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Zertifikat Niederdeutsch

Innerhalb des Germanistik-Studiums können Studierende einen Schwerpunkt im Bereich Niederdeutsch setzen. Die hier erbrachten Studienleistungen werden nach erfolgreichem Abschluss mit dem Zertifikat Niederdeutsch bestätigt, das als anerkannte beruflich relevante Zusatzqualifikation zum Beispiel bei der Einstellung im Schuldienst berücksichtigt werden kann.

Alle zu erbringenden Studienleistungen sind integrale Bestandteile des ordnungsgemäßen Studiums der Germanistik, sie stellen in der Regel also keine zusätzlichen Leistungen sondern eine Schwerpunktbildung dar.

Die Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikats Niederdeutsch sind abhängig vom jeweiligen Studiengang bzw. der Prüfungsordnung.

Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikats Niederdeutsch

Bachelor (alle Lehrämter und außerschulisch)

Das „Zertifikat Niederdeutsch“ erhalten Studierende, die im B.A.-Studium mindestens 23 Kreditpunkte im Bereich Niederdeutsch erwerben. Folgende Leistungen müssen erbracht werden:
 

1. Sprachpraxis im Umfang von 6 KP:

Ein sprachpraktisches Modul „Niederdeutsch II (Sprachpraxis für Fortgeschrittene)“ (pb099) im Professionalisierungsbereich (2 Übungen) (6 KP). Bei fehlenden Vorkenntnissen ist der Besuch des Moduls „Niederdeutsch I (Sprachpraxis für Anfänger/innen)“ (pb098) im Professionalisierungsbereich (2 Übungen) Voraussetzung für pb099.


2. Fachwissenschaft im Umfang von 11 KP:

Dafür sind

  • im Basismodul „Sprache und Kultur“ (ger010) ein Seminar und die zugehörige Prüfungsleistung mit Bezug zum Niederdeutschen (entspricht 5 KP)

und entweder

  • eines der literaturwissenschaftlichen Aufbaumodule mit Schwerpunkt niederdeutsche Literatur: „Epochen und Werke“ (ger211) oder „Gattungen, Gattungstheorien und Motive“ (ger221) (je 1 Seminar, 1 Übung) (je 6 KP)

oder

  • das Aufbaumodul „Ältere Sprache und Literatur“ (ger231) mit Schwerpunkt Altniederdeutsch oder Mittelniederdeutsch (1 Grundlagenseminar und 1 Vertiefungsseminar; das Vertiefungsseminar wird nach dem Grundlagenseminar studiert) (6 KP)

oder

  • das Aufbaumodul „Niederdeutsch“ (ger291) (1 Seminar, 1 Übung) (6 KP)

zu absolvieren.

In begründeten Ausnahmefällen kann das Seminar im Basismodul „Sprache und Kultur“ durch ein weiteres Aufbaumodul “Niederdeutsch“ (ger291) oder „Ältere Sprache und Literatur“ (ger231) mit Schwerpunkt Altniederdeutsch oder Mittelniederdeutsch ersetzt werden.


3. Mindestens weitere 6 KP sind zu erwerben durch:

  • die Abfassung einer Bachelorarbeit im Bereich Niederdeutsch oder
  • den Besuch eines weiteren Aufbaumoduls (ger211, ger221, ger231, ger251, ger261 oder

ger291) mit Schwerpunkt Niederdeutsch oder

  • die Absolvierung eines Orientierungspraktikums (prx101) oder Berufsfeldpraktikums (prx106,

prx107 oder prx108) im Bereich Niederdeutsch mit Begleitveranstaltung.
 

Das „Zertifikat Niederdeutsch“ kann auch im Masterstudium (Master of Education Deutsch (Gymnasium), Master of Education Deutsch (Wirtschaftspädagogik), Master of Education Deutsch (Sonderpädagogik) und Germanistik Fachmaster) erworben werden.

M. Ed. Gymnasium

Im Masterstudium kann ein „Zertifikat Niederdeutsch“ erworben werden, sofern dies nicht bereits im Bachelorstudium geschehen ist (siehe Bachelorprüfungsordnung).

Folgende Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 Kreditpunkten müssen erbracht werden:
 

1. Sprachpraxis im Umfang von 6 KP

Ein sprachpraktisches Modul „Niederdeutsch II (Sprachpraxis für Fortgeschrittene)“ (pb099) im Professionalisierungsbereich (2 Übungen) (6 KP).

Bei fehlenden Vorkenntnissen ist der Besuch des Moduls „Niederdeutsch I (Sprachpraxis für Anfänger/innen)“ (pb098) im Professionalisierungs-bereich (2 Übungen) Voraussetzung für das Modul pb099.
 

2. Fachwissenschaft im Umfang von mind. 24 KP

Ein Modul „Sprachwissenschaft“ (ger780) mit Bezug zum Niederdeutschen (12 KP) und ein Modul „Literaturwissenschaft“ (ger790) mit Bezug zum Niederdeutschen (12 KP).

Ein Modul kann in Ausnahmefällen durch die Abfassung einer Masterabschlussarbeit (24 KP) mit Bezug zum Niederdeutschen ersetzt werden.

M. Ed. Wirtschaftspädagogik

Im Masterstudium kann ein „Zertifikat Niederdeutsch“ erworben werden, sofern dies nicht bereits im Bachelorstudium geschehen ist (s. Bachelorprüfungsordnung).

Folgende Studienleistungen im Umfang von mindestens 27 Kreditpunkten müssen erbracht werden:


1. Sprachpraxis im Umfang von 6 KP

Ein sprachpraktisches Modul „Niederdeutsch II (Sprachpraxis für Fortgeschrittene)“ (pb099) im Professionalisierungsbereich (2 Übungen) (6 KP).

Bei fehlenden Vorkenntnissen ist der Besuch des Moduls „Niederdeutsch I (Sprachpraxis für Anfänger/innen)“ (pb098) im Professionalisierungsbereich (2 Übungen) Voraussetzung für das Modul pb099.


2. Fachwissenschaft im Umfang von mind. 21 KP

  • Ein Modul „Sprachwissenschaft“ (ger880) (15 KP) mit Bezug zum Niederdeutschen

und

  • ein Modul „Niederdeutsch“ (ger291) (6 KP)

oder

  • ein Modul „Literaturwissenschaft“ (ger890) (15 KP) mit Bezug zum Niederdeutschen

und

  • ein Modul „Niederdeutsch“ (ger291) (6 KP).


Das Modul ger291 kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Abfassung einer Masterarbeit mit Bezug zum Niederdeutschen (21 KP) ersetzt werden.

M. Ed. Sonderpädagogik

Im Masterstudium kann ein „Zertifikat Niederdeutsch“ erworben werden, sofern dies nicht bereits im Bachelorstudium geschehen ist (s. Bachelorprüfungsordnung).

Folgende Studienleistungen im Umfang von mindestens 24 Kreditpunkten müssen erbracht werden:


1. Sprachpraxis

Sprachpraktisches Modul „Niederdeutsch II – Sprachpraxis für Fortgeschrittene“ (pb099), im Professionalisierungsbereich (2 Übungen) (6 KP).

Bei fehlenden Vorkenntnissen ist der Besuch des Moduls „Niederdeutsch I – Sprachpraxis für Anfänger/innen“ (pb098) im Professionalisierungsbereich (2 Übungen) Voraussetzung für das pb099.


2. Fachwissenschaft

Ein Modul „Niederdeutsch“ (ger291) (6 KP)

und

die Abfassung einer Masterabschlussarbeit mit Bezug zum Niederdeutschen (21 KP).


Die Masterabschlussarbeit kann durch zwei weitere Module „Niederdeutsch“ (ger291) ersetzt werden.

Fachmaster Germanistik

Für den Fachmaster Germanistik müssen folgende Leistungen im Umfang von mindestens 36 KP erbracht werden:

1. Sprachpraxis im Umfang von 6 KP

Ein sprachpraktisches Modul „Niederdeutsch II (Sprachpraxis für Fortgeschrittene)“ (pb099) im Professionalisierungsbereich (2 Übungen) (6 KP).

Bei fehlenden Vorkenntnissen ist der Besuch des Moduls „Niederdeutsch I (Sprachpraxis für Anfänger/innen)“ (pb098), im Professionalisierungsbereich (2 Übungen) Voraussetzung für das Modul pb099.
 

2. Fachwissenschaft im Umfang von mind. 30 KP

  • Ein Modul „Sprachwissenschaft“ (ger880) (15 KP) mit Bezug zum Niederdeutschen

oder

  • ein Modul „Literaturwissenschaft“ (ger890) (15 KP) mit Bezug zum Niederdeutschen

und

  • die Abfassung einer Masterarbeit mit Bezug zum Niederdeutschen (27 KP).

Die Masterarbeit kann durch ein weiteres Modul ger880 oder ger890 mit Bezug zum Niederdeutschen (15 KP) ersetzt werden.

Bei Fragen oder für weitere Informationen zu dieser Zusatzqualifikation wenden Sie sich bitte an:
Gabriele Diekmann-Dröge

Das Zertifikatsprogramm Niederdeutsch ist nun auch im niedersächsischen Lehrkräfteportal (Niedersächsischer Verbund zur Lehrkräftebildung) gelistet:
Übersicht der Zertifikatsprogramme an niedersächsischen Hochschulen

 

(Stand: 06.11.2024)  | 
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