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Personalrat
Herzlich willkommen beim Personalrat
Wir sind die gewählte Interessenvertretung für fast alle Beschäftigten unserer Universität. Davon ausgenommen sind Professuren, Lehrbeauftragte u. a. (siehe §105 NPersVG).
Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit ist das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz. (NPersVG). Aus diesem gehen unsere Aufgaben hervor, zu denen u. a. folgende zählen:
- Darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt und eingehalten werden.
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken und über die Ergebnisse zu berichten.
- Maßnahmen insbesondere durch Gleichstellungspläne durchzuführen, die der Gleichstellung von Frauen, Männern und Diversen dienen.
Hierbei haben wir Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und Anhörungsrechte.
Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung, bieten Hilfe bzw. Unterstützung bei auftretenden Problemen an und nehmen uns Zeit für eine persönliche Beratung. Dafür informieren Sie sich bitte zunächst über das Beratungskonzept des Personalrats und buchen dann online einen Termin für das Erstgespräch.
Hinweis: Dienstagvormittag finden bis 14 Uhr die regelmäßigen Sitzungen des Personalrats statt. In dieser Zeit sind wir nicht erreichbar. Wir bitten dafür um Verständnis.
Viele Grüße
Der Personalrat