Kontakt

Direktorin

Prof. Dr. Tanja Jungmann 

Prof. Dr. Ute von Düring (Vertr.)

Geschäftsstelle

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+49 (0)441 798-2010

A1 1-111

Gremien

Institutsrat

Gremien und Beauftragte der Fakultät I

Koordinator des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik
(Informationen, Beratung & Feedback)

Bastian Rieß

Fachschaft Sonderpädagogik

uol.de/fssopaed

Übergang Bachelor - Master

Im Prozess des Übergangs vom Bachelor- in ein Masterstudium sind

  1. die Bewerbungsfristen und
  2. die Zugangsvoraussetzungen

zu beachten.

Am Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik werden zwei weiterführenden Masterstudiengänge angeboten:

Master of Education Sonderpädagogik (Berufsziel: Lehramt für Sonderpädagogik)

Bewerbungsfrist: i. d. R. 1.06. – 15.08.

Zugangsvoraussetzungen (gemäß Zugangsordnung):

  • Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss in den Fächern, für die die Zulassung zum Master-Studium beantragt wird;
  • Fächerkombination gem. Nds. MasterVO-Lehr in der jeweils gültigen Fassung;
  • in beiden Fächern insgesamt mindestens 90 Kreditpunkte, pro Fach mindestens 24 Kreditpunkte, davon mindestens 5 Kreditpunkte Fachdidaktik/Vermittlung;
  • bei einer Fächerkombination mit Geographie jeweils mindestens 30 Leistungspunkte, davon mindestens 6 Leistungspunkte in der Fachdidaktik und mindestens 24 Leistungspunkte in der Fachwissenschaft;
  • mindestens 18 Kreditpunkte in den lehramtsbezogenen Bildungswissenschaften;
  • erfolgreich absolviertes sonderpädagogisches Sozialpraktikum („Orientierungspraktikum“) sowie ein erfolgreich absolviertes sonderpädagogisches Schulpraktikum („Praktikum im Berufsfeld Schule“).

Informationen zum Studiengang Master of Education Sonderpädagogik

Informationen zum Bewerbungsprozess

Master of Arts Rehabilitationspädgogik (Außerschulisches Berufsziel)

Bewerbungsfrist: i. d. R. 01.06. – 15.07.

Zugangsvoraussetzungen (gemäß Zugangsordnung):

  • Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss in Sonderpädagogik und/oder Pädagogik und/oder Erziehungswissenschaften im Umfang von mind. 60 KP oder ein vergleichbares fachlich geeignetes Studium,
  • mindestens 9 Kreditpunkte in quantitativen und/oder qualitativen Forschungsmethoden.

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt auf i. d. R. 25 Studienplätze.

Informationen zum Studiengang M.A. Rehabilitationspädagogik

Informationen zum Bewerbungsprozess

Zugang zum Masterstudiengang ohne Bachelorabschluss

In beiden Masterstudiengängen (M.Ed. Sonderpädagogik und M.A. Rehabilitationspädagogik) ist eine vorläufige Zulassung möglich, wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist.

Wenn (bis zum Ende der Bewerbungsfrist) bereits Bachelormodule im Umfang von mind. 150 KP absolviert wurden und die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs erfüllt sind, kann eine vorläufige Zulassung erfolgen.

Im Fall einer vorläufigen Zulassung ist der Bachelorabschluss bis zum Ende des 1. Mastersemesters (also spätestens am 31.3. des Folgejahres) nachzureichen.

(Stand: 04.03.2024)  | 
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