Die Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrkräftebildung – Didaktisches Zentrum (DiZ) ist für die Zuweisung an Schulen für Ihre Praktika zuständig. Das DiZ hilft Ihnen auch dabei, die für Sie wichtigen Informationen zu erhalten.

Unter den folgenden Reitern finden Sie Informationen und Materialien, die Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Praktika berücksichtigen sollten. Dazu zählen unter anderem Voraussetzungen, Anmeldezeiten, das erweiterte Führungszeugnis und vieles mehr.

Achtung: Wichtige Neuerungen bei der Anmeldung zum prx102 (Allgemeines Schulpraktikum)

Für die Anmeldung zum Praktikumsplatz im Modul px102 (Allgemeines Schulpraktikum) gibt es wichtige Neuerungen und Spezifizierungen, die Sie auf folgenden Seiten vollständig nachlesen sollten:

Für Studierende, die das Allgemeine Schulpraktikum mit Ziel Lehramt auf Grundschule oder Haupt- und Realschule absolvieren wolllen.

Für Studierende, die das Allgemeine Schulpraktikum mit Ziel Lehramt auf Gymnasium absolvieren wolllen.

 

Anrechnung von Schulpraktika

Zur Anrechnung von bereits absolvierten Schulpraktika wenden Sie sich bitte an das Akademische Prüfungsamt.

Doppelfunktion: Bestehender Arbeitsvertrag an gewünschter Praktikumsschule

Im Rahmen der Zuweisung der Praktikumsplätze wird das Didaktische Zentrum vermehrt seitens der Studierenden oder der Schulen darum gebeten, dass die Zuweisung zum Praktikum an die Schule erfolgen möge, an der der*die Studierende bereits einen Vertrag als Vertretungslehrkraft oder Pädagogische Mitarbeiterin/ Pädagogischer Mitarbeiter hat. Liegt eine solche Konstellation vor, sprechen wir von einer „Doppelfunktion“ an der Schule während des Praktikumszeitraums.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das DiZ diesem Wunsch Praktikumsschule = „Dienstschule“ nicht grundsätzlich nachkommen kann. Eine Zuweisung an die Schule, an der ein Arbeitsvertrag besteht, kann ggf. ermöglicht werden, wenn die Rahmenbedingungen für die berufsfeldbezogenen Praktika im Lehramtsstudium (siehe Niedersächsische MaVO-Lehr und das Niedersächsische Schulgesetz) beachtet werden. Dies bedeutet, dass

  • die schulpraktische Ausbildung im Rahmen des Studiums (Pflichtpraktikum) eindeutig bzgl. Zeit, Aufgaben und Verpflichtungen vom Dienstverhältnis getrennt werden muss. So sind die Zeiten/ Unterrichtsstunden für das Schulpraktikum zusätzlich zum Dienstverhältnis zu absolvieren.
  • in den für das Schulpraktikum vorgesehenen Zeiten/ Unterrichtsstunden kein Vertretungsunterricht und keine Aufsichtspflichten (z. B. Pausen- oder Busaufsichten) übernommen werden dürfen.
  • die für das Schulpraktikum vorgesehenen Unterrichtsstunden durch Mentor*innen begleitet bzw. reflektiert werden müssen.

Falls Sie dennoch an Ihrer Dienststelle Ihr Schulpraktikum absolvieren möchten, muss die zuständige Sachbearbeiterin im DiZ über einen bestehenden Arbeitsvertrag an der gewünschten Praktikumsschule informiert und unaufgefordert ein zwischen Schule und Studierender/m vereinbarter Zeit- und Aufgabenplan vorgelegt werden. Aus diesem muss hervorgehen, welche Zeiten und Aufgaben dem bestehenden Dienstverhältnis und welche dem Schulpraktikum gelten. Während des Praktikumszeitraums muss der / die Studierende also in erhöhter Stundenzahl an der Schule tätig sein oder der dort geschlossenen Vertrag muss für diesen Zeitraum ruhen, z. B. durch Urlaub.

Ein gemeldetes Anliegen Praktikumsschule = „Dienstschule“ wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Gesamtzuweisungen sowie der genannten Kriterien geprüft. Nicht in jedem Fall können die Wünsche von Studierenden und Schulen berücksichtigt werden.

Besonderer Hinweis zum schulpraktischen Modul prx560 Praxisblock in der Schule (M.Ed. G/HR):
Aufgrund rechtlicher Vorgaben (Zuweisung in fächerspezifischen Teams, verpflichtende Unterrichtsbesuche, eingeschränkter Zuweisungsradius) ist für dieses Schulpraktikum die Berücksichtigung der Zuweisungskonstellation Praktikumsschule = „Dienstschule“ besonders schwierig.

Gesetze, Vorschriften und Verordnungen in den Schulen

Bitte beachten Sie, dass Sie auch als Praktikant*in an einer Schule den dort geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen unterliegen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule.

  • Datenschutz

Zur Gesetzeslage in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (z. B. Laptop oder Aufnahmegeräten) von Lehrkräften informieren Sie sich hier vorab.

  • Fotokopieren / Einscannen von Werken zu Unterrichtszwecken

Informationen über den rechtlich geregelten Umfang des Kopierens und der Verbreitung der Materialien können Sie hier entnehmen.

  • Impfung

Aktuelle Impfempfehlungen finden Sie auf den Seiten der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Seit 01.03.2020 sind Sie gesetzlich verpflichtet, zu Beginn Ihres Praktikums die Masernimpfungen (in der Regel zwei) gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. Für weitere Informationen siehe hier.

  • Infektionskrankheiten

Allgemeine Informationen sowie das Gesetz können Sie auf der Seite der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung einsehen.
Die Unterlagen zur Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 35 IfSG, 030_024 zum Infektionsschutzgesetz und das aktuell gültige Formular zur Erklärung über die Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 1P-ALL 102 finden Sie hier.

 

Praktikumsregelungen zum Erweiterungsfach (Drittfach)

Wenn Sie ein Erweiterungsfach (Drittfach) studieren, müssen Sie in diesem Fach keine zusätzlichen Praktika absolvieren.

Im Erweiterungsfach M. Ed. Gymnasium müssen Studierende seit dem WS 19/20 das Modul prx533 "Planung von Fachunterricht – Konzepte und Methode" belegen. Im Rahmen dieses Moduls werden die Drittfachstudierenden in die Fachpraktikumsveranstaltung (prx530) eingebunden, haben jedoch eine veränderte Studien- und Prüfungsleistung zu erbringen. So müssen Sie z. B. kein schulisches Praktikum in dem dritten Fach absolvieren.

Nähere Informationen entnehmen Sie den Regelungen zum Erweiterungsfach (Drittfach) bzw. der aktuell gültigen Prüfungsordnung Erweiterungsfach.

Prüfungsordnung / Regelung für Praxismodule

Die für Sie gültigen Prüfungsordnungen und Regelungen für Praxismodule können Sie hier finden.

Schadensfälle und Unfälle im Praktikum

Bei einem Schadensfall oder Unfall während der (Schul-)Praktika im Studium gelten folgende Regelungen für die Studierenden der Carl von Ossietzky Universität:

lukn.de/rehabilitation-leistung/versichertenkreis/kinder-schueler-studierende/universitaet.php

Bitte lesen Sie sich die Informationen durch und wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover | Landesunfallkasse Niedersachsen (GUVH | LUKN).
Ihre Ansprechpartnerin dort ist
Frau Windolph, Telefon: 0511/8707-117, Fax: 0511/8707-34 117.

Schulknigge: Verhaltenshinweise zum Praktikum

Hilfreiche Anmerkungen für Studierende und das (erste) Schulpraktikum:

Schwangerschaft im Studium und Praktikum

Die Universität Oldenburg möchte es schwangeren und stillenden Studentinnen ermöglichen, ihr Studium oder sonstige Tätigkeiten an der Universität in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und Benachteiligungen entgegenzuwirken.

Das Dezernat 3 der Universität Oldenburg unterstützt schwangere Studentinnen in den Formalitäten zur Beurteilung der Gefährdungslage. Daher sollen Betroffene sich unverzüglich an das Dezernat 3 wenden.

Ansprechperson ist hier:
Frau Katja Syga
E-Mail: mutterschutz.studierende@uni-oldenburg.de
Tel.: 0441-798-2485
Raum: A12 1-101

Auf den Seiten der Stabstelle Arbeitssicherheit sind Formulare und Informationsblätter (Vordruck Gefährdungsbeurteilung und Leitfaden und Information des Landes und Bundes zum Mutterschutz) bereitgestellt.
Die Universität hat in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob bei einer Tätigkeit oder in einem Arbeitsbereich Gefährdungen für eine schwangere oder stillende Frau vorliegen können. Die Stabsstelle Arbeitssicherheit und der/die Betriebsarzt/-ärztin bewerten die verantwortbaren oder unverantwortbaren Gefährdungen. Anschließend prüfen sie, welche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen unzulässig sind und legen die erforderlichen Maßnahmen fest.

Ansprechperson ist hier:
Frau Kirsten Weingart
E-Mail: mutterschutz.studierende@uni-oldenburg.de
Tel.:0441 798-3323
Raum: V03 01-W106

Der/die Betriebsarzt/-ärztin kann die schwangere und stillende Studentin bei möglichen Fragen/Unsicherheitenberaten und unterstützen. Sie stehen für ein persönliches Gespräch (z.B. Telefonat, Videokonferenz) nach Absprache zur Verfügung.
Für einen Beratungstermin setzen Sie sich bitte mit Frau Weingart (0441 798-3323) oder Frau Brozinski (0441 798-3819) in Verbindung.

Auch beim Familienservice können sich Studentinnen beraten lassen.

Hilfreiche und ergänzende Informationen in Zusammenhang schulpraktischer Module finden sich zudem auf den Internetseiten der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Umfragen und Erhebungen an Schulen

Umfragen und Erhebungen in Schulen bedürfen im Vorfeld der Genehmigung. Diese Genehmigungspflicht gilt sowohl für Umfragen und Erhebungen in Forschungsarbeiten als auch für sämtliche studentische Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) und anderen Modulen (auch schulpraktische Module wie z.B. das Projektband und das Forschungs- und Entwicklungspraktikum) zu erbringen haben.

Sollten Sie Umfragen und Erhebungen in Schulen durchführen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit den von dem DiZ bereitgestellten Informationen auseinanderzusetzen und die dazugehörigen Beantragungsformulare zu nutzen.

Sie finden diese zum Download unter:
uol.de/diz/studium-und-lehre/umfragen-und-erhebungen-in-schulen

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Lehrperson.

Vorziehen von Master-Praktika

Je nach angestrebter Schulform können Praxismodule aus dem Master of Education vorgezogen werden oder nicht. Genauere Informationen entnehmen Sie der Übersicht.

Angestrebte Schulform Praxismodul im Master Voraussetzungen
G keines laut §10 MPO-G nicht vorziehbar
HR keines laut §10 MPO-G nicht vorziehbar
Gym

prx530: Fachpraktikum

und

prx536: Forschungs- und Entwicklungspraktikum

Sopäd

prx540: Förderdiagnostisches Praktikum

und/oder

prx545: Fachpraktikum Schule

  • Bedingungen siehe §10 MPO-SoPäd
  • Antrag auf Vorziehen von Mastermodulen
  • Zusätzliche Absprache vor Anmeldung mit dem/der Studiengangskoordinator/in, dem DiZ und dem Akademischen Prüfungsamt
Wipäd prx550: Fachpraktikum
(Stand: 27.03.2024)  | 
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