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Beratung zu Auslandsaufenthalten innerhalb Europas, Erasmus+ Koordination
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Ausschreibung Personalmobilität
Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Die Förderung von Mobilitätsvorhaben, die im Kalenderjahr 2023 erfolgen, läuft über das Erasmus-Projekt 2022.
Die Auslandsaufenthalte dauern in der Regel eine Arbeitswoche.
Das Erasmus-Programm gibt einen Mindestaufenthalt von zwei Tagen, maximal 60 Tagen vor, im Erasmus-Projekt 2022 können jedoch maximal 20 Arbeitstage monetär gefördert werden. Wochenendtage werden nur gefördert, wenn die Gasteinrichtung nachweist, dass an diesen Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.
Antragstellung und Auswahl
Anträge können fortlaufend gestellt werden, sollten jedoch mindestens sechs Wochen vor Beginn der Reise eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Antragsformular
- Motivationsschreiben in dem u.a. der internationale Bezug zur eigenen Tätigkeit sowie das Vorhaben dargestellt wird
- ggf. Einladungsschreiben der Gasteinrichtung
- ggf. Nachweis von Sprachkenntnissen
Die Mitarbeitenden, die gefördert werden können, werden durch das International Office benachrichtigt und über das weitere Vorgehen (s. Merkblatt Erasmus-STT) informiert.
Vergabekriterien
Wenn die Bewerbung die grundsätzlichen Anforderungen erfüllt, der Vorgesetzte die Teilnahme genehmigt und bestenfalls die Gasteinrichtung bereits dem Aufenthalt zugestimmt hat, kann die Mobilität gefördert werden, sofern genügend Erasmus-Gelder zur Verfügung stehen.
Mitarbeitende, die noch keinen Erasmus-Aufenthalt durchgeführt haben, werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Für Informationen zu möglichen Programmen an Partnerhochschulen sowie für eine Unterstützung bei der Kontaktaufnahme / Rückfragen wenden Sie sich bitte an Christa Weers.
Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmer*innen
Zur weiteren Information kann eine Auswahl aus den bisherigen Berichten der bereits gefahrenen Mitarbeitenden hier eingesehen werden.