Verfügung der Landesschulbehörde
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Team der Pädagogischen Woche
Verfügung der Landesschulbehörde
Gemäß Verfügung der Landesschulbehörde Osnabrück können Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter*innen der Schulen für den Besuch der pädagogischen Woche auf Antrag Sonderurlaub genehmigt bekommen, wenn keine dienstlichen Gründe dagegensprechen.
Die Verfügung können Sie hier herunterladen.