Übergang Bachelor - Master
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Koordinator des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik
(Informationen, Beratung & Feedback)
Fachschaft Sonderpädagogik
Übergang Bachelor - Master
Im Prozess des Übergangs vom Bachelor- in ein Masterstudium sind
- die Bewerbungsfristen und
- die Zugangsvoraussetzungen
zu beachten.
Am Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik werden zwei weiterführenden Masterstudiengänge angeboten:
Master of Education Sonderpädagogik (Berufsziel: Lehramt für Sonderpädagogik)
Bewerbungsfrist: i. d. R. 1.06. – 15.08.
Zugangsvoraussetzungen (gemäß Zugangsordnung):
- Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss in den Fächern, für die die Zulassung zum Master-Studium beantragt wird;
- Fächerkombination gem. Nds. MasterVO-Lehr in der jeweils gültigen Fassung;
- in beiden Fächern insgesamt mindestens 90 Kreditpunkte, pro Fach mindestens 24 Kreditpunkte, davon mindestens 5 Kreditpunkte Fachdidaktik/Vermittlung;
- bei einer Fächerkombination mit Geographie jeweils mindestens 30 Leistungspunkte, davon mindestens 6 Leistungspunkte in der Fachdidaktik und mindestens 24 Leistungspunkte in der Fachwissenschaft;
- mindestens 18 Kreditpunkte in den lehramtsbezogenen Bildungswissenschaften;
- erfolgreich absolviertes sonderpädagogisches Sozialpraktikum („Orientierungspraktikum“) sowie ein erfolgreich absolviertes sonderpädagogisches Schulpraktikum („Praktikum im Berufsfeld Schule“).
Informationen zum Studiengang Master of Education Sonderpädagogik
Master of Arts Rehabilitationspädgogik (Außerschulisches Berufsziel)
Bewerbungsfrist: i. d. R. 01.06. – 15.07.
Zugangsvoraussetzungen (gemäß Zugangsordnung):
- Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in Sonderpädagogik und/oder Pädagogik und/oder Erziehungswissenschaften im Umfang von mind. 60 KP oder ein vergleichbares fachlich geeignetes Studium,
- mindestens 9 Kreditpunkte in quantitativen und/oder qualitativen Forschungsmethoden.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt auf i. d. R. 25 Studienplätze.
Zugang zum Masterstudiengang ohne Bachelorabschluss
In beiden Masterstudiengängen (M.Ed. Sonderpädagogik und M.A. Rehabilitationspädagogik) ist eine vorläufige Zulassung möglich, wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn (bis zum Ende der Bewerbungsfrist) bereits Bachelormodule im Umfang von mind. 150 KP absolviert wurden und die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs erfüllt sind, kann eine vorläufige Zulassung erfolgen.
Im Fall einer vorläufigen Zulassung ist der Bachelorabschluss bis zum Ende des 1. Mastersemesters (also spätestens am 31.3. des Folgejahres) nachzureichen.