Übergang Bachelor - Master
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Koordinator des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik
(Informationen, Beratung & Feedback)
Fachschaft Sonder- und Rehabilitationspädagogik
Übergang Bachelor - Master
Im Prozess des Übergangs vom Bachelor- in ein Masterstudium sind
- die Bewerbungsfristen und
- die Zugangsvoraussetzungen
zu beachten.
Am Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik werden zwei weiterführenden Masterstudiengänge angeboten:
Master of Education Sonderpädagogik (Berufsziel: Lehramt für Sonderpädagogik)
Master of Arts Rehabilitationspädgogik (Außerschulisches Berufsziel)
Zugang zum Masterstudiengang ohne Bachelorabschluss
In beiden Masterstudiengängen (M.Ed. Sonderpädagogik und M.A. Rehabilitationspädagogik) ist eine vorläufige Zulassung möglich, wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn (bis zum Ende der Bewerbungsfrist) bereits Bachelormodule im Umfang von mind. 150 KP absolviert wurden und die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs erfüllt sind, kann eine vorläufige Zulassung erfolgen.
Im Fall einer vorläufigen Zulassung ist der Bachelorabschluss bis zum Ende des 1. Mastersemesters (also spätestens am 31.3. des Folgejahres) nachzureichen.