Gültigkeit von Gastkonten

Gäste-, Kurs- und Funktionskonten werden nach 180 Tagen der Nicht-Benutzung gelöscht. Einen Monat zuvor erhalten Sie per E-Mail die Information, dass die Löschung Ihres Kontos bevorsteht. Wenn Sie auf diese E-Mail antworten, erhalten Sie die Möglichkeit, die Löschung um weitere 180 Tage hinauszuzögern. Erst wenn Sie auch hier innerhalb eines Monats nicht antworten, wird Ihr Konto mit allen Inhalten unwiderruflich gelöscht.

Nutzerkonto für Gäste der Universität

Ein Gastkonto erhalten Personen, die in dauerhaftem wissenschaftlichem Kontakt zur Universität stehen sowie Studierende in Kooperationsstudiengängen. (Für Bremer Studenten ist das nicht erforderlich, da die Universität Bremen und Oldenburg ihre Nutzerverwaltungen gekoppelt haben. Nutzen Sie dazu bitte die Funktion Shibboleth Login auf der Anmeldeseite von Stud.IP.)

Nur ein(e) Bedienste(r) der Universität Oldenburg kann den Antrag auf Einrichtung eines Gastkontos stellen. Der Gast selbst kann also den Workflow nicht starten.

Wenden Sie sich dazu an die Einrichtung, für die Sie an der Universität tätig sind oder in der Sie studieren. Hier wird die für Sie verantwortliche Person das Gastkonto für Sie anlegen und Ihnen den Accountnamen und das Initialpasswort aushändigen.

Antragsformular für ein Gastkonto
        (auszufüllen von der verantwortlichen Person innerhalb der zuständigen Einrichtung)

Es muss immer eine Person, die in einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis mit der Universität steht, einem Gastkonto zugeordnet sein. Beschäftigte, die demnächst aus der Universität ausscheiden werden, werden darüber informiert, für welche Gastkonten sie verantwortlich sind, und darauf hingewiesen, dass dem Gastkonto ein(e) neue(r) Verantwortliche(r) zugeordnet werden muss.  Geschieht dies nicht, wird das Gastkonto gesperrt und später gelöscht.

(Stand: 19.01.2024)  | 
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