Anrechnung des Orientierungspraktikums (prx111)
Kontakt
Praktikumsbeauftragte für das Orientierungspraktikum (prx111)
Dr. Imke Dunkake
Anrechnung des Orientierungspraktikums (prx111)
Eine Anrechnung oder Anerkennung des Moduls prx111 Orientierungspraktikum im Handlungsfeld der Sonder- und Rehabilitationspädagogik ist möglich, wenn entsprechende berufspraktische Erfahrungen nachgewiesen oder einschlägige Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium eingebracht werden.
Bitte wählen Sie die für Sie passende Möglichkeit aus.
Möglichkeit 1: Ich habe eine staatlich anerkannte Ausbildung und möchte mir diese anerkennen lassen.
Wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
- staatlich anerkannte/r Erzieher/in,
- staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in,
- staatlich anerkannte/r Sozialassistent/in,
- staatlich anerkannte/r Ergotherapeut/in,
- staatlich anerkannte/r Logopäde/in,
- staatlich anerkannte/r Physiotherapeut/in,
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
nutzen Sie bitte dieses Formular.
Ergänzen Sie unter Punkt 1 die Angaben zur Person und kreuzen Sie unter Punkt 3 „Praktika aus einer abgeschlossenen Ausbildung...” an. (Die Unterschrift der Praktikumsbeauftragten ist nicht erforderlich!)
Senden Sie das ausgefüllte Formular (inkl. Ihres Ausbildungsnachweises) an das Akademische Prüfungsamt (
Möglichkeit 2: Ich habe berufspraktische Erfahrungen (z. B. in einem Praktikum, BFD, FSJ oder durch meine Berufstätigkeit) erworben und möchte mir diese anrechnen lassen.
Wenn Sie eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit oder ein dreimonatiges Ganztagspraktikum (ohne Unterbrechung; begleitet durch eine professionellen Einrichtung) in einem sonder- und rehabilitationspädagogischen Tätigkeitsfeld (entspricht einem Umfang von 480 Arbeitsstunden) nachweisen können, dann:
- Senden Sie den Nachweis über Ihre berufspraktiksche Erfahrung (Arbeitszeugnis, das die Stundenzahl und die Beschreibung der Tätigkeit beinhalten) zusammen mit Ihrer Matrikelnummer per Mail an Dr. Imke Dunkake ().
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgt die Anrechnung des gesamten Moduls prx111.
Hinweis: Eine rein unterrichtsbezogene Tätigkeit, kann nicht angerechnet werden (auch keine Au-pair Tätigkeiten oder die Pflege privater Personen)
Möglichkeit 3: Ich habe in einem anderen Studiengang bereits ein sonderpädagogisches Orientierungspraktikum absolviert und möchte mir dieses anrechnen lassen.
Wenn Sie bereits innerhalb eines vorherigen Studiums ein Modul absolviert haben, das inhaltlich und formal dem Modul prx111 Orientierungspraktikum im Handlungsfeld der Sonder- und Rehabilitationspädagogik entspricht, folgen Sie bitte dem Verfahren Anerkennung zur von Studien- und Prüfungsleistungen.
Im Fall einer erfolgreichen Anerkennung oder Anrechnung wird das gesamte Modul prx111 als „bestanden” bewertet und in Ihrer Notenübersicht in Stud.IP angezeigt. Sie müssen das Modul prx111 (Begleitveranstaltung, Praktikum und Praktikumsbericht) entsprechend nicht mehr absolvieren.
Hinweis:
Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, sollten die „Anträge” zur Anerkennung und Anrechnung zum Beginn des ersten Studiensemesters (vorzugsweise im Oktober und November) gestellt werden.