Masterarbeit
Endspurt - Das Studium beenden
Beratungsangebot für Studierende der Fakultät 1
Dipl. Päd. Kristina Tambke
E-Mail: kristina.tambke@uol.de
Raum: A04 1-103
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung!
Telefon: 0441 798-4276
Veranstaltungen:
Weitere Informationen
Masterarbeit
Zulassung für die Masterarbeit
Die Regelungen zur Masterarbeit finden Sie
- im Allgemeinen Teil der. der Prüfungsordnung für die Fachmasterstudiengänge der Fakultät I (ab § 20 ff).
- im Fachspezifischen Teil (Anlage 4 für den Studiengang )
https://uol.de/studiengang/pruefungen/erziehungs-bildungswissenschaften-master-314
Die Masterarbeit kann jederzeit angemeldet werden. Voraussetzung ist jedoch das Erreichen von mind. 60 Kreditpunkten.
Das Formular „Anmeldung der Masterarbeit“ finden Sie auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes
Antrag
Für den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit benötigen Sie den Vorschlag für das Thema der Arbeit, sowie die Bestätigung der beiden PrüferInnen.
Es wird empfohlen, zur Anmeldung persönlich ins Prüfungsamt zu gehen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen überprüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie §21 Abs. 1 MPO:
„Die Masterarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem der gewählten Studienfächer selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten“.
Mit der Anfertigung der Masterarbeit darf erst nach erfolgter Zulassung begonnen werden.
Umfang der Masterarbeit
Für die Anfertigung der Masterarbeit ist ein Zeitraum von max. 6 Monaten nach Ausgabe des Themas vorgesehen.
Dabei soll der Arbeitsaufwand einen Workload von 27 KP nicht überschreiten.
Empfohlen wird ein Seitenumfang von 60-80 Seiten (ca. 1500 Zeichen/Seite, Schriftgrad z.B. Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt, 1 ½ Zeilenabstand).
Die Arbeit muss nicht empirisch ausgerichtet sein.
Studienabschluss
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren weiteren Planungen (Bewerbungen etc.) die Zeiten für die Bewertung der Arbeit (laut Prüfungsordnung 8 Wochen), sowie die zur Erstellung der Zeugnisunterlagen.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. der Masterarbeit) immatrikuliert sein.