Erasmus+ Koordination, Beratung von Hochschulpersonal sowie von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen

Christa Weers

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Erasmus+ Beratung von Studierenden

Andreas Männle

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Erasmus+ Top-Up/ Soziale Teilhabe

Soziale Teilhabe und Diversität sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration für den Zeitraum 2021-2027.

Bild 1: Marcus Aurelius/Pexels, Bild 2: Emma Bauso/Pexels

Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Auslandsaufenthalte für Teilnehmende verbessert werden. Je nach Förderlinie, Projekt und Mobilitätsart besteht für Teilnehmende mit geringeren Chancen die Möglichkeit einer finanzielle Zusatzförderung über monatliche Aufstockungsbeträge (sog. Social Top-Ups), Reisekostenzuschüsse oder Realkosten für Aufenthalt und vorbereitende Reisen.

Top-Up für Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Förderung durch einen pauschalen Zuschuss (nur für Studierende)

Studierende und Graduierte, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben, können eine Förderung durch einen pauschalen Zuschuss erhalten, wenn durch

  • einen Grad der Behinderung von 20 oder höher
  • eine nachgewiesene Behinderung
  • eine chronische Krankheit

ein finanzieller Mehrbedarf besteht.

Der Nachweis erfolgt durch ein ärztliches Attest mit Bestätigung, dass aufgrund der Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht.

Bitte informieren Sie uns im International Office über Ihren Mehrbedarf. Unabhängig vom Land, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen werden, beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250,- EUR.

Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Realkostenantrag“)

Benötigen Sie beispielsweise eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson? Je nach finanziellem Mehrbedarf können Sie einen einmaligen Zuschuss beantragen oder einen personenbezogenen Antrag („Realkostenantrag“) über zusätzliche Mittel stellen.

Wer kann gefördert werden?

  • Personen von einem GdB von mindestens 20 oder mit einer chronischen Erkrankung 
  • und Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium/-praktikum bzw. eine Lehrendenmobilität (STA) oder Mobilität zur Fort- und Weiterbildung (STT)

Was wird gefördert?

Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.

  • für Studierende maximal 15.000 EUR pro Semester und 30.000 EUR pro Studienjahr
  • für Hochschulpersonal bis zu 15.000 EUR pro Mobilität

Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die

  1. nicht von nationalen Stellen (z.B. Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden
  2. Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen (z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistent*innen oder für eine barrierefreie Unterkunft)

Wie wird der Antrag gestellt?

Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein.

Einzureichende Unterlagen

  • Kopie Nachweis über Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Kosteneinschätzung auf Grund des Berechnungsformulars
  • Kostenvoranschläge bzw. Ausdrucke von Internetrecherchen

Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor Ihrer Ausreise beim International Office gestellt werden. Von dort wird der Antrag bei der NA DAAD eingereicht. Die Sondermittel werden dann anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet.

Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Beeinträchtigungen

Weiterführende Informationen

Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD. Werfen Sie auch einen Blick auf die vom Online-Plattform InclusiveMobility.eu, in der Hochschuleinrichtungen ihre Zugangsmöglichkeiten beschreiben können. Die Plattform enthält Tipps und Hinweise zur Unterstützung Ihrer Vorbereitung auf einen Erasmus+ Aufenthalt.

Datenschutzhinweis: Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als das für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Top-Up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

Die pauschale Fördersumme beträgt monatlich 250,- EUR (unabhängig von der Anzahl der Kinder).

Bitte kontaktieren Sie das International Office frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt, damit Sie von dort den entsprechenden Antrag auf Sonderförderung erhalten.

Weiterführende Informationen der NA DAAD

Erfahrungsberichte von Studierenden mit Kindern

Mit Kind ins Ausland: Jerusalem (Video)

Lissabon mit Kind und Kegel (Blogseite)

Weitere Berichte: Praxisbeispiele: Erasmus+ 

Weitere Informationen zum Auslandsstudium mit Kind 

Top-Up für Erstakademiker*innen (ab Erasmus Projekt 2022)

Dieses Top-Up können Studierende beantragen, deren Eltern keinen, in Deutschland anerkannten, akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben haben.

Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Erfahrungsberichte von Erstakademiker*innen

Top-Up für erwerbstätige Studierende (ab Erasmus Projekt 2022)

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen.
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gilt:

  • monatl. Verdienst 450-850 EUR
  • und Ausübung: min. 6 Monate regelmäßig vor Beginn der Mobilität

Achtung! Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen.

Hinweis: Top-Ups können nicht kombiniert werden. Bitte bewahren Sie Ihre Nachweise auf.

Weitere Erasmus+ Förderformate

Vorbereitende Reisen

Die NA DAAD fördert vorbereitende Reisen zur Vorbereitung eines Erasmus+ Auslandsaufenthalts zu Studien- oder Praktikumszwecken in Programmländern. Diese Reisen dienen der Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.) und werden aus Mitteln des BMBF finanziert.

Wer kann diese Förderung beantragen (Erasmus Projekt 2023)?

  • Teilnehmende mit einem GdB ab 20 oder nachgewiesener Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht oder chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
  • Teilnehmende mit Kind/ern

Weitere Informationen

  • Planung und Durchführung der Reise wird durch den Antragsteller bestimmt.
  • Reisezeitraum: Januar bis November eines Jahres 
  • Beantragung mind. 3 Monate vor Antritt der Reise.
  • Die Mittel werden nach der Reise als Pauschale ausgezahlt.

Informationen zu den Rahmen- und Förderbedingungen des DAAD

Erfahrungsbericht Vorbereitungsreise

Kurzzeitmobilitäten (blended-short-term mobility)

Studierende und Graduierte, die beispielsweise aufgrund ihres Studienfachs oder aufgrund geringerer Chancen nicht an einer langfristigen physischen Mobilität teilnehmen können, haben die Möglichkeit einen kurzen physischen Aufenthalt mit einer obligatorischen virtuellen Komponente (blended-short-term mobility) zu kombinieren.

Hierbei gelten in den Projekten 2023 und 2024 die folgenden Fördersätze: 

Anzahl der Fördertage

Fördersatz

Zuschuss („geringere Chancen”)*

bis zum 14. Tag

79 EUR pro Tag

100 EUR

vom 15. bis 30. Tag

56 EUR pro Tag

150 EUR

Zusätzlich können bei entsprechender Reisedauer ein Reisetag vor und ein Reisetag nach der Aktivität bei der Berechnung der finanziellen Förderung berücksichtigt werden.

*Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen (fewer opportunities) erhalten bei einer blended-short-term Mobilität abhängig von der Gesamtdauer der physischen Mobilität einen einmaligen Zuschuss.  

(Stand: 16.07.2024)  | 
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