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Erasmus+ Praktika Fördermittel

Andreas Männle

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Lisa Hasselbrink

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Telefonsprechzeiten
Montags: 9-12:00 Uhr und 14-15:30 Uhr
Donnerstags: 14 Uhr -15:30 Uhr

Präsenzsprechzeiten im SSC
Dienstags: 14:00-16:30 Uhr
Donnerstags: 10:00 Uhr-12:30 Uhr

Erasmus+ Praktikum

Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im Ausland absolvieren. Aufenthalte von 2 bis 12 Monaten in Zielländern innerhalb der EU und weiteren ausgewählten Ländern können mit einem Teilstipendium gefördert werden.

Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Beeinträchtigung

Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig einzureichen. Die Vergabe der Erasmus + Praktikumsfördermittel erfolgt anschließend durch das EU-Hochschulbüro Hannover.

Auslandspraktika für Studierende der Universität Oldenburg

Video-Vortrag von Andreas Männle, International Office

(Link öffnet sich mit Klick auf das Bild)

Zielländer

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern,
  • EU-Beitrittsländer Türkei, Mazedonien,
  • EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen,
  • Übersee-Territorien von EU-Mitgliedstaaten

Besondere Informationen für Praktika im Vereinigten Königreich

Für Praktikant*innen ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten der Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von den einzelnen Geförderten beim British Council einzureichen. Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist für deutsche Staatsbürger*innen nicht kostenpflichtig.

Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund). Wer über ein Visum verfügt, könnte zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen müssen. Mögliche Gebühren für Immgration Health Surcharge berechnen

In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Studierende müssen aber ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-Förderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen und keine öffentlichen Leistungen beantragen dürfen.

 

Bewerbung

  • Bewerbungsformular Erasmus+ (Uni Hannover)
  • Learning Agreement for Traineeships (Uni Hannover)
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) bzw. Exmatrikulationsbescheinigung sowie Kopie des Abschlusszeugnisses
  • ggf. Nachweis über bisherige Erasmus Fördermonate

Die aktuellen Antragsunterlagen (Universität Hannover)

Wer kann gefördert werden?

  • Studierende (BA/MA/Promotion): reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Graduierte (Die Bewerbung muss während des letzten Studienjahrs erfolgen.)

Förderbedingungen

  • selbstorganisiertes Vollzeitpraktikum in einem Unternehmen, einer Organisation oder einer sozialen/kulturellen Einrichtung
  • Praktikum mit engem Studienbezug und anspruchvollem Niveau
  • Transkulturalität des Praktikums
  • inhaltliche Betreuung während des Praktikums durch das Fach sowie Anerkennung des Praktikums seitens des*r Hochschulbetreuers*in
  • Praktika in Hochschuleinrichtungen werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika in Europäischen Institutionen, (diplomatischen) Vertretungen und öffentlichen Einrichtungen des Herkunftslandes (z.B. Deutsche Botschaft, deutsche Kulturinstitute und Schulen), in Unternehmen die in der EU-Lobby-Arbeit tätig sind sowie Praktika in Organisationen, die EU-Programme verwalten.

Die ausführlichen Förderbedingungen finden Sie auf den Internetseiten der Universität Hannover.

Internationale Mobilität

Es ist möglich auch außerhalb der oben genannten Länern über Erasmus+ bei Praktika gefördert zu werden.

Dies geschieht über die sogenannte „Internationale Mobilität”. Das Bewerbungsverfahren ist genauso wie bei der regulären Bewerbung. 

Es stehen  weniger Mittel für die „Internationale Mobilität” zur Verfügung. Deshalb kann es öfter als bei regulären Bewerbungen zu Ablehnungen kommen.

 

Blended Mobilities/Kurzzeitmobilitäten

Es ist möglich an Kurzeitpraktika teilzunehmen, wenn die unten angegebenen Gründe vorliegen:

  • Dauer: 5-30 Tage in Präsenz + virtuelle Phase davor und/oder danach (unbest. Dauer)
  • Anforderungen:
  • Blended mobilities beinhalten immer eine Präsenz und eine virtuelle Phase
  • Min. 3 ECTS Punkte werden vergeben
  • Individuelle blended mobility (Kurzzeit) ist gedacht für Studierende, die „aufgrund persönlicher,     familiärer, gesundheitlicher oder studienbedingter Umstände nicht in der Lage sind, an einer  langfristigen physischen Mobilitätsaktivität teilzunehmen“
(Stand: 11.04.2024)  | 
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